Название | Heinrich V. |
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Автор произведения | William Shakespeare |
Жанр | Языкознание |
Серия | |
Издательство | Языкознание |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783754178416 |
Er scheint unbestimmt,
Doch neigt er mehr auf unsre Seite sich,
Als daß er wider uns den Antrag fördert.
Denn ein Erbieten tat ich Seiner Majestät,
Auf unsre geistliche Zusammenrufung
Und in Betracht von jetzt vorhandnen Gründen,
Die Seiner Hoheit näher ich eröffnet,
Anlangend Frankreich: eine größre Summe
Zu geben, als die Geistlichkeit noch je
Auf einmal seinen Vorfahr'n ausgezahlt.
ELY.
Wie nahm man dies Erbieten auf, Mylord?
CANTERBURY.
Es ward von Seiner Majestät genehmigt,
Nur war nicht Zeit genug, um anzuhören
(Was Seine Hoheit, merkt' ich, gern getan)
Das Näh're und die klare Ableitung
Von seinem Recht an ein'ge Herzogtümer
Und überhaupt an Frankreichs Kron' und Land
Von Eduard, seinem Ältervater, her.
ELY.
Was war die Hind'rung, die dies unterbrach?
CANTERBURY.
Den Augenblick bat Frankreichs Abgesandter
Gehör sich aus; die Stund' ist, denk' ich, da,
Ihn vorzulassen. Ist es nicht vier Uhr?
ELY.
Ja.
CANTERBURY.
Gehn wir hinein, die Botschaft zu erfahren,
Die ich jedoch gar leichtlich raten wollte,
Eh' der Franzose noch ein Wort gesagt.
ELY.
Ich folg' Euch; mich verlangt, sie anzuhören.
Ab.
Zweite Szene
Ein Audienzsaal im Palast.
König Heinrich, Gloster, Bedford, Exeter, Warwick, Westmoreland und Gefolge.
KÖNIG HEINRICH.
Wo ist der würd'ge Herr von Canterbury?
EXETER.
Nicht gegenwärtig.
KÖNIG HEINRICH.
Sendet nach ihm, Oheim.
WESTMORELAND.
Mein König, soll man den Gesandten rufen?
KÖNIG HEINRICH.
Noch nicht, mein Vetter; Dinge von Gewicht,
Betreffend uns und Frankreich, liegen uns
Im Sinne, über die wir Auskunft wünschen,
Eh' wir ihn sprechen.
Der Erzbischof von Canterbury und Bischof von Ely treten auf,
CANTERBURY.
Gott samt seinen Engeln
Beschirme Euren heil'gen Thron und gebe,
Daß Ihr ihn lange ziert!
KÖNIG HEINRICH.
Wir danken Euch.
Fahrt fort, wir bitten, mein gelehrter Herr,
Erklärt rechtmäßig und gewissenhaft,
Ob uns das Salische Gesetz in Frankreich
Von unserm Anspruch ausschließt oder nicht.
Und Gott verhüte, mein getreuer Herr,
Daß Ihr die Einsicht drehn und modeln solltet
Und schlau Eu'r wissendes Gemüt beschweren
Durch Vortrag eines mißerzeugten Anspruchs,
Des eigne Farbe nicht zur Wahrheit stimmt.
Denn Gott weiß, wie so mancher, jetzt gesund,
Sein Blut zu des Bewährung noch vergießt,
Wozu uns Eu'r Hochwürden treiben wird.
Darum gebt acht, wie Ihr Euch selbst verpfändet,
Wie Ihr des Krieges schlummernd Schwert erweckt,
In Gottes Namen mahn' ich Euch: gebt acht!
Denn niemals stritten noch zwei solche Reiche,
Daß nicht viel Blut floß; des unschuld'ge Tropfen
Ein jeglicher ein Weh und bittre Klage
Sind über den, der schuldig Schwerter wetzte,
Die so die kurze Sterblichkeit verheeren.
Nach der Beschwörung sprecht, mein würd'ger Herr:
Wir wollen's merken und im Herzen glauben,
Das, was Ihr sagt, sei im Gewissen Euch
So rein wie Sünde bei der Tauf' gewaschen.
CANTERBURY.
So hört mich, gnädiger Monarch, und Pairs,
Die diesem Herrscherthron eu'r Leben, Treue
Und Dienste schuldig seid: – nichts einzuwenden
Ist wider Seiner Hoheit Recht an Frankreich,
Als dies, was sie vom Pharamund ableiten:
»In terram Salicam mulieres ne succedant.«
Auf Weiber soll nicht erben Salisch Land.
Dies Sal'sche Land nun deuten die Franzosen
Als Frankreich fälschlich aus, und Pharamund
Als Stifter dieser Ausschließung der Frauen.
Doch treu bezeugen ihre eignen Schreiber,
Daß dieses Sal'sche Land in Deutschland liegt,
Zwischen der Sala und der Elbe Strömen,
Wo Karl der Große, nach der Unterjochung
Der Sachsen, Franken angesiedelt ließ,
Die, aus Geringschätzung der deutschen Frau'n,
Als die in unehrbaren Sitten lebten,
Dort dies Gesetz gestiftet, daß kein Weib
Je Erbin sollte sein im Sal'schen Land,
Das, wie ich sagte, zwischen Elb' und Sala
In Deutschland heutzutage Meißen heißt.
So zeigt sich's klar, das Salische Gesetz
Ward nicht ersonnen für der Franken Reich;
Noch auch besaßen sie das Sal'sche Land,
Als bis vierhunderteinundzwanzig Jahre
Nach dem Hinscheiden König Pharamunds,
Den man den Stifter des Gesetzes wähnt.
Er starb im Jahr nach unsers Heiland Kunft
Vierhundertsechsundzwanzig, und Karl der Große
Bezwang die Sachsen, setzte Franken ein
Jenseit des Flusses Sala, in dem Jahr
Achthundertfünf.