Der Koran. Max Henning

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Название Der Koran
Автор произведения Max Henning
Жанр Документальная литература
Серия
Издательство Документальная литература
Год выпуска 0
isbn 9783748564904



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da sprachen: »Siehe, Allah ist arm und wir sind reich.« Niederschreiben wollen wir ihre Worte und ihr ungerechtes Ermorden der Propheten und wollen sprechen: »Schmecket des Brennens Strafe! (182.) Dies für das, was eure Hände vorausschickten, und dieweil Allah nicht ungerecht gegen seine Diener ist.« (183.) Die da sprechen: »Siehe, Allah hat uns verpflichtet, keinem Gesandten zu glauben, bevor er uns ein Opfer bringt, welches das Feuer (vom Himmel) verzehrt!« (Zu jenen) sprich: »Schon kamen zu euch Gesandte vor mir mit den deutlichen Zeichen und mit dem, wovon ihr sprecht. Weshalb denn ermordetet ihr sie, so ihr wahrhaft seid?« (184.) Und so sie dich der Lüge zeihen, so sind schon vor dir Gesandte der Lüge geziehen, wiewohl sie mit den deutlichen Zeichen, den Schriften und dem erleuchtenden Buch kamen.

      (185.) Jede Seele soll den Tod schmecken, und ihr sollt nur euern Lohn empfangen am Tag der Auferstehung; und wer da dem Feuer entnommen und ins Paradies geführt wird, der soll glückselig sein. Und das irdische Leben ist nur ein trügerischer Nießbrauch. (186.) Wahrlich, geprüft sollt ihr werden in euerm Gut und an euch selber, und wahrlich, hören sollt ihr viel Leid von denen, welchen die Schrift vor euch gegeben ward, und von denen, die Allah Gefährten geben. So ihr jedoch standhaft seid und gottesfürchtig – siehe, dieses ist der Dinge Ratschluß. (187.) Und als Allah den Bund schloß mit denen, welchen die Schrift gegeben ward, (und sprach:) »Wahrlich, tut sie den Menschen kund und verberget sie nicht« – da warfen sie dieselbe hinter ihre Rücken und verkauften sie für winzigen Preis. Und schlimm ist, was sie erkauften! (188.) Wähne nicht, daß die, welche sich ihrer Tat freuen und gerühmt zu werden wünschen für das, was sie nicht taten, wähne nicht, sie seien entronnen der Strafe. Ihnen wird schmerzliche Strafe. (189.) Und Allahs ist das Reich der Himmel und der Erde, und Allah ist mächtig über alle Dinge.

      (190.) Siehe, in der Schöpfung der Himmel und der Erde und in dem Wechsel der Nacht und des Tages sind wahrlich Zeichen für die Verständigen: (191.) Die da Allahs gedenken im Stehen und Sitzen und (Liegen) auf ihren Seiten und nachdenken über die Schöpfung der Himmel und der Erde (und sprechen:) »Unser Herr, nicht umsonst hast du dieses erschaffen. Preis dir! Hüte uns vor der Feuerspein! (192.) Unser Herr, siehe, wen du ins Feuer führst, den stürzest du in Schande, und die Ungerechten haben keine Helfer. (193.) Unser Herr, siehe, wir hörten einen Rufer, der zum Glauben rief (und sprach:) ›Glaubet an euern Herrn!‹, und so glaubten wir.

      Unser Herr, und vergib uns drum unsre Sünden und bedecke unsre Missetaten und laß uns abscheiden mit den Frommen. (194.) Unser Herr, und gib uns, was du uns verheißen durch deine Gesandten, und stürze uns nicht in Schande am Tag der Auferstehung. Siehe, du brichst nicht dein Versprechen.« (195.) Und es antwortet ihnen ihr Herr: »Siehe, ich lasse nicht verlorengehen das Werk des Wirkenden unter euch, sei es Mann oder Frau; die einen von euch sind von den andern. Und diejenigen, die da auswanderten und aus ihren Häusern vertrieben wurden und in meinem Wege litten und kämpften und fielen – wahrlich, bedecken will ich ihre Missetaten, und wahrlich, führen will ich sie in Gärten, durcheilt von Bächen: Als Lohn von Allah; und Allah – bei ihm ist der schönste Lohn.

      (196.) Laß dich nicht trügen durch den Wandel der Ungläubigen im Lande. (197.) Ein winziger Nießbrauch dann ist ihr Heim Dschehannam, und schlimm ist der Pfühl! (198.) Wer jedoch seinen Herrn fürchtet, denen werden Gärten sein, durcheilt von Wasserbächen, ewig darinnen zu verweilen; eine Aufnahme von Allah und was bei Allah ist, ist gut für die Frommen. (199.) Und siehe, unter dem Volk der Schrift, wahrlich, da gibt es solche, die an Allah glauben und an das, was zu euch hinabgesandt ward, und was hinabgesandt ward zu ihnen, sich zu Allah demütigend und nicht um winzigen Preis die Zeichen Allahs verkaufend. Jene – ihr Lohn ist bei ihrem Herrn; siehe, Allah ist schnell im Rechnen. (200.) O ihr, die ihr glaubt, duldet und wetteifert in Geduld und haltet aus und fürchtet Allah; vielleicht ergeht es euch wohl.«

      Vierte Sure Die Frauen

      Geoffenbart zu Medina

      Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen!

