Название | Allgemeine Staatslehre |
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Автор произведения | Alexander Thiele |
Жанр | Социология |
Серия | |
Издательство | Социология |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783846353813 |
Die Einigkeit im Hinblick auf ihren zentralen wissenschaftlichen Gegenstand – den Staat – darf nicht mit einer wissenschaftlichen Einigkeit hinsichtlich des zugrunde liegenden Staatsbegriffs verwechselt werden. Angesichts „der Mannigfaltigkeit, die der Staat darbietet“[32] ist dieser Befund nicht überraschend – „der Staat“ kann nicht nur auf unterschiedliche Weise betrachtet, sondern auch auf unterschiedliche Art definiert werden:[33] „Man kann sehr Verschiedenes als ‚Staat‘ bezeichnen.“[34] Tatsächlich bildet die Frage nach |7|dem Wesen des modernen (neuzeitlichen) Staates und den diesen prägenden Merkmalen einen zentralen Diskussionspunkt in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung innerhalb der Allgemeinen Staatslehre.[35] Sie bleibt ein zentraler Forschungsbereich und dürfte es angesichts des steten Wandels von Staatlichkeit und neuartiger Herausforderungen („Globalisierung“) dauerhaft bleiben.[36] Auch die unten (und zuvor bereits an anderer Stelle)[37] präsentierten historischen Wesensmerkmale, die den modernen Staat der Neuzeit prägen und von vorherigen staatlichen (oder staatsähnlichen) Gemeinwesen unterscheiden, sind nur eine Momentaufnahme. „It may seem curious that so great and obvious a fact as the state should be the object of quite conflicting definitions, yet such is certainly the case.“[38] Auch insoweit ist es dem Verfasser überlassen, sich „seinen modernen Staat zu schaffen“ oder (in den Worten Egon Friedells) gerade im Hinblick auf die staatliche Entwicklungsgeschichte seine „Legende“ über den modernen Staat zu erzählen[39] und in den Diskurs einzupflegen – stets in kritischer Auseinandersetzung mit den dazu in Vergangenheit und Gegenwart vorzufindenden Vorschlägen, Ansätzen und Ideen.[40]
Fußnoten
B. Schöbener/M. Knauff, Allgemeine Staatslehre, § 1, Rn. 1.
G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 9.
R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 16.
H.H. von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, S. 1.
H. Krüger, Allgemeine Staatslehre, Vorwort, S. V.
H. Heller, Staatslehre, 2. Auflage, S. 3.
H. Heller, Staatslehre, 2. Auflage, S. 3. Ein solchermaßen statischer Staatsbegriff liegt freilich auch den Staatslehren Krügers und von Arnims nicht zugrunde.
G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 5.
G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 5.
H.H. von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, S. 2.
Vgl. auch K. Doehring, Allgemeine Staatslehre, Rn. 23; P. Mastronardi, Verfassungslehre, Rn. 121.
G.F. Schuppert, Staat als Prozess, 2010.
Siehe dazu zuletzt etwa S. Levitsky/D. Ziblatt, How Democracies Die, 2018, Y. Mounk, The People vs. Democracy, 2018 sowie A. Thiele, Verlustdemokratie, 2. Auflage 2018.
Vgl. auch R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 34: „Die Staatslehre zumindest darf sich eines Schweigens gegenüber der Gegenwart nicht schuldig machen.“
H.H. von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, S. 2. Siehe auch M. Kriele, Einführung in die Staatslehre, S. 4.
H. Krüger, Allgemeine Staatslehre, S. IX.
Siehe auch