Название | Tax Compliance |
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Автор произведения | Markus Brinkmann |
Жанр | Языкознание |
Серия | C.F. Müller Wirtschaftsrecht |
Издательство | Языкознание |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783811447011 |
Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. 2014
Tipke/Kruse Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung, Loseblatt
Volk Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 2. Aufl. 2013
Wabnitz/Janovsky Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2014
Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil, 46. Aufl. 2016
Wessels/Hillenkamp Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen Vermögenswerte, 40. Aufl. 2017
Withus K.-H. Betriebswirtschaftliche Grundsätze für Compliance-Management-Systeme, 2014
Wittig Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. 2017
Wolter SK-StPO, 4. Aufl. 2012, zitiert: SK-StPO/Bearbeiter
Zieschang Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Aufl. 2014
Zöllner/Noack Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2011, zitiert: KölnKomm-AktG
Teil 1
Tax Compliance und Unternehmen
Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen › 1. Kapitel Definition und Zwecksetzung
1. Kapitel Definition und Zwecksetzung
Inhaltsverzeichnis
I. Tax Compliance: Definition und Begriffserklärung
II. Zwecksetzung der Tax Compliance
Literatur:
Brauer/Steffen/Biermann/Schuler Compliance Intelligence, 2009; Buff Compliance – Führungskontrolle durch den Verwaltungsrat, 2000; Dieners Handbuch Compliance im Gesundheitswesen 3. Aufl. 2010; Grützner/Jakob Compliance from A–Z, 2. Aufl. 2015; Inderst/Bannenberg/Poppe Compliance 3. Aufl. 2017; Jäger/Rödl/Campos Nave Praxishandbuch Corporate Compliance, 2009; Wecker/van Laack Compliance in der Unternehmerpraxis, 2. Aufl. 2009.
Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen › 1. Kapitel Definition und Zwecksetzung › I. Tax Compliance: Definition und Begriffserklärung
a) Übersetzung
1
Zur Erarbeitung einer umfassenden Definition des Doppelwortes Tax Compliance werden die Begriffsbestandteile „Tax“ und „Compliance“ nachfolgend separat voneinander betrachtet; begonnen wird die Analyse mit dem Teilbegriff „Compliance“.
2
Der Begriff Compliance lässt sich von dem englischen Wort conformity – auf Deutsch Übereinstimmung[1] – ableiten. Während Compliance in den meisten Wörterbüchern allgemein mit den Worten Einwilligung, Einhaltung, Befolgung und Erfüllung übersetzt wird,[2] ergänzen andere die Übersetzung um die Begriffe Willensfähigkeit, Unterwürfigkeit, Gefügigkeit und Hörigkeit.[3] Ein Blick in den Duden verdeutlicht zudem, dass der Begriff im deutschen Sprachgebrauch offensichtlich in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet wird: Es werden vier Wortbedeutungen – eine medizinische, eine medizinisch-psychologische, eine finanzaufsichtsrechtliche und eine allgemein wirtschaftsrechtliche – unterschieden.[4]
3
Bei Betrachtung dieser verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten wird deutlich, dass der Begriff Compliance grundsätzlich ein weites Bedeutungsspektrum abdeckt und es nicht nur eine deutsche Bedeutung gibt. Zur Herleitung einer möglichst trennscharfen Begriffsdefinition für Zwecke dieses Handbuches erscheint es daher sinnvoll, sich den Ursprung des Compliance-Begriffs zu vergegenwärtigen und sodann eine Einordnung in den (steuer-)rechtlichen Kontext vorzunehmen.
b) Ursprung und Einordnung des Compliance-Begriffs
4
Als Fachbegriff tauchte Compliance ursprünglich in der Medizin auf; in dieser Disziplin beschreibt der Begriff das therapiegerechte Verhalten von Patienten.[5] In der Pharmakologie und im Gesundheitssektor wird heute noch mit Compliance die Befolgung von Einnahme- und Dosierungsempfehlungen bestimmter Medikamente verbunden.[6]
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Erst mit der US-Exportkontrollgesetzgebung während des Kalten Krieges, im Rahmen derer Compliance als Einhaltung von gesetzlichen Ausfuhrvorgaben gesehen wurde, erlangte der Begriff auch eine rechtswissenschaftliche Bedeutung, wenngleich sich das damalige Verständnis von Compliance – wie nachstehend noch ausgeführt wird – nicht mit dem heutigen Begriffsverständnis deckt, da lediglich die korrekte Bearbeitung von Formularen im Vordergrund stand.
6
Ein weiterer juristischer Hintergrund für den Compliance-Begriff nach heutigem Verständnis wird vielfach auch in den angloamerikanischen Regulierungsansätzen im Finanzdienstleistungssektor Ende der 1980er Jahre gesehen. Schon im Jahr 1960 kristallisierten sich Anforderungen zu einer strafrechtlichen Compliance durch die Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen Straftaten (im konkreten Fall Preisabsprachen durch amerikanische Unternehmen der Elektroindustrie) heraus.[7] Als Ausfluss aus der Regulierung von Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen umfasste der Begriff der Compliance dann später alle Maßnahmen, die der Sicherstellung gesetzeskonformen Manager- und Mitarbeiterverhaltens in den klassischen Risikobereichen der Kreditinstitute dienen.
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Im Zusammenhang mit großen Wirtschaftsstrafverfahren in den USA (insbesondere im Anwendungsbereich des Foreign Corrupt Practices Act – also der Korruptionsbekämpfung) sowie durch Zusammenbrüche von US-amerikanischen Unternehmen gewann der juristische Compliance-Begriff zusätzlich an Bedeutung. Nachdem zunächst Energie-, Telekommunikations- und Mischkonzerne wie ENRON, WorldCom und Tyco in den USA durch ihre Skandale eine Vertrauenskrise am Kapitalmarkt ausgelöst hatten, förderten später auch in Deutschland zahlreiche Insolvenz- und Haftungsfälle das Bewusstsein für die Bedeutung eines „Compliance-Regimes“.
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Die regulatorischen Maßnahmen gegen Insiderhandel, Korruption und Geldwäsche sowie die Reaktionen des US-amerikanischen Gesetzgebers auf die massiven Rechtsverstöße in der Banken- und Finanzwelt und das dadurch entstandene Bewusstsein für eine Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen durch Präventionsmaßnahmen werden somit als Ursprung der juristischen Compliance angesehen.[8] Auch wenn anfänglich mit der Verwendung des Begriffs Compliance (nur) ein systematisches Konzept zur Kontrolle des regelkonformen Verhaltens der Banken bezeichnet wurde,[9] so sind entsprechende Rahmenbedingungen inzwischen von allen Unternehmen zu beachten,[10] sodass der Begriff nun auch über den Finanzdienstleistungssektor hinaus Anwendung findet.
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Ein eigener deutscher Begriff hat sich bislang nicht herausgebildet, stattdessen wurde hierzulande im Zusammenhang mit der vorstehend skizzierten Entwicklung auf das englische Wort Compliance zurückgegriffen. Bei dem Begriff Compliance handelt es sich insofern um einen Rechtsimport, einen sog. Legal Transplant