Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele

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Название Allgemeine Staatslehre
Автор произведения Alexander Thiele
Жанр Социология
Серия
Издательство Социология
Год выпуска 0
isbn 9783846358146



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388

      Zur Reziprozität und ihrer Entwicklung knapp P. Collier, The Future of Capitalism, S. 31 ff.

       389

      K. Eder, Die Entstehung staatlich organisierter Gesellschaften, S. 32 f.

       390

      Man denke in den USA an die Kennedys, die Bushs oder die Clintons.

       391

      Eher wird man sagen können, dass europäische Gesellschaften nicht zuletzt den asiatischen bis zur Neuzeit deutlich unterlegen waren.

       392

      Vgl. K. Eder, Die Entstehung staatlich organisierter Gesellschaften, S. 17 ff.

       393

      Siehe insoweit M. Rice, Egypt’s Making: The Origins of Ancient Egypt 5000–2000 B.C., S. 37 f.; T. A. H. Wilkinson, Early Dynastic Egypt, S. 41 ff.

       394

      Dazu knapp H. Haarmann, Vergessene Kulturen der Weltgeschichte, S. 70 ff.

       395

      Siehe dazu M. H. Fried, The Evolution of Political Society. An Essay in Political Anthropology, 1967.

       396

      Vgl. K. Eder, Die Entstehung staatlich organisierter Gesellschaften, S. 50 ff. Siehe auch E. Gellner, Pflug, Schwert und Buch, S. 43 ff.

       397

      Teilweise wird auch von einer „urban revolution“ gesprochen, vgl. G. Childe, The Urban Revolution. Town Planning Review 21 (1950), S. 3 ff. Eine gewisse Ausnahme ist Ägypten, was allerdings auch auf die besondere Situation im Niltal zurückgeführt werden kann, wo Überschwemmungen städtische Strukturen regelmäßig zerstört haben könnten. Gleichwohl dürften die Städte wohl nicht viel mehr als administrative Zentren gewesen sein, die gerade im Vergleich zu Mesopotamien kaum als Städte angesehen werden können. Siehe auch T. A. H. Willkinson, Early Dynastic Egypt, S. 323 ff.

       398

      Daher kommt es allenfalls partiell zu originären staatlichen Hochkulturen in Afrika, vgl. J. Iliffe, Africans. The History of a Continent, S. 70.

       399

      Vgl. dazu C. Renfrew, Introduction, in: C. Renfrew/J. Cherry (Hrsg.), Peer Polity Interaction and Sociopolitical Change, S. 1 ff.

       400

      M. W. Moffett, Was uns zusammenhält. Eine Naturgeschichte der Gesellschaft, 2019. In der Natur finden sich zahlreiche komplexe Integrationsgemeinschaften – man denke an bestimmte Elefantenarten, Bienenstöcke und Ameisen. Siehe auch M. Martin, Why We Fight, 2018.

      401

      G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 180: „‚Politisch‘ heißt ‚staatlich‘; im Begriff des Politischen hat man bereits den Begriff des Staates gedacht.“

      402

      M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 514 f. Siehe dazu auch A. Anter, Max Webers Theorie des modernen Staates, S. 51 ff.

      403

      Hier kann es nicht um eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Theorien des Politischen gehen, wie etwa dem verfehlten Ansatz von C. Schmitt, Der Begriff des Politischen, 1928 oder dem Gegenentwurf von D. Sternberger, Drei Wurzeln der Politik, 1978.

      404

      Zur Struktur der Polis auch E.-W. Böckenförde, Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie, S. 14 ff.

      405

      Vgl. auch G. Brunner, Vergleichende Regierungslehre Bd. 1, S. 15 f.

      406

      So wird das Kriterium von S. Breuer, Der charismatische Staat, S. 12 f. auch so stark verwässert, dass es seinen Sinn verliert.

      407

      So vor allem M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft (1922), S. 29. Siehe auch S. Breuer, Der Staat, S. 17 f.

      408

      D. Allen, Politische Gleichheit, S. 143.

      409

      D. Allen, Politische Gleichheit, S. 141.

      410

      B. Schöbener/M. Knauff, Allgemeine Staatslehre, § 3, Rn. 97 nutzen das Bild der „Zellteilung“.

      411

      Im Jahr 2014 fand ein von London genehmigtes Unabhängigkeitsreferendum in Schottland statt. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 85 % sprachen sich aber gut 55 % für den Verbleib im Vereinigten Königreich aus. Im Zusammenhang mit dem Brexit plant die schottische Regierung allerdings ein weiteres Referendum. Ob London dem zustimmen wird, ist unklar; verfassungsrechtlich wäre eine solche Zustimmung aber nötig. Ein unabhängiges Schottland würde vermutlich der Europäischen Union beitreten wollen. Das setzte indes eine einstimmige Aufnahmeentscheidung der Mitglieder der EU voraus.

      412

      Dazu V. Epping, Der Staat als die „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 28 ff.

      413

      Der Umstand, dass das „Volk der Krim“ der Annexion zugestimmt hat, ändert an der Völkerrechtswidrigkeit aus mehreren Gründen nichts: Erstens erfolgte die Abstimmung unter massiver Überwachung durch russische Streitkräfte, war also alles andere als frei. Zweitens existierte nur das einheitliche ukrainische Volk, drittens war eine entsprechende Abstimmung auch in der ukrainischen Verfassung nicht vorgesehen. Insofern stellte auch die UN-Generalversammlung am 27.3.2014 fest, dass das Referendum keine völkerrechtlich relevanten Folgen nach sich zog, vgl. UN Doc. A/RES/68/262 (2014) v. 1.4.2014. Ende 2016 wurde auch die rechtswidrige Okkupation der Krim beanstandet, vgl. UN Doc. A/RES/71/205 (2017) v. 1.7.2017.

      414

      B. Schöbener/M. Knauff, Allgemeine Staatslehre, § 3, Rn. 103.

      415

      Zur Einigung und Verfassung des deutschen Reiches knapp A. Thiele, Der konstituierte Staat, S. 227 ff. Umfassend zur Verfassungsentwicklung O. Haardt, Bismarcks ewiger Bund. Eine neue Geschichte des Kaiserreichs, 2020.

       416

      Zu diesen Fragen V. Epping, Der Staat als die „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7.

       417

      Vgl. auch S. M. Lipset, Some Social Requisites of Democracy: Economic Developments and Political Legitimacy, American Political Science Review 53 (1959), 69 ff.