Название | Grundwissen Sportmanagement |
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Автор произведения | Norbert Schütte |
Жанр | Медицина |
Серия | |
Издательство | Медицина |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783846344231 |
1.5.1 Der erste Sektor – Die Erwerbswirtschaft
Den ersten Sektor bilden private Unternehmen, die dem Erwerb dienen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie private Besitzer haben, die die Organisation typischerweise zum Lebensunterhalt betreiben. Ein gutes Beispiel hierfür sind Fitnessbetriebe. 2010 gab es 5.685 Anlagen, die ca. 6,3 Mio. Kunden hatten. Dieses Marktsegment verzeichnet ein kontinuierliches Wachstum, z.B. in den Jahren 2009 bis 2010 um 6,9 % mehr Kunden (DELOITTE 2010). Daneben finden sich weitere Anbieter für den aktiven Sportkonsum. Hier sind Tanzschulen, Tauchschulen, Skiverleiher, Yogazentren zu nennen. Eine Vorstellung darüber, wie unterschiedlich und wie stark sich dieser Sektor in einer Stadt wie Köln entwickelt, findet sich in den aufeinander aufbauenden Arbeiten von Velten (1995), Kaiser (2002) und Dötsch (2006). Als Anbieter von aktivem Sport kann man im weiteren Sinne auch Sportreiseveranstalter zählen. Wenn an Sport und erwerbswirtschaftliche Betriebe gedacht wird, so werden die meisten als erstes an die großen Sportartikelhersteller wie Adidas, Puma, Nike oder Reebok denken. Daneben finden sich auch viele kleine Firmen, die nur für bestimmte Sportarten produzieren, wie Kempa für den Handballsport. Sie stellen die Mittel her, mit denen man Sport treiben kann.
Daneben finden sich auch Anbieter für den passiven Sportkonsum (Zuschauersport). Diese Branche erzielt ihre Gewinne direkt durch Eintritte oder indirekt durch Konsumausgaben der Eventbesucher vor Ort. Dies sind z. B. das Bier zum Spiel, die Pausenbockwurst und der Fanschal (siehe auch Preuß/Kurs cheidt/Schütte 2009, 132ff). Der indirekte passive Sportkonsum wurde durch die Entwicklung moderner Massenmedien möglich. Es begann mit den Printmedien, die auch heute noch eine große Rolle spielen. So sind der „Kicker“ oder die „Sportbild“ auflagenstarke Zeitschriften bzw. Zeitungen. Das Radio und schließlich das Fernsehen kamen später hinzu. Im TV waren Sportsendungen aufgrund des Fernsehmonopols der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF) zunächst als sogenanntes Free-TV zu empfangen. Es ist frei zu empfangen, auch wenn rechtlich gesehen eine Rundfunk- und Fernsehgebühr zu entrichten ist. Erst mit der Einführung des Privatfernsehens und entsprechender digitaler Techniken, kam es 1991 zum Pay-TV in Deutschland. Sportsendungen wurden und werden nun auch verschlüsselt übertragen und können nur gegen Gebühr empfangen werden.
Als letzte Gruppe sind noch die Agenturen zu nennen. Einige treten in Form von Eventagenturen direkt als Veranstalter oder indirekt als Auftragnehmer von Verbänden oder Sportvereinen auf. Andere handeln mit Rechten (Übertragungsrechte, Marketingrechte von Clubs etc.). Andere sind Agenten z.B. von Sportlern und arbeiten als Berater, rechtliche Vertreter und Verhandlungsführer.
✱ Weiterführende Literatur
Preuß, H./Alfs, Chr./Alert, G., 2012: Sport als Wirtschaftsbranche. Der Sportkonsum privater Haushalte in Deutschland, Wiesbaden: Gabler.
1.5.2 Der zweite Sektor – Der Staat
Der zweite Sektor umfasst alle staatlichen Organisationen. Staatliche Stellen, die sich mit Sport befassen, gibt es sehr unterschiedliche. Der Staat tritt als Sportanbieter vor allem in Schulen (Schulunterricht) auf, aber auch bei der Bundeswehr oder in Gefängnissen. Sportmanagement wird aber vor allem im Rahmen der sogenannten Sportverwaltung geleistet. Auf den unterschiedlichsten Ebenen sind Sportämter: Die Spanne reicht von der kommunalen Ebene über die Kreis- bis hin zur Länderebene. Auf der Bundesebene ist vor allem das Bundesinnenministerium (BMI), welches insbesondere mit Fragen des Leistungssports betraut ist, zu nennen (BMI 2014). In der Hand der Sportverwaltung liegt die Sportförderung. Der Staat subventioniert Sportvereine und Sportverbände durch Geldzuwendungen, durch die Bereitstellung von Sportstätten sowie durch Sachmittel. Im Zeitraum 2010 bis 2013 gab der Bund für den Sport unmittelbar und mittelbar rund 948 Mio. Euro aus (BMI 2014, 20). Die Ausgaben der Länder, Kreise und Kommunen sind sehr beachtlich. Allerdings gibt es keine verlässlichen Zahlen, da es hier an einer einheitlichen Erfassung der Ausgaben fehlt. So wird in der einen Stadt ein eigener Sportetat geführt, während in einer anderen wesentliche Teile der Ausgaben im Etat für Schulen eingeplant sind (Horch/Schütte 2003, 60ff).
