Tatorte 3. Thomas Schade

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Название Tatorte 3
Автор произведения Thomas Schade
Жанр Документальная литература
Серия
Издательство Документальная литература
Год выпуска 0
isbn 9783943444292



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Vorsitz hat Richterin Birgit Wiegand, die Verteidigung von Ulrich Vogel hat der junge Rechtsanwalt Ulf Israel (32) übernommen. Der Prozess bringt einige Überraschungen für alle Beteiligten. Ulrich Vogel verweigert nicht die Aussage. In seiner Stellungnahme zur Anklage räumt er ein, die Bombe gebaut und im Hauptbahnhof deponiert zu haben, aber er bestreitet energisch, dass die Apparatur tatsächlich scharf war und explodieren konnte.

      Am neunten Verhandlungstag wird Joachim Seidel als Zeuge vernommen. Er soll zu seinem Gutachten Stellung nehmen und sich zur Funktionsfähigkeit der Bombe äußern. Seidel rechnet natürlich damit, dass ihn Verteidiger Ulf Israel in die Zange nehmen wird. Die Funktionsfähigkeit der Bombe ist zur zentralen Frage des Prozesses geworden. Denn war sie scharf, könnte der Angeklagte zusätzlich zu den bisherigen Vorwürfen auch des versuchten Mordes beschuldigt werden. Dann droht Vogel lebenslängliche Haft.

      Kriminalist Seidel untermauert seine Aussage mit einer Powerpoint-Präsentation und dem Video von den Probesprengungen. Seine Schlussfolgerung lautet: „Die Vorrichtung war funktionsfähig. Sie hat versagt und wir haben nur eine Erklärung dafür gefunden. Der Draht am Zeiger des Billigweckers war zu starr und hat etwa drei Minuten vor Erreichen des Auflaufkontaktes zum Stillstand geführt.“ Auf den Vorhalt des Verteidigers, sein Mandant habe das extra so gebaut, reagiert Seidel mit dem Hinweis auf das Video von der zweiten Vernehmung, in der Vogel den Draht am Zeiger zu kurz abgeschnitten hat. Ulf Israel kann daraufhin nur noch mit der Schulter zucken. Bleibt die Frage, ob dem Kriminalisten durch die vorschnelle Aussage von LKA-Präsident Peter Raisch am 13. Juni 2003 die Richtung seiner Ermittlungen vorgegeben wurde. Seidel gibt vor Gericht zu, damals „etwas frustriert“ gewesen zu sein, denn zu diesem Zeitpunkt konnte noch gar keine Aussage getroffen werden. Letztlich habe sich dieser Fauxpas des Präsidenten jedoch nicht auf sein Gutachten ausgewirkt. Alles sei akribisch dokumentiert und nachprüfbar. Die Vorsitzende Birgit Wiegand lässt dann auch keinen Zweifel am Gutachten des LKA-Experten. Für Ulrich Vogel wird es eng.

      In den folgenden Wochen lässt sich Ulrich Vogel eine Menge einfallen, um sich vom Vorwurf des versuchten Mordes zu befreien. Mit einer Reihe von Beweisanträgen und Behauptungen erwirkt er beim Gericht immer wieder Nachermittlungen. Die Ermittler der Soko „Bahnhof “ haben auf einmal wieder viel Arbeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Kriminalbeamte wähnen sich mitunter in einer Märchenstunde.

      So erhält Vogels langjährige Freundin in Ellefeld Anfang August 2004 einen Brief, der sofort bei Gericht landet. Darin steht: „Vogel, Du hältst weiter den Schnabel! Das ist besser für alle, Hannnibal.“ Es ist ein mit Computer geschriebener Text. Abgestempelt wurde der Brief in Sachsen, der Ort ist nicht zu entziffern. Das Schreiben deutet auf einen Mittäter hin, zumindest weiß der Verfasser einiges über die Dreiecksbeziehung, in der Vogel lebte. Er hatte eine langjährige Lebensgefährtin in Wiesbaden, lebte aber zuletzt mit deren Schwester in Ellefeld zusammen. Ein zweiter Brief geht im Dresdner Gefängnis ein, adressiert an Vogel selbst. Der Brief wurde bei der Postkontrolle abgefangen. Beide Schreiben werden zu den Akten genommen. Das Gericht geht davon aus, dass die Briefe von ein und demselben Verfasser stammen, einer Person, die Vogel nahesteht, und dass sie nur wegen des Prozesses geschrieben wurden. Die Soko soll das überprüfen.