      (1.) O ihr Menschen, fürchtet euern Herrn, der euch erschaffen aus einem Wesen, und aus ihm erschuf seine Gattin, und aus ihnen viele Männer und Frauen entstehen ließ. Und fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander bittet, und eurer Mutter Schoß. Siehe, Allah wacht über euch.

      (2.) Und gebet den Waisen ihr Gut und tauschet nicht (euer) Schlechtes mit (ihrem) Gutem ein und verzehrt nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; siehe, das ist ein großes Verbrechen. (3.) Und so ihr fürchtet, nicht Gerechtigkeit gegen die Waisen zu üben, so nehmt euch zu Frauen, die euch gutdünken, (nur) zwei oder drei oder vier; und so ihr (auch dann) fürchtet, nicht billig zu sein, heiratet nur eine oder was eure Rechte (an Sklavinnen) besitzt. Solches schützt euch eher vor Ungerechtigkeit. (4.) Und gebet den Frauen ihre Morgengabe freiwillig. Und so sie euch gern etwas davon erlassen, so genießet es bekömmlich und zum Wohlsein. (5.) Und gebet nicht den Idioten euer Gut, das Allah euch gegeben hat zum Unterhalt. Versorget sie mit ihm und kleidet sie und sprechet zu ihnen mit freundlichen Worten. (6.) Und prüfet die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und so ihr in ihnen Vernünftigkeit wahrnehmet, so händigt ihnen ihr Gut ein. Und verzehrt es nicht verschwenderisch und in Eile, bevor sie großjährig werden. Der reiche (Vormund) enthalte sich sein, und der arme zehre von ihm nach Billigkeit. Und so ihr ihnen ihr Gut einhändigt, nehmt Zeugen wider sie. Allah nimmt ebenfalls genügende Rechenschaft. (7.) Die Männer sollen einen Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten empfangen, und ebenfalls sollen die Frauen einen Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten empfangen. Sei es wenig oder viel, sie sollen einen bestimmten Teil haben. (8.) Und so die Verwandten und die Waisen und Armen bei der Teilung zugegen sind, so schenket ihnen etwas davon und sprechet freundliche Worte zu ihnen. (9.) Und fürchten sollen sich die, (den Minderjährigen Unrecht anzutun,) welche, so sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und sollen geziemende Worte sprechen. (10.) Siehe, wer der Waisen Gut ungerecht aufißt, der frißt sich Feuer in seinen Bauch und wird in der Flamme brennen. (11.) Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Dritteile der Hinterlassenschaft erhalten. Ist’s nur ein Mädchen, soll sie die Hälfte haben. Und die Eltern sollen ein jeder von ihnen den sechsten Teil der Hinterlassenschaft haben, so er ein Kind hat; hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn, soll seine Mutter den dritten Teil haben. Und so er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil nach Bezahlung eines etwa gemachten Legats oder einer Schuld haben. Eure Eltern und eure Kinder, ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen nähersteht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; siehe, Allah ist wissend und weise. (12.) Und euch sei die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, so sie kein Kind haben; haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil haben von ihrer Hinterlassenschaft, nach Abzug eines etwa gemachten Legats oder einer Schuld. Und sie sollen den vierten Teil eurer Hinterlassenschaft haben, so ihr kein Kind habt; habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den achten Teil eurer Hinterlassenschaft haben nach Abzug eines von ihnen etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld. Und so ein Mann oder eine Frau entfernte Verwandten zu Erben einsetzen, und er hat einen Bruder oder eine Schwester, so soll ein jeder von ihnen den sechsten Teil empfangen. Sind aber mehrere vorhanden, so sollen sie sich in den dritten Teil teilen nach Abzug eines von ihm etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Verordnung Allahs, und Allah ist wissend und weise. (13.) Dies sind Allahs Verordnungen; und wer Allah und seinem Gesandten gehorcht, den führt er ein in Gärten, durcheilt von Bächen, ewig darinnen zu verweilen; und dies ist die große Glückseligkeit. (14.) Wer aber wider Allah und seinen Gesandten rebelliert und seine Gebote übertritt, den führt er ein in ein Feuer, ewig darinnen zu verweilen, und es trifft ihn schändende Strafe.

      (15.) Und wer von euern Frauen eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt. (16.) Und diejenigen, die es von euch begehen, strafet beide. Und so sie bereuen und sich bessern, so lasset ab von ihnen. Siehe, Allah ist vergebend und barmherzig. (17.) Vergebung ist nur bei Allah für diejenigen, welche in Unwissenheit Übles taten und in Bälde bereuten; diesen vergibt Allah; und Allah ist wissend und weise.

      (18.) Aber keine Vergebung