DS-GVO/BDSG. David Klein

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Название DS-GVO/BDSG
Автор произведения David Klein
Жанр Языкознание
Серия Heidelberger Kommentar
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811488519



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auszuwerten. Hierbei sind sodann die oben genannten Kriterien sorgfältig in Betracht zu ziehen und ebenso gründlich zu dokumentieren. Darüber hinaus ist bei Big-Data-Anwendungen auch die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 in Betracht zu ziehen.

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III. Praxishinweise

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      Die Relevanz von zweckändernden Weiterverarbeitungen für öffentliche Stellen wird sich primär aus § 23 BDSG n.F. ergeben.

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      Für betroffene Personen hat die Vorschrift ebenso erhebliche Relevanz, weil durch sie Verarbeitungen zu rechtfertigen sind, von denen der Betroffene bisher nicht gewusst hat oder auch nur geahnt hat, dass sie durch den Verantwortlichen durchgeführt werden würden. Er hat seine Daten grundsätzlich zu einem ganz anderen Zweck zur Verfügung gestellt und sieht sich nun einer Verarbeitung gegenüber, mit der er so nicht rechnen konnte oder musste. Insofern ist es teilweise verwunderlich, dass keine allgemeine Interessenabwägung bei der Kompatibilitätsprüfung mehr vorgesehen ist. Gleichwohl hat der Gesetzgeber hier eine eindeutige Entscheidung getroffen. Dem Betroffenen bleibt daher immerhin mit den Mitteln der Auskunft und weiteren Betroffenenrechten ein probates Mittel, um entsprechende Verarbeitungsvorgänge im Blick zu behalten, wobei freilich der Status der Informationspflicht teilweise ebenfalls dem Betroffenen zum Vorteil gereichen kann.

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      Die Aufsichtsbehörden dürften auf Verarbeitungsvorgänge, die allein auf Art. 6 Abs. 4 gestützt werden, ein besonderes Augenmerk haben, da das Missbrauchsrisiko sowie das ausufernde Potential und die damit einhergehende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von Betroffenen aus Aufsichtsperspektive sicher einiges Gewicht haben dürften. Insofern wird sicher auch die sowieso schon enorm wichtige und an Bedeutung gewinnende Dokumentation gerade im Hinblick auf den Kompatibilitätstest eine gesteigerte Bedeutung erlangen, da so seitens der Aufsichtsbehörde detailliert nachvollzogen werden kann, ob tatsächlich eine „Abwägung“ der Faktoren stattgefunden hat und wie die entsprechenden Entscheidungen des Verantwortlichen getroffen wurden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass der Bußgeldrahmen hier bis 20 000 000 EUR oder 4 % des weltweiten jährlichen Unternehmensumsatzes reicht.

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