Название | Der Wohlstand der Nationen |
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Автор произведения | Adam Smith |
Жанр | Зарубежная классика |
Серия | |
Издательство | Зарубежная классика |
Год выпуска | 0 |
isbn |
In Frankreich ist die Dauer der Lehrjahre in verschiedenen Städten und Gewerben verschieden. In Paris sind bei vielen fünf Jahre der vorgeschriebene Zeitraum; ehe jemand jedoch das Recht erhält, das Gewerbe als Meister zu treiben, muss er in vielen Gewerben noch fünf Jahre als Gehilfe gearbeitet haben. In dieser Zeit heißt er der Geselle seines Meisters, und die Zeit selbst heißt seine Gesellenschaft.
In Schottland gibt es kein allgemeines Gesetz, das die Dauer der Lehrjahre überhaupt bestimmte; die Zeit ist in den einzelnen Zünften verschieden. Wo sie lang ist, kann in der Regel ein Teil von ihr durch eine kleine Geldsumme abgelöst werden. Auch ist in den meisten Städten eine sehr mäßige Summe hinreichend, um die Zunftgerechtigkeit zu erkaufen. Die Weber von leinenen und hänfenen Zeugen – das Hauptgewerbe des Landes – sowie alle die für sie beschäftigten Handwerker, wie die Verfertiger der Spinnräder, Haspeln usw., können ihr Gewerbe in jeder korporierten Stadt treiben, ohne etwas dafür zu zahlen. In allen korporierten Städten steht es jedermann frei, an einem vom Gesetz bestimmten Wochentage Fleisch zu verkaufen. Drei Jahre sind in Schottland die gewöhnliche Zeit der Lehrjahre selbst in manchen recht schwierigen Gewerben; und im Allgemeinen kenne ich kein Land in Europa, in dem die Zunftgesetze so wenig drückend wären.
Wie das Eigentum, das jeder an seiner Arbeit hat, die ursprüngliche Grundlage alles anderen Eigentums ist, so ist es auch die heiligste und unverletzlichste. Das Erbteil eines armen Mannes liegt in der Kraft und Geschicklichkeit seiner Hände: ihn zu hindern, diese Kraft und Geschicklichkeit so anzuwenden, wie er es passend findet, ohne dadurch seinen Nächsten zu schädigen, ist eine klare Verletzung dieses heiligsten Eigentums. Es ist ein offenbarer Eingriff in die rechtmäßige Freiheit sowohl des Arbeiters, wie derer, die ihn beschäftigen wollen. Wie es den einen hindert, das zu arbeiten, wozu er sich am geschicktesten weiß, so hindert es die anderen, solche zu beschäftigen, die ihnen geeignet erscheinen. Das Urteil darüber, ob jemand sich für die Arbeit eignet, kann sicherlich den Arbeitgebern überlassen werden, deren Interesse es so nahe angeht. Die erheuchelte Ängstlichkeit des Gesetzgebers, sie könnten einen ungeeigneten Menschen beschäftigen, ist offenbar ebenso ungehörig wie lästig.
Die Anordnung einer langen Lehrzeit kann keine Sicherheit gewähren, dass nicht oft mangelhafte Arbeit zum Verkauf komme. Wenn dies geschieht, so ist gewöhnlich Betrug und nicht Ungeschicklichkeit daran schuld; gegen Betrug aber kann auch die längste Lehrzeit keinen Schutz bieten. Zur Abstellung dieses Missbrauchs sind ganz andere Vorkehrungen erforderlich. Die Marke auf Geschirr von Gold und Silber und die Stempel auf Leinen- und Wollenzeug geben dem Käufer eine weit größere Sicherheit als irgendein Lehrlingsstatut. Auf jene sieht er in der Regel, aber niemals hält er es der Mühe wert, zu untersuchen, ob der Arbeiter eine siebenjährige Lehrzeit bestanden habe.
Die Anordnung einer langen Lehrzeit hat nicht den Erfolg, die jungen Leute an Fleiß zu gewöhnen. Ein Geselle, der nach dem Stück arbeitet, wird wahrscheinlich fleißig sein, weil er von seinem Fleiße Vorteil hat; ein Lehrling wird voraussichtlich faul sein, und ist es fast immer, weil er kein unmittelbares Interesse hat fleißig zu sein. In den niedrigeren Geschäften besteht der Reiz der Arbeit durchaus nur in ihrem Lohn. Wer am frühesten in der Lage ist, die Früchte der Arbeit zu genießen, wird auch am schnellsten Geschmack daran finden und sich frühzeitig an Fleiß gewöhnen. Ein junger Mensch fasst natürlich eine Art Abneigung gegen die Arbeit, wenn er lange Zeit keinen Gewinn aus ihr zieht. Die Knaben, welche auf Kosten der öffentlichen Armenpflege in die Lehre gegeben werden, müssen in der Regel eine längere Reihe von Jahren als sonst üblich, darin bleiben, und werden gewöhnlich Faulenzer und Taugenichtse.
Bei den Alten war das Lehrlingswesen ganz unbekannt. Dagegen machen die gegenseitigen Pflichten des Meisters und Lehrlings in jedem modernen Gesetzbuch einen starken Artikel aus. Das römische Recht schweigt darüber gänzlich, und ich kenne kein griechisches oder lateinisches Wort, und ich darf wohl behaupten, es gibt keines, welches den Begriff ausdrückt, den wir heute mit dem Worte Lehrling verbinden, nämlich einen Dienenden, der in einem bestimmten Gewerbe eine Reihe von Jahren hindurch zum Vorteil eines Meisters zu arbeiten verpflichtet ist unter der Bedingung, dass der Meister ihn dies Gewerbe lehrt.
