Название | Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht |
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Автор произведения | Anne Hahn |
Жанр | |
Серия | C.F. Müller Wirtschaftsrecht |
Издательство | |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783811447066 |
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Ebenfalls in HDTV-Qualität werden derzeit 3-D-Filme produziert. Die räumliche Bilddarstellung wird hierbei durch die gleichzeitige Verwendung von zwei räumlich leicht versetzten Filmkameras erzeugt (Stereoskopie), die den Abstand der Augen und das damit verbundene Raumempfinden reproduzieren. Jede Filmkamera nimmt hierbei das Bild für nur ein Auge auf. Der stereoskopische Effekt (das Raumempfinden bzw. der 3-D-Effekt) stellt sich ein, wenn die beiden Filme gleichzeitig auf dem gleichen Bildschirm gezeigt werden, aber dennoch von den beiden Augen jeweils getrennt wahrgenommen werden. Um dies zu erreichen, können verschiedene Verfahren verwendet werden. Am bekanntesten sind hierbei die anaglyphe Projektion und die Shuttertechnik. Bei der anaglyphen Projektion werden die beiden Filme zeitgleich auf den Bildschirm gesendet und die notwendige optische Trennung erfolgt dadurch, dass der Film für das rechte Auge rot und der für das linke Auge grün eingefärbt wird. Durch das Tragen einer entsprechenden Brille mit einem roten und einem grünen Glas kann das rechte Auge nur den roten Film erkennen (der grüne wird ausgeblendet) und das linke Auge nimmt entsprechend nur den grünen Film wahr. Bei der Shuttertechnik werden die beiden Filme dagegen abwechselnd in sehr schnellen Intervallen gezeigt (meist weit mehr als 50 Bilder pro Sekunde, d.h. über 25 Bilder pro Sekunde für jeden der beiden Filme). Die benötigte Trennung der Wahrnehmung durch die Augen erfolgt durch gleichzeitig mit dem Film ausgestrahlte Infrarot-Steuersignale, die von der benötigten und mit dem TV-Gerät synchronisierten Shutterbrille dergestalt verarbeitet werden, dass sich die beiden LCD-Brillengläser in den vorgegebenen Intervallen abwechselnd öffnen und schließen.
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Eine medien- oder telekommunikationsrechtliche Regulierung von Bildstandards wie HDTV oder 3-D ist derzeit nicht vorhanden. Die Sendeunternehmen stellen die TV-Ausstrahlung derzeit von SDTV (Standard Definition Television) auf HDTV um, während die Filmindustrie bereits verstärkt in die Produktion in UHD und 3-D-Technik eingestiegen ist. Von Versuchen hierbei regulatorische Vorgaben zu machen, wird derzeit auch mit Blick auf die in den 90er Jahren gescheiterte Zwangseinführung des analogen HDTV-Standards HD-MAC abgesehen. Da die Verbreitung allein von herkömmlichen HDTV-Programmen (MEPG-4 Standard) im Vergleich zu SD-Programmen das ca. 3- bis 4-fache an Übertragungskapazität benötigt, konnten bislang über DVB-T keine HDTV-Programme verbreitet werden. Dies ändert sich nunmehr mit dem im März 2017 begonnenen Umstieg auf DVB-T2 Technologie, die weitaus mehr Kapazitäten für die Rundfunkübertragung bereitstellt, jedoch auch kompatible Empfangsgeräte voraussetzt, so dass ein Austausch der vorhandenen DVB-T Receiver seitens der Zuschauer erforderlich ist.
2.2 Bildformate
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In Europa hat sich zunächst das Bildschirmformat 4:3 etabliert und war lange Zeit der maßgebliche Standard im Bereich der Fernsehempfangsgeräte. Dies hat sich jedoch mit der Einführung des aus dem Kinobereich bekannten Breitbildformats 16:9 stark geändert, das von allen modernen Flachbildschirmgeräten verwendet wird. Dieses Bildformat ist in erster Linie für moderne Fernsehgeräte mit einer Bildschirmdiagonale von über einem Meter vorgesehen und ist optimal auf das menschliche Gesichtsfeld abgestimmt. Die Darstellung von 16:9 Formaten auf herkömmlichen Fernsehgeräten mit 4:3 Format führt jedoch zu Kompatibilitätsproblemen in Form von Bildverzerrungen oder Bildverkürzungen, da diese Geräte nicht für weitwinklige Kinoformate ausgelegt sind.