Название | Das Finanzkapital |
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Автор произведения | Joseph Murray Patrick |
Жанр | Зарубежная публицистика |
Серия | |
Издательство | Зарубежная публицистика |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783929211757 |
Das sichert dem Finanzgewerbe sein Wachstum. Denn den Gebrauchswert des Geldes, den sie an die Geschäftswelt verkaufen, betätigen die Banken eben dadurch für sich selbst: Dieselbe Summe, die im Besitz ihrer Kunden als deren Profitquelle fungieren soll, begründet dadurch, dass sie in deren Besitz übergeht, in ihrer Hand einen Anspruch auf Zuwachs. Allein durchs Verleihen, einen eigentumsrechtlichen Akt, mit dem sie sich ein Recht auf Rückerstattung und Verzinsung der verliehenen Summe erwerben, verwandeln sie Geld unmittelbar in Geldkapital: Aus der Macht des Geldes, per Zugriff auf Produktionsmittel und Kommando über Eigentum schaffende Arbeit die eigene Vermehrung zu bewirken, wird das Recht des verliehenen Geldes auf Vermehrung. Dieses Recht ist der ökonomische Stoff, die Substanz des Bankgeschäfts.
Einzulösen ist dieses Recht durch den Schuldner. Und das nicht per Gewinnbeteiligung, also in der bescheidenen Weise, dass der Bank ein Anteil am Geschäftserfolg ihrer Kunden zustände. Dass verliehenes Geld sich in den Händen des Empfängers vermehrt, ist schlichtweg unterstellt. Der Anspruch auf Vermehrung des verliehenen Geldes in den Händen der Bank gilt absolut, losgelöst vom Geschäftserfolg des Schuldners, gegebenenfalls gegen den. Die Bewährung des verliehenen Geldes als Geldkapital hat Vorrang, steht über der Praxis der Schaffung und Vermehrung von Reichtum in Geldform, der das Leihgeschäft dient. Der Ertrag des Geldkapitals wird dementsprechend berechnet: als Prozentanteil der verliehenen Summe, so als läge es wirklich nur an der, dass sie wächst, sowie nach der Zeit, für die sie verliehen wird, so als wäre Kontinuität des Wachstums gar keine Frage. Ein Rückbezug auf das Geschäft, dem die Bedienung dieses Rechtsanspruchs obliegt, findet freilich schon statt; allerdings grundsätzlich in der negativen Weise, dass Unsicherheit in dessen Erfolgsaussichten dem kreditierten Unternehmen mit Zuschlägen beim verlangten Zins in Rechnung gestellt wird. So legt das Finanzgewerbe die Eigenart seines Geschäfts – es gibt Geld aus der Hand, hat folglich nicht mehr im Griff, was daraus wird, und will eben dies als seine ökonomische Leistung vergütet haben – in doppelter Weise seinen Schuldnern zur Last: Es verlangt eine feste Rendite, so als wäre mindestens insoweit die erfolgreiche Geldvermehrung eine sichere Sache; und weil das nicht stimmt, berechnet es für seine Schätzung der Unsicherheit seines Leihgeschäfts besondere Preiszuschläge. Es trägt damit den beiden Umständen Rechnung, dass erstens das Recht auf Geldvermehrung, das es sich mit dem Rechtsakt des Geldverleihens erwirbt, immer das Risiko einschließt, nicht eingelöst zu werden, dass es also ganz prinzipiell spekulativer Natur ist; wobei zweitens nur das Eine sicher ist: Das Wachstum, das die Banken finanzieren, kommt allemal als Resultat von Konkurrenzkämpfen zustande, für die sie ja ihre Kunden mit der Waffe des Kredits aus- und aufrüsten; deswegen können gar nicht alle Leihgeschäfte überhaupt, geschweige denn gleich gut ausgehen. Dieses notwendige Risiko wälzt das Kreditgewerbe auf seine Kunden ab. Dass folglich der Preis für die Potenz einer Geldsumme, als Profitquelle zu fungieren, umso höher ist, je fragwürdiger die Leistung, die der Kreditnehmer tatsächlich aus ihr herausholt, geht völlig in Ordnung bei einem Geschäft, das schließlich nichts mit solidarischer Hilfe zu tun hat, sondern zwischen Kapitalisten geschlossen wird, die sich wechselseitig in entgegengesetztem Sinn als Geldquelle benutzen wollen – und zwischen denen ein gar nicht gleichgewichtiges Kräfteverhältnis besteht. Denn da ist allemal die Bank, die das benötigte Geld hat, in einer stärkeren Position als das Unternehmen, das Geld braucht; und auf jeden Fall in einer umso stärkeren, je schlechter ihr Kunde dasteht und je dringlicher er Geld benötigt. Auf jeden Fall lassen die Banken ihre Kreditnehmer spüren, dass ihr Geschäft von dem ihrer Schuldner abhängt – und dass deswegen die Bedienung der ‚Realwirtschaft‘ mit verliehenem Geld ihrer Indienstnahme durchs Finanzkapital untergeordnet ist.
