Tax Compliance. Markus Brinkmann

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Название Tax Compliance
Автор произведения Markus Brinkmann
Жанр Языкознание
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811447011



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and Certification deadlines in relation to SAO

       b)Penalties position for non/late notification and non/late certification in relation to SAO

       3.Publication of Tax Strategy

       a)Tax strategy publication deadlines

       b)Penalties position for non/late publication of tax strategy

       VII.UK Tax Enquiries and The Statute of Limitations

       1.Corporate income tax

       2.Income tax

       3.Partnerships

       4.VAT

       5.Transfer pricing

       VIII.The UK Penalty Regime For Other Penalties

       IX.Voluntary Disclosures

       X.UK Taxes not Covered

       37. KapitelFrankreich

       A.Erweiterung der Meldepflichten von Unternehmen im Dienste der Steuertransparenz

       I.Internationales Umfeld

       1.L’OECD

       2.Europäische Union

       II.Transparenz in Frankreich

       B.Die schwierigen Beziehungen Verwaltung/Steuerzahler

       I.Die Steuerprüfung in Frankreich

       1.Die jüngste Entwicklung der Beziehungen zwischen der Steuerverwaltung und den Steuerzahlern

       2.Der spezifische Charakter der Steuerprüfung und das Weiterbestehen eines Misstrauensverhältnisses

       II.Erprobung eines kontinuierlichen und vorgelagerten Betriebsprüfungsverfahrens: die „vertrauensvolle Beziehung“

       III.Die Entwicklung von Steuervorabsprachen (oder Steuerrulings)

       1.Allgemeines Steuerruling i.S.v. Art. L. 80 B, 1°

       2.Besondere Steuerrulings

       a)Das sog. „Rechtsmissbrauch“-Steuerruling, das in Art. L. 64 B der Steuerverfahrensordnung geregelt ist

       b)Die Absprachen über Verrechnungspreise, die in Art. L. 80 B, 7° der Steuerverfahrensordnung geregelt sind

       c)Andere Formen von Steuerruling

       3.Der Unterschied zwischen Vorbescheid und anderen Anträgen

       4.Bilanz des Vorbescheids: ein verbesserungsfähiges System

       C.Verschärfte Bestrafung von Steuerdelikten

       I.Verstärkte Mittel zur Bekämpfung bei schweren Fällen von Steuerbetrug

       1.Der „Riegel von Bercy“

       2.Gerichtliche und polizeiliche Mittel bei schweren Fällen von Steuerbetrug oder wenn die Gefahr eines Beweisverlustes besteht

       3.Recht und Pflicht der Hinweisgebung für private Wirtschaftsteilnehmer

       4.Erweiterter Zugriff auf Informationen und Dokumente

       II.