Eine lange Lehrzeit ist durchaus unnötig. Künste, die weit höher stehen, als gewöhnliche Handwerke, wie z. B. die Uhrmacherkunst, enthalten keine Geheimnisse, die einen langen Unterrichtskursus erforderten. Die erste Erfindung so schöner Maschinen, und auch die Erfindung einiger zu ihrer Verfertigung nötigen Werkzeuge musste allerdings das Ergebnis eines tiefen Nachdenkens und langer Zeit sein, und kann mit Recht zu den glücklichsten Früchten des menschlichen Geistes gezählt werden. Aber nachdem sie einmal erfunden und vollkommen bekannt sind, kann es kaum den Unterricht einiger Wochen erfordern, einen jungen Menschen mit der Handhabung der Werkzeuge und dem Bau der Maschinen vertraut zu machen. Vielleicht reichen schon ein paar Tage dazu hin, und in den gewöhnlichen Handwerken ist dies sicher der Fall. Die Fertigkeit der Hand kann allerdings selbst in gewöhnlichen Handwerken nicht ohne viele Übung und Erfahrung erworben werden. Aber ein junger Mensch würde viel fleißiger und aufmerksamer sein, wenn er von Anfang an als Geselle arbeitete und nach Verhältnis seiner geringen Leistungen bezahlt würde, seinerseits aber die Rohstoffe bezahlte, die er etwa aus Ungeschicklichkeit und Unerfahrenheit zuweilen verdirbt. Seine Ausbildung würde auf diese Weise gewöhnlich erfolgreicher und stets weniger langwierig und kostspielig sein. Der Meister würde dabei allerdings verlieren. Er würde den Lohn des Lehrlings, den er jetzt spart, volle sieben Jahre hindurch verlieren. Am Ende wäre vielleicht auch der Lehrbursche selbst im Verluste: denn er würde in einem so leicht erlernten Gewerbe mehr Konkurrenten haben, und sein Lohn würde, sobald er ein ausgelernter Handwerker geworden, viel geringer sein als jetzt. Dieselbe Zunahme des Wettbewerbs würde ebenso den Gewinn der Meister wie den Lohn der Arbeiter vermindern. Die Geschäfte, die Gewerbe, die Geheimnisse würden alle dabei verlieren. Aber das Publikum würde dabei gewinnen, da alle Handwerkserzeugnisse viel wohlfeiler zu Markte kämen.
Gerade um dieses Sinken des Preises und folgeweise des Lohnes und Gewinnes durch Hemmung der freien Konkurrenz, die zu einem solchen führen würde, zu verhindern, sind alle Zünfte und die meisten Zunftgesetze eingeführt worden. Zur Errichtung einer Zunft bedurfte es in früheren Zeiten an vielen Orten Europas keiner anderen Genehmigung als der der korporierten Stadt, in welcher sie eingeführt wurde. In England war zwar auch ein Privilegium des Königs nötig; aber dieses Vorrecht der Krone scheint mehr den Zweck gehabt zu haben, Geld von dem Untertanen zu erpressen als die allgemeine Freiheit gegen drückende Monopole zu schützen. Wenn dem Könige eine Geldsumme gezahlt wurde, scheint das Privilegium in der Pegel gern bewilligt worden zu sein, und wenn eine Klasse von Gewerbsleuten es für angemessen hielt, ohne ein Privilegium als Zunft aufzutreten, so wurden solche unechte Gilden, wie man sie nannte, nicht immer ihrer Vorrechte beraubt, sondern nur genötigt, für die Erlaubnis, ihre usurpierten Rechte auszuüben, jährlich eine Geldsumme an den König zu entrichten. Die unmittelbare Aufsicht über alle Zünfte und über die Ortsstatuten, welche sie behufs ihrer Verwaltung zu erlassen für gut fanden, hatte die korporierte Stadt, in der sie sich befanden, zu führen; und die Disziplin, in der sie gehalten wurden, ging in der Regel nicht von der Regierung, sondern von der größeren Körperschaft aus, deren untergeordnete Teile oder Glieder sie waren.
Die Regierung der korporierten Städte war durchaus in den Händen der Geschäftsleute und Handwerker, und es lag offenbar im Interesse jeder Klasse, zu verhindern, dass der Markt, wie sie sich auszudrücken pflegten, mit den Produkten ihres besonderen Gewerbszweiges überführt wurde, was in Wirklichkeit nichts anderes heißt als dass er niemals vollständig versorgt wurde. Jede Klasse war beeifert, zu diesem Zweck geeignete Verordnungen zu erlassen, und war, was ihr erlaubt wurde, gern bereit, auch den andern Klassen zu gestatten. Durch solche Verordnungen wurde freilich jede Klasse gezwungen, die Waren, die sie brauchte, von einer anderen Klasse in der Stadt etwas teurer zu kaufen als es sonst nötig gewesen wäre. Zum Ersatz konnte sie aber auch die ihrigen um so viel teurer verkaufen, so dass es, wie man zu sagen pflegt, so lang wie breit war, und in dem Handel der verschiedenen Klassen innerhalb der Stadt keine durch jene Verordnungen etwas verlor. Aus dem Verkehr mit dem Lande dagegen zogen sie großen Gewinn, und in diesem Verkehr besteht das ganze Geschäft, das jede Stadt aufrecht erhält und bereichert.
Jede