Das Thema dieser Arbeit besteht in der Fragestellung, wie bestimmte Formen der in der Gesellschaft real vorhandenen Gewalttätigkeit (menschenfeindliche Handlungen, Jugendgewalt, Mißhandlungen, Körperverletzung und andere kriminelle Taten, wie Erpressung, Einschüchterung usw., bis hin zu Morden und möglichen Terroranschlägen) sowie die ideologischen Motive, die zu solchen Taten verleiten (z.B. Rechtsradikalismus oder Islamismus) soweit wie möglich beseitigt werden können, damit ein friedliches und möglichst sicheres Zusammenleben in einer freiheitlich verfaßten Gesellschaft gewährleistet wird. Nur scheinen die heute vermehrt propagierten und bestehende rechtsstaatliche Strukturen beeinflussenden «präventiven» Formen der Kriminalitäts-und Gewaltbekämpfung nicht zu greifen, manchmal sogar die Ausbreitung der Gewalttaten eher zu begünstigen. Mit dieser Problematik, nämlich den theoretischen Annahmen bzw. ideologischen Hintergründen der scheinbar friedlichen Methoden der Gewaltbekämpfung (Antigewalttraining, Konfliktmanagement und Verzicht auf Strafen) sowie auch der restriktiven Maßnahmen (Überwachung, Zensur) und deren Versagen in der Praxis, setzt sich die Darstellung an Beispielen aus drei gesellschaftlichen Bereichen (Erziehung, Justiz, Integration von Einwanderern) auseinander. Es soll auf die Diskrepanz zwischen den Zielvorstellungen der theoretischen Lösungen und der gesellschaftlichen Realität sowie auf bestimmte Deformationen im Konzept des Rechtsstaats (in bezug auf Rechtssicherheit, Gleichbehandlung usw.) und der Gerechtigkeit (Perspektive der Opfer) und andere unerwünschte Nebenfolgen hingewiesen werden, die infolge dieses neuen Paradigmas im Umgang mit Kriminalität und Gewalt auftreten.