Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn

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Название Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht
Автор произведения Anne Hahn
Жанр
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783811447066



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ca. 3-4 Mbit/s und somit nur einen Bruchteil der Übertragungskapazität, die für HDTV-Dienste oder gar UHD-Dienste benötigt werden.

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      Ebenfalls in HDTV-Qualität werden derzeit 3-D-Filme produziert. Die räumliche Bilddarstellung wird hierbei durch die gleichzeitige Verwendung von zwei räumlich leicht versetzten Filmkameras erzeugt (Stereoskopie), die den Abstand der Augen und das damit verbundene Raumempfinden reproduzieren. Jede Filmkamera nimmt hierbei das Bild für nur ein Auge auf. Der stereoskopische Effekt (das Raumempfinden bzw. der 3-D-Effekt) stellt sich ein, wenn die beiden Filme gleichzeitig auf dem gleichen Bildschirm gezeigt werden, aber dennoch von den beiden Augen jeweils getrennt wahrgenommen werden. Um dies zu erreichen, können verschiedene Verfahren verwendet werden. Am bekanntesten sind hierbei die anaglyphe Projektion und die Shuttertechnik. Bei der anaglyphen Projektion werden die beiden Filme zeitgleich auf den Bildschirm gesendet und die notwendige optische Trennung erfolgt dadurch, dass der Film für das rechte Auge rot und der für das linke Auge grün eingefärbt wird. Durch das Tragen einer entsprechenden Brille mit einem roten und einem grünen Glas kann das rechte Auge nur den roten Film erkennen (der grüne wird ausgeblendet) und das linke Auge nimmt entsprechend nur den grünen Film wahr. Bei der Shuttertechnik werden die beiden Filme dagegen abwechselnd in sehr schnellen Intervallen gezeigt (meist weit mehr als 50 Bilder pro Sekunde, d.h. über 25 Bilder pro Sekunde für jeden der beiden Filme). Die benötigte Trennung der Wahrnehmung durch die Augen erfolgt durch gleichzeitig mit dem Film ausgestrahlte Infrarot-Steuersignale, die von der benötigten und mit dem TV-Gerät synchronisierten Shutterbrille dergestalt verarbeitet werden, dass sich die beiden LCD-Brillengläser in den vorgegebenen Intervallen abwechselnd öffnen und schließen.

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      Eine medien- oder telekommunikationsrechtliche Regulierung von Bildstandards wie HDTV oder 3-D ist derzeit nicht vorhanden. Die Sendeunternehmen stellen die TV-Ausstrahlung derzeit von SDTV (Standard Definition Television) auf HDTV um, während die Filmindustrie bereits verstärkt in die Produktion in UHD und 3-D-Technik eingestiegen ist. Von Versuchen hierbei regulatorische Vorgaben zu machen, wird derzeit auch mit Blick auf die in den 90er Jahren gescheiterte Zwangseinführung des analogen HDTV-Standards HD-MAC abgesehen. Da die Verbreitung allein von herkömmlichen HDTV-Programmen (MEPG-4 Standard) im Vergleich zu SD-Programmen das ca. 3- bis 4-fache an Übertragungskapazität benötigt, konnten bislang über DVB-T keine HDTV-Programme verbreitet werden. Dies ändert sich nunmehr mit dem im März 2017 begonnenen Umstieg auf DVB-T2 Technologie, die weitaus mehr Kapazitäten für die Rundfunkübertragung bereitstellt, jedoch auch kompatible Empfangsgeräte voraussetzt, so dass ein Austausch der vorhandenen DVB-T Receiver seitens der Zuschauer erforderlich ist.

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      16:9 Formate werden insbesondere bei der Verwendung von HDTV-Produktionen eingesetzt. Führt die Übertragung von HDTV-Formaten (vor allem beim kapazitätsintensiven UHD) jedoch aufgrund der hohen Datenraten zu Kapazitätsengpässen und damit zu Übertragungsproblemen, stellt dies nicht eine Verletzung des Formatschutzes i.S.d. § 49 Abs. 1 TKG dar.

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      Aufgrund des Prozesses der technischen Konvergenz zwischen Verbreitungswegen und rundfunktauglichen Empfangsgeräten stehen für die Verbreitung von Kommunikationsangeboten je nach Inhalt, Art und Weise der Kommunikationsform unterschiedliche Verbreitungswege zur Verfügung. Als klassischer Verbreitungsweg für die Individualkommunikation (Telefonie und E-Mails) wurden früher in erster Linie eine schmalbandige Festnetzverbindung (Kupferdoppelader bzw. twisted pair) genutzt. Als klassische Verbreitungswege für die Massenkommunikation in der Form des Rundfunks stehen in erster Linie die Breitbandkabelnetze und Satelliten sowie die ehemals vorherrschende terrestrische Funktechnik zur Verfügung. Nach dem Verkauf der Breitbandkabelnetze von der Deutschen Telekom an private Investoren in den Jahren 2000 bis 2003 wurden die Breitbandkabelnetze rückkanalfähig ausgebaut, so dass im Rahmen von Triple Play-Angeboten neben Rundfunk auch Internet und Telefonie über diese Infrastruktur angeboten werden. An diese Entwicklung knüpfen nunmehr Satellitenbetreiber an, die diesen Verbreitungsweg ebenfalls für diese Formen der Individualkommunikation umstellen. Überdies