Der Staat kann auch als Sportveranstalter (z.B. Gutenberg Marathon in Mainz, Mitternachtsbasketball) auftreten. Er verwaltet, plant und baut auch Sportanlagen. Dabei ist der Sport eine freiwillige Aufgabe des Staates und keine Pflicht wie die Ausgabe von Pässen und die Überwachung von Hygienevorschriften in der Gastronomie. Diese muss der Staat aufgrund der Gesetzeslage ausführen. Den Sport unterstützt er freiwillig. Daher sind diese Subventionen nicht einklagbar. Auch die Struktur von Sportförderungsplänen ist unterschiedlich: Die Abrechnungsweise je Gemeinde unterscheidet sich stark. Oft wird der Sport mit anderen Themen in einer Verwaltungseinheit kombiniert, etwa mit den Themen Jugend oder Schule. Daher sind die Strukturen in Deutschland sehr heterogen, zumal die Gestaltungshoheit bei den jeweiligen Kommunen, Kreisen etc. liegt und nicht zentral von einem Bundesamt geregelt werden darf. Die Arbeitsteilung von Bund und Ländern verbietet dem Bund auch, Breitensport zu fördern (BMI 2014, 17f).
✱ Weiterführende Literatur
BMI (Bundesministerium des Innern), 2014: 13. Sportbericht der Bundesregierung/Deutscher Bundestag Drucksache 18/3523. Berlin. Downloadadresse: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2014/13_sportbericht.pdf?_blob=publicationFile
Horch, H. D./Schütte, N., 2003: Kommunale Sportverwaltung. Analysen zur Verwaltungsreform und zum Berufsfeld. Köln: ASS.
1.5.3 Der dritte Sektor – Vereine, Verbände, Stiftungen
Der dritte Sektor fasst alle nichtstaatlichen Organisationen zusammen, die nicht Erwerbszecken dienen. Sie sind im Sport von besonderer Bedeutung. Schließlich gehören über 90.802 Sportvereine mit 27.775.763 Mitgliedschaften (Stand 2013/ DOSB 2014, 1ff) und die diversen Sportverbände in diese Kategorie.
Die Definition, was ein Sportverein und was ein Sportverband ist, lässt sich trennscharf anhand ihrer Funktionen festlegen. Die Hauptfunktion eines Sportvereins ist die Ausübung von Sport. Sie entstanden, als Sportler sich zu Gruppen zusammenschlossen und diesem Zusammenschluss eine formale verbindliche Struktur gaben. Bald stellte man fest, dass man für Wettbewerbe einheitliche Regeln brauchte und auch für das Organisieren von Meisterschaften eine überparteiliche Instanz gebraucht wurde. So entstanden typischerweise die Verbände in Deutschland. Sie sind rechtlich nichts anderes als Vereine, nämlich eingetragene Vereine (e.V.). Im Lauf der Zeit übernahmen sie noch weitere Aufgaben. Verbände betätigen sich als sportliche Gerichtsinstanzen, bilden Schiedsrichter, Trainer und auch Sportmanager aus. Sie vertreten die Vereine und die Interessen des Sports gegenüber Dritten. Das sind vor allem staatliche Instanzen, von denen die Vereine Subventionen erhalten oder Sportanlagen nutzen. Aber auch gegenüber wirtschaftlichen Interessenten vertreten Verbände die Vereine, so z. B., wenn es um den Verkauf von Übertragungsrechten von Meisterschaften geht. Verbände sind unterschiedlich organisiert. Einige, wie der adh (Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband), haben nur juristische Personen, also keine lebendigen Personen, sondern nur Organisationen als Mitglieder. Im Falle des adh sind dies die einzelnen Hochschulsportorganisationen (adh 2015).
Vereinen und Verbänden ist gemeinsam, dass sie Non-Profit-Organisationen (NPO) sind. Der Begriff der NPO stammt aus der Wirtschaftswissenschaft. Die Organisation dient nicht dem Profit von Eignern, wie etwa der erwerbswirtschaftliche Betrieb. Sie können durchaus auch Profite erwirtschaften, aber diese werden nicht an die Anteilseigner (den sogenannten Shareholdern) ausgeschüttet. Diese Besonderheit wird auch als nondistributional constraint (Hansmann 1980) bezeichnet. Wenn kein Besitzer Profit machen darf, wohin gehen dann aber die Gewinne, die, wie eben festgestellt wurde, durchaus vorhanden sein können? Sie werden für die Mission der Organisation verwendet.