Название | Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung |
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Автор произведения | Stefan Goertz |
Жанр | Языкознание |
Серия | Grundlagen der Kriminalistik |
Издательство | Языкознание |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783783213515 |
Die Hauptkapitel II bis VI sind so aufgebaut, dass die Begriffsbestimmungen des Kapitels II ebenso wie die Analyse (exemplarische Fallbeispiele) ausgewählter extremistischer Akteure und ihrer Straftaten einen Einstieg in das Buch auf zwei verschiedenen Ebenen ermöglichen: Entweder theoretisch-begrifflich durch die jeweils ersten Unterkapitel oder empirisch-praktisch durch die Analyse exemplarisch ausgewählter Fallbeispiele von Islamismus, Rechtsextremismus, „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sowie Linksextremismus.
Die Begriffsbestimmungen der jeweils ersten Unterkapitel arbeiten einerseits auf der Ebene der universitären Forschung und andererseits auf der Ebene deutscher Sicherheitsbehörden, was dem Anspruch, „den Praktikern zu helfen“, entspricht. Dabei sind die definitorischen, begrifflichen Anteile, die jeweils ersten Unterkapitel, nicht „Theorie der Theorie willen“, sondern dienen als Grundlage einer praktischen Analyse der erheblichen Herausforderungen, welche die verschiedenen Phänomenbereiche PMK an zahlreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure unserer Bundesrepublik stellen.
Die einleitenden Unterkapitel der Hauptkapitel enthalten sowohl kurze Definitionen als auch abschließende Kurzzusammenfassungen zur stark komprimierten Rekapitulation des Analyseinhalts und dienen dadurch der Verknüpfung der Unterkapitel und Hauptkapitel.
In den einleitenden Unterkapiteln der Hauptkapitel werden aktuelle, internationale Forschungsergebnisse der Psychologie und Sozialwissenschaften ebenso wie Studien und Analysen der deutschen Sicherheitsbehörden genutzt.
Die Fallanalysen der Hauptkapitel untersuchen spezifische Formen und Ausprägungen der unterschiedlichen Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf eine Differenzierung verzichtet und die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
II Begriffsbestimmungen
II Begriffsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
1. Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
2. Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
II Begriffsbestimmungen › 1. Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
1. Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
Als Politisch motivierte Kriminalität (PMK) werden alle Straftaten bezeichnet und erfasst, die einen oder mehrere Straftatbestände der sog. klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.[1]
Als solche klassischen Staatsschutzdelikte gelten die folgenden Straftatbestände: §§ 80 bis 83, 84 bis 91, 94 bis 100a, 102 bis 104a, 105 bis 108e, 109 bis 109h, 129a, 129b, 130, 234a oder 241a des Strafgesetzbuches (StGB).
Auch Straftaten, die in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie z.B. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen), fallen unter PMK, wenn in Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind.[2]
Anhaltspunkte für eine politische Motivation einer Tat sind gegeben:
• | wenn sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen soll, |
• | wenn sie der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dient, |
• | wenn sie sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richtet, |
• | wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) beziehungsweise eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richtet, |
• | wenn sie eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel hat, |
• | wenn sie durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, |
• | wenn sie sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richtet (sog. hate crime, Hasskriminalität), |
• | dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden.[3] |
Anmerkungen
BfV 2017a, S. 21.
Ebd.
BfV 2017a, S. 22.
II Begriffsbestimmungen › 2. Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
2. Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
Im Grundgesetz wird der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) zwei Mal verwendet, in Art. 18 GG und in Art. 21 II GG. Mit dem Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien – ausgeführt in Art. 20 GG – und demokratische Grundwerte gelten, die unantastbar sind.[1] Von höchster Bedeutung ist dabei die Würde jedes einzelnen Menschen, Art. 1 GG. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz, ist Diktatur ausgeschlossen, in regelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer regieren soll.[2] Dabei hat die wahlberechtigte Bevölkerung die Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien und Parteiprogrammen. Wer die Mehrheit der Wählerstimmen erhält, regiert, aber immer nur für einen bestimmten Zeitraum, weil Demokratie immer nur Herrschaft auf Zeit ist.
Als grundlegende Prinzipien