a) Der Zirkel der Kreditschöpfung
Sein Wachstum bewerkstelligt das Finanzkapital in der Hauptsache nicht mit eigenem Geld. Es verdoppelt sein Leihgeschäft in umgekehrter Richtung: Es verschafft sich fremdes Geld, indem es nach Möglichkeit jedem, der welches hat, mit Zinszahlungen die Verfügungsmacht darüber abkauft.3)
Auch damit trifft es auf ein lebhaftes Bedürfnis der kapitalistischen Geschäftswelt: Dieselben Firmen, die es als Einbuße an der Produktivkraft ihres Kapitals verbuchen, wenn es in Form fertiger Ware herumliegt und seine Verwandlung in erneut verwendbare liquide Mittel sich hinzieht, finden sich in ihrem Drang zu permanenter Geldvermehrung ebenso ausgebremst, wenn eingelaufene Gelderlöse ungenutzt herumliegen, weil sie für die Fortführung oder Erweiterung des Geschäfts noch nicht benötigt werden. Dafür, dass auch solche Gelder – und überhaupt jeder nicht akut benötigte Geldbetrag – als Kapital Verwendung finden, sorgt das Finanzgewerbe, indem es sich das Verfügungsrecht darüber kauft und damit wirtschaftet, als wäre es sein eigenes Vermögen. Es verschuldet sich bei allen, die Geld übrig haben, um verleihen zu können, was die Geschäftswelt braucht. Dabei geht das Bankgewerbe davon aus, dass der Erfolg seiner Verleihgeschäfte, also der Geschäftserfolg seiner Kreditkunden die eigene Verschuldung rechtfertigt. Es übersetzt seine Macht über die Geschäftswelt, an deren Profitmacherei es sich bereichert, in die Potenz, für den Kredit zu haften, den es aufnimmt. Ein ertragreicher Zirkel: Indem das Finanzkapital sich die Verfügungsmacht über fremdes Geld kauft, verschafft es sich die Fähigkeit, auf eigene Rechnung Geld als Kapital zu verkaufen; durch den Verkauf dieser Ware und im Vertrauen darauf, dass aus der Potenz des Geldes wirkliche Erlöse werden, befähigt es sich dazu, sich die Verfügungsmacht über fremdes Geld anzueignen.
Das zweiseitige Geschäft der Kreditvergabe und Kreditaufnahme besteht also nicht darin, dass die Banken bloß sammeln und verfügbar machen, was ihre Kundschaft an verdientem Geld gerade übrig hat und ihnen zwecks besserer Verwendung anvertraut. Mit der Macht, die ihr absoluter, vom Gelingen der finanzierten Geschäfte abgelöster Rechtsanspruch auf Bedienung vergebener Kredite ihnen verleiht, werden sie in produktiver Weise aktiv. Auf hoher Stufe und in allgemeiner Form nutzen sie die Errungenschaft, die schon den kommerziellen Kredit zwischen Kaufleuten wachstumswirksam macht, nämlich im Vertrauen auf die Kontinuität und die beständige Zunahme der finanzierten Geschäfte mit Zahlungsversprechen zu wirtschaften, also die Macht des Geldes von seinem Vorhandensein zu trennen und in Geschäften wirken zu lassen, die das versprochene Geld schaffen. In der Sicherheit, dass es mit ihren Finanzgeschäften immer weitergeht, ‚schöpfen‘ die Banken Kredit, finanzieren Geschäfte nach Maßgabe ihrer Spekulation auf den kapitalistischen Geschäftserfolg, den sie damit in die Wege leiten; was die Geschäftswelt an Überschüssen erwirtschaftet, löst ein, was sie an Vorschuss in die Welt gesetzt haben. Der Prozess der Kapitalverwertung ist in der Ökonomie des Kreditgewerbes, das ihn mit der von ihm verwalteten Macht des Geldes in Gang setzt und hält, die Rechtfertigung ihrer Spekulation und die materielle Bestätigung der Potenz des Geldes, die sie wirken lassen.
So betätigt sich das Finanzkapital als Antreiber des Wachstums, des eigenen und darin eingeschlossen des allgemeinen. Es ist nicht befangen in der Rolle des Vermittlers, der mit all seiner Macht per Saldo doch nur umverteilt, was die Unternehmen im Grunde schon von sich aus geschaffen und an Geldmitteln ‚ausgeschwitzt‘ haben. Es fungiert vielmehr als der Wachstum generierende Ausgangs-, Ziel- und Endpunkt der Kapitalakkumulation in der modernen Marktwirtschaft. Diese Dienstleistung hat Konsequenzen nicht nur für den Umfang der Geschäfte, mit denen die Unternehmenswelt Geld verdient. Der Geschäftstätigkeit