[30] Die Anpassung des Weitwinkelformats 16:9 auf das kleinere, aber vergleichsweise höhere 4:3 Format kann mit Hilfe von unterschiedlichen Verfahren umgesetzt werden. Erstens kann das 16:9 Format unter Beibehaltung der vollen Bildzeilenzahl in der Horizontalen zusammengepresst werden, um der geringeren Bildbreite des 4:3 Formats zu entsprechen. Dadurch entstehen jedoch überaus störende Verzerrungen der Bilddarstellungen, weshalb dieser Weg in der Praxis nicht verwendet wird. Im zweiten („pan“ und „scan“-) Verfahren wird das Breitbildformat in der Vertikalen an das 4:3 Format angepasst, so dass die Darstellung im Hinblick auf die Bildhöhe kompatibel ist. Dies führt zu der nachteiligen Folge, dass die „überstehende“ Bildhorizontale am rechten und linken Bildrand „abgeschnitten“ wird. In der Praxis hat sich deshalb das sog. Letterbox-Verfahren durchgesetzt, bei dem das Breitbildformat vollständig erhalten bleibt, indem die Bildhorizontale an das 4:3 Format angepasst wird. Dies führt jedoch zu einer Verkleinerung des gesamten Bildes und hat zur Folge, dass auf einem herkömmlichen 4:3 Bildschirmgerät am oberen und unteren Bildrand schwarze Balken erscheinen.[31]
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Ähnliche Kompatibilitätsprobleme entstehen, wenn auf einem 16:9 Breitbildschirmgerät Fernsehfilme dargestellt werden sollen, die im 4:3 Format produziert und gesendet werden.[32] Hierbei bestehen ebenfalls die Möglichkeiten der Bilddehnung, der Bildvergrößerung (Zoom-Verfahren, das zum Abschneiden der oberen und unteren Bildbereiche führt und nur den zentralen Bildbereich darstellt) und der partiellen Bildanpassung im Letterboxverfahren, wobei in diesem Fall die schwarzen Balken rechts und links des Fernsehbildes entstehen. Eine Beseitigung von derartigen Kompatibilitätsproblemen könnte theoretisch durch das 14:9 Format ermöglicht werden, das aber auf der Ebene der Filmproduktion mit Einschränkungen verbunden ist.[33] Praktisch wird das Kompatibilitätsproblem jedoch dadurch gelöst, dass die Sendeunternehmen ihre Programmverbreitung auf 16:9 umgestellt haben und Fernsehgeräte mit 4:3 Format in Deutschland nur noch sehr selten im Einzelhandel erworben werden können. De facto hat sich folglich der 16:9 Standard durchgesetzt und verdrängt somit sukzessive alle Geräte, die noch mit dem 4:3 Format arbeiten.
2.3 Regulierung von Breitbildformaten
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Die Verwendung von Breitbildformaten wird durch die Gesetzgebung nicht vorgeschrieben, da im Bereich des Mediensektors auf eine marktorientierte Entwicklung von offenen Standards beispielsweise durch das DVB-Konsortium vertraut wird. Die Bestimmung des § 49 Abs. 1 TKG enthält somit lediglich eine Verpflichtung zum Schutz des 16:9 Formats, sofern dieser politisch förderungswürdige Bildstandard verwendet wird. Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze werden deshalb zur Weiterverbreitung der Fernsehdienste im Breitbildformat verpflichtet, sofern diese Dienste zuvor in diesem Format zur Verbreitung in ihren Netzen übergeben wurden. Diese Form des Formatschutzes betrifft jedoch nur den Übertragungsvorgang, nicht aber den Empfangsvorgang. Die problemlose Darstellung des 16:9 Formats erfordert, dass auch die Endgeräte (TV-Geräte, Decoder) das 16:9 Format technisch unterstützen.[34]
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16:9 Formate werden insbesondere bei der Verwendung von HDTV-Produktionen eingesetzt. Führt die Übertragung von HDTV-Formaten (vor allem beim kapazitätsintensiven UHD) jedoch aufgrund der hohen Datenraten zu Kapazitätsengpässen und damit zu Übertragungsproblemen, stellt dies nicht eine Verletzung des Formatschutzes i.S.d. § 49 Abs. 1 TKG dar.
III. Verbreitungsinfrastrukturen
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Aufgrund des Prozesses der technischen Konvergenz zwischen Verbreitungswegen und rundfunktauglichen Empfangsgeräten stehen für die Verbreitung von Kommunikationsangeboten je nach Inhalt, Art und Weise der Kommunikationsform unterschiedliche Verbreitungswege zur Verfügung. Als klassischer Verbreitungsweg für die Individualkommunikation (Telefonie und E-Mails) wurden früher in erster Linie eine schmalbandige Festnetzverbindung (Kupferdoppelader bzw. twisted pair) genutzt. Als klassische Verbreitungswege für die Massenkommunikation in der Form des Rundfunks stehen in erster Linie die Breitbandkabelnetze und Satelliten sowie die ehemals vorherrschende terrestrische Funktechnik zur Verfügung. Nach dem Verkauf der Breitbandkabelnetze von der Deutschen Telekom an private Investoren in den Jahren 2000 bis 2003 wurden die Breitbandkabelnetze rückkanalfähig ausgebaut, so dass im Rahmen von Triple Play-Angeboten neben Rundfunk auch Internet und Telefonie über diese Infrastruktur angeboten werden. An diese Entwicklung knüpfen nunmehr Satellitenbetreiber an, die diesen Verbreitungsweg ebenfalls für diese Formen der Individualkommunikation umstellen. Überdies