Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski

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Название Handbuch des Aktienrechts
Автор произведения Hans-Peter Schwintowski
Жанр
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783811443150



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muss hingegen gelten, wenn sich ein strategischer Investor an der Gesellschaft beteiligen möchte. In diesem Fall kann ein Bezugsrechtsausschluss gerechtfertigt sein.

      127

      

      1.7.6.3 Vereinfachter Bezugsrechtsausschluss

      128

      129

      1.7.6.4 Abwicklung bei zulässigem Bezugsrechtsausschluss

      130

      1.8.1 Grundfragen

      131

      132

      133

      1.8.2 Zeichnungsvertrag

      1.8.2.1 Zeichnungsschein

      134

      135

      Der Inhalt des Zeichnungsscheins wird von § 185 Abs. 1 S. 1 AktG hinsichtlich der individuellen Angaben und von § 185 Abs. 1 S. 3 AktG hinsichtlich der allgemeinen Angaben bestimmt.

      136

      

      Der Zeichnungsschein muss folgende individuelle Angaben enthalten (§ 185 Abs. 1 S. 1 AktG):

die Person des Zeichners;
die Anzahl und bei Nennbetragsaktien den Nennbetrag der gezeichneten Aktien pro Stück und insgesamt sowie bei mehreren Gattungen die Gattung der gezeichneten Aktien.

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      Darüber hinaus muss der Zeichnungsschein gem. § 185 Abs. 1 S. 3 AktG folgende allgemeine Angaben enthalten:

den Tag, an dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist;
den Ausgabebetrag der Aktien, den Betrag der festgesetzten Einzahlungen, sowie den Umfang von Nebenverpflichtungen;
die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung entfallenden Betrag des Grundkapitals;
den Zeitpunkt, zu dem die Zeichnung unverbindlich wird, wenn nicht bis dahin die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals eingetragen ist.

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