Название | IT-Sicherheit für Dummies |
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Автор произведения | Rainer W. Gerling |
Жанр | Зарубежная компьютерная литература |
Серия | |
Издательство | Зарубежная компьютерная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783527833573 |
Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO),
Nichtverkettung (Zweckbindung: Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO),
Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO, Art 12 ff. DS-GVO),
Intervenierbarkeit (Richtigkeit: Art. 5 Abs. 1 lit. d DS-GVO, Art. 15 ff. DS-GVO).
Datenminimierung bedeutet, dass nur so wenig Daten wie nötig verarbeitet werden. Daten die nicht erforderlich sind, werden auch nicht verarbeitet. »Erforderlich« heißt dabei, dass der Zweck der Verarbeitung ohne die Daten nicht erreichbar ist. Dass es praktisch wäre, die Daten zu haben, ist kein Argument zur Erforderlichkeit.
Die Nichtverkettbarkeit oder Zweckbindung bedeutet, dass Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, nicht verknüpft werden dürfen. Aus der Zusammenführung unterschiedlicher Datenbestände kann eine völlig neue Qualität der Datenauswertung entstehen.
Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass die von der Datenverarbeitung Betroffenen genau wissen, welches Unternehmen welche Daten über sie verarbeitet. Nur wenn die Betroffenen wissen, wer ihre Daten verarbeitet, können Sie ihre Rechte als Betroffene wahrnehmen. Sie müssen von den Unternehmen informiert werden, dass ihre Daten dort verarbeitet werden, solange es ihnen nicht sowieso bekannt ist.
Um mehr Geld zu verdienen, verkauft der Händler Ihre Adresse an andere Händler. Das ist etwas, was Sie nicht wissen können, hierüber müssen Sie informiert werden.
Und damit kommen wir zum vierten Gewährleistungsziel im Datenschutz: der Intervenierbarkeit. Dies bedeutet, dass Sie einen Anspruch haben, dass falsche Daten korrigiert werden und dass nicht (mehr) erforderliche Daten gelöscht werden.
Das von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder entwickelte Standard-Datenschutzmodell (SDM) ist ein Beratungs- und Prüfkonzept, das über die klassischen Schutzziele der IT-Sicherheit hinaus diese vorgestellten vier Gewährleistungsziele des Datenschutzes formuliert hat [SDM20]. Wir werden uns in Kapitel 8 noch ausführlicher mit dem SDM und der Einbindung des SDM in den IT-Grundschutz beschäftigen.
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