      Im Oktober behauptet Vogel, er habe Anfang 2003 von einem Unbekannten Briefe erhalten, der ihn zum Bau der Kofferbombe aufgefordert habe. Er sei erpresst worden, habe seine Familie schützen wollen. Der Erpresser sei sogar in sein Büro eingebrochen und habe auf seiner Schreibmaschine die Briefe an die Deutsche Bank beschrieben. Richterin Birgit Wiegand fragt Vogel: „Haben sie irgendwelche Erpresserbriefe, die Bauanleitung der Bombe oder andere Beweise aufgehoben?“ Vogel schüttelt den Kopf. Er nennt jedoch drei Männer, alte Bekannte, von denen einer der Erpresser sein könnte. Die Soko muss sie ausfindig machen.

      Zwei der Männer treten am 8. Oktober 2004 vor Gericht als Zeugen auf. Herbert M. (60) aus Flösheim am Main und Robert G. (48) aus Langelsheim im Harz. Der dritte Zeuge ist Matthias L. (38), der Sohn von Vogels Lebensgefährtin. Bei Herbert M. stellt sich heraus: Er war der Informant des Bayerischen LKA, der die Ermittler schließlich auf Vogels Spur brachte. Herbert M. verweigert zunächst die Aussage, weil er sich nicht selbst belasten will. Robert G. hingegen sagt alles, was er über Ulrich Vogel weiß. Neue Erkenntnisse für den Prozess kann er allerdings nicht beisteuern. Auch die Nachermittlungen gegen Herbert M. als möglichen Mittäter bringen keine Erkenntnisse, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Seine DNA stimmt auch nicht mit der zweiten biologischen Spur im Koffer überein.

      Mitte Mai 2005 will das Gericht endlich ein Urteil sprechen. Die Termine für die Plädoyers von Anklage und Verteidigung sind festgelegt. Doch am 11. Mai 2005 kündigt der Angeklagte an, umfassend aussagen zu wollen. Zwei Tage später tischt Ulrich Vogel wieder nur eine neue Geschichte auf: Der alte Freund Herbert M. habe den Sprengstoff besorgt, er, Vogel, habe die Bombe so gebaut, dass sie nicht explodieren konnte. Auch habe er, Vogel, die letzten drei Erpresserbriefe an die Bank geschrieben, die ersten fünf stammten jedoch von seinem Mittäter Herbert M. Dieser sei auch der Initiator des Sprengstoffattentats und des Erpressungsversuchs gewesen. Außerdem habe sein alter Bekannter in seiner Wohnung in Hohlräumen seiner Intarsienmöbel Munition und Sprengstoff versteckt.

      Noch einmal muss die Soko „Bahnhof “ zu Nachermittlungen ausrücken. Mitarbeiter durchsuchen die Wohnung von Herbert M. Mit einem Röntgengerät durchleuchten sie die Möbel des Mannes, finden aber keine Spuren von Sprengstoff. Zu den Erpresserbriefen befragt das Gericht noch einmal einen Sachverständigen des Bundeskriminalamtes. Dieser sagt, dass alle acht Erpresserbriefe mit großer Wahrscheinlichkeit von ein und derselben Person geschrieben worden seien. Es gebe viele Übereinstimmungen, so tauche die Redewendung „seien sie klug“ wiederholt auf. Zudem seien Aufbau und Stil in allen Briefen gleich.

      Herbert M. wird erneut als Zeuge geladen. Nachdem er die Aussagegenehmigung des LKA in Bayern erhalten hat, sagt Herbert M., selbst wegen Waffen- und Sprengstoffdelikten vorbestraft, am 39. Verhandlungstag im Juni 2005 aus: Er kennt Vogel schon seit drei Jahrzehnten. Anfang September 2003 habe er sich mit ihm in Tschechien getroffen. Vogel soll ihm von der Erpressung der Deutschen Bank erzählt haben. Weiterhin habe er angekündigt, zwei Bomben an belebten Orten zu deponieren, falls die Bank nicht auf seine Forderungen einginge. Vogel habe ihn gebeten, ihn technisch zu unterstützen und eine Million Euro angeboten. Am 7. September habe er dann beim LKA in München angerufen und den Hinweis auf Ulrich Vogel gegeben.

      Letztlich werden alle neuen Versionen des Angeklagten vom Gericht als reine Schutzbehauptungen bewertet. Am 29. Juli 2005 verkündet Richterin Birgit Wiegand nach 14 Monaten und 42 Verhandlungstagen das Urteil: Zwölf Jahre Freiheitsentzug für Ulrich Vogel wegen versuchten Mordes, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Herbeiführen einer schweren Sprengstoffexplosion und schwerer räuberischer Erpressung! Richterin Wiegand: „Er hat aus Habgier, Gewinnsucht und Gewinnstreben heimtückisch den Tod von Menschen in Kauf genommen.“

      Im Februar 2012 befindet sich der nunmehr 72-jährige Vogel noch in der Justizvollzugsanstalt Dresden, allerdings im offenen Vollzug.

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