Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert

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Название Besonderes Verwaltungsrecht
Автор произведения Mathias Schubert
Жанр Языкознание
Серия Schwerpunkte Pflichtfach
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811453593



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       3.Aufsichtsbehördliche Genehmigung

       4.Fehlerfolgen

       III.Pflichtsatzungen und fakultative Satzungen

       IV.Belastungen kraft kommunaler Satzung

       § 7Kommunale öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung

       I.Gesetzliche Leitlinie kommunaler Daseinsvorsorge

       1.Begriff der kommunalen öffentlichen Einrichtung

       2.Betreuung der Einwohner in den Grenzen der Leistungsfähigkeit

       II.Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen

       1.Rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts

       2.Nichtrechtsfähige Anstalten, Eigenbetriebe

       3.Eigengesellschaft

       4.Beauftragung privater Dritter

       III.Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses

       IV.Benutzungsanspruch der Einwohner

       1.Gemeindeeinwohner

       2.Einwohner von Nachbargemeinden

       3.Auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende

       4.Juristische Personen, Personenvereinigungen, Parteien

       V.Inhalt und Grenzen des Zulassungsanspruchs

       VI.Öffentliche Einrichtungen in privatrechtlicher Form

       § 8 Der Anschluss- und Benutzungszwang

       I.Gegenstand eines Anschluss- und Benutzungszwangs

       II.Voraussetzungen eines Anschluss- und Benutzungszwangs

       III.Ausnahmemöglichkeit bei Unzumutbarkeit

       IV.Verfassungsrechtliche Aspekte

       V.Rechtsfragen aus dem Benutzungsverhältnis

       1.Entgelt

       2.Durchsetzung

       3.Haftungsfragen

       § 9Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

       I.Errichtung und Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen

       1.Begriff der wirtschaftlichen Betätigung

       2.Gesetzliche Schranken

       a)Bindung an den öffentlichen Zweck

       b)Bindung an Leistungsfähigkeit und Bedarf

       c)Subsidiarität gemeindlicher Betätigung

       d)Beschränkung auf das Gemeindegebiet

       II.Rechtsformen