Название | BERLIN |
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Автор произведения | Eugen Szatmari |
Жанр | Книги о Путешествиях |
Серия | |
Издательство | Книги о Путешествиях |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783903184817 |
Die Garagenfrau
Hotelgaragen
Ein Problem, das für den Automobilisten von größter Bedeutung ist, das aber in Berlin nur sehr unzureichend gelöst wird, ist die Garagenfrage, denn an Garagen, insbesondere an richtigen Großgaragen, die auch für den fremden Autofahrer in Frage kommen könnten, leidet Berlin ausgesprochenen Mangel. Im Zentrum gibt es fast keine Großgaragen, und was da vorhanden ist, ist meistens voll besetzt. Im Westen und Norden kann man schon eher geeignete Garagen finden, aber auch in diesen ist es nicht leicht, seinen Wagen unterzustellen, denn die meisten Garagen sind schon mit Berliner Autos überfüllt. Die Einrichtung der Hotelgaragen ist in Berlin unbekannt – allerdings stehen viele der großen Hotels mit einigen Garagen in Verbindung, sodass in diesen Hotels wohl die Portiers eine Garage empfehlen können, wobei allerdings keineswegs dafür garantiert werden kann, dass in der betreffenden Garage dann auch eine Box frei sein wird. Eine sehr gute Garage ist im Westen die Telosgarage am Kurfürstendamm, ferner einige Garagen in Halensee, die Garage in der Wilmersdorfer Straße, die Mommsengarage, die Garage in der Nestorstraße, Nestorgarage, im Zentrum die Luisengarage und die Garage neben dem Postscheckamt. Die Unterstellung kostet in diesen Garagen durchschnittlich 2,50 bis 3 Mark täglich, ohne Waschen. Der Herrenfahrer, der seinen Wagen auch waschen lassen will, muss diese Arbeit pro Stunde bezahlen. Reparaturwerkstätten und Monteure finden sich in jeder Garage, wenn man aber seinen Wagen gründlich nachsehen lassen will, so tut man gut daran, sich an die Generalvertretung der Fabrik, deren Auto man fährt, zu wenden, die sehr gern einen Spezialmonteur zu Verfügung stellen wird. Insbesondere ist dies ausländischen Fahrern zu empfehlen, die bestimmt besser dran sein werden, wenn sie ihren Wagen durch einen Monteur nachsehen lassen, der die Maschine ganz genau kennt.
Zollvorschriften
Die Einfuhr- und Zollvorschriften sind für Deutschland genau die gleichen, wie für die anderen europäischen Staaten. Ein Tryptique, das man bei seinem heimatlichen Automobilklub erlangen kann, genügt, der Wagen muss ein Schild mit dem Zeichen seines Heimatlands tragen, muss den deutschen Beleuchtungsvorschriften usw. genügen, und der Führer oder die Führer müssen mit einem internationalen Fahrausweis ausgestattet sein.
Verkehrsvorschriften
Wichtig für den Fremden, insbesondere aber für den Ausländer, sind die Verkehrsvorschriften, umso mehr, da sie in Deutschland noch durchaus nicht einheitlich geregelt sind und jede Stadt über eigene Verkehrsvorschriften verfügt. Während man zum Beispiel in Hamburg an einer Straßenbahnhaltestelle, an der gerade ein Wagen hält, überhaupt nicht vorbeifahren darf, ist dies in Berlin gestattet, allerdings in Schritttempo. Wichtig ist vor allem der Grundsatz des RECHTSFAHRENS, denn es gibt in Europa auch zahlreiche Länder, in denen links gefahren werden muss, wogegen in Deutschland das Rechtsfahren allgemeine Vorschrift ist.
Die verkehrsreichsten Straßen in Berlin gelten als sogenannte Verkehrsstraßen erster Ordnung. In diesen Straßen – wie Friedrichstraße, einem Teil der Charlottenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Joachimstaler Straße, Potsdamer Straße und Tiergartenstraße – darf kein Fahrzeug wenden, und von 3 bis 7 Uhr nachmittags darf in diesen Straßen kein Wagen längere Zeit halten. Wer seinen Wagen warten lassen will, muss mit ihm in die nächste Querstraße fahren und ihn dort stehen lassen. Sitzt der Fahrer nicht am Steuer, so darf der Motor nicht laufen. Er muss abgestellt werden, wenn der Fahrer den Wagen verlässt. In Straßen, die nur einen Fahrdamm haben, aber nach beiden Richtungen hin befahren werden, darf auch zum Überholen anderer Fahrzeuge – man muss stets links überholen – nicht über die Straßenmitte hinausgefahren werden. Einbiegen darf man stets nur in Schritttempo. Autos, die nach links einbiegen, müssen den Bogen so weit ausfahren, dass sie stets rechts vom Mittelpunkt der Straßenkreuzung bleiben, während beim Einbiegen nach rechts der kleinste mögliche Bogen genommen werden muss. Wie bereits erwähnt, darf an einer an der Haltestelle haltenden Straßenbahn vorbeigefahren werden, aber nur in einem Abstand von mindestens einem Meter von der Bahn und in Schritttempo. Das Halten fünf Meter vor und ebenso viel hinter den Haltestellen der Straßenbahnen und der Autobusse ist verboten. Auf Plätzen, Straßenkreuzungen und Brücken darf man andere Kraftfahrzeuge niemals überholen.
Besonders zu achten ist auf die Lichtsignale, mit denen jetzt in der City der Verkehr allgemein geregelt wird. Diese Lichtsignale werden von den sogenannten Verkehrsampeln gegeben, die über den Straßenkreuzungen hängend angebracht sind. Auf dem Potsdamer Platz, wo der Verkehr am stärksten ist, werden sie von einem Verkehrsturm aus gegeben.
Halt!
Achtung!
Straße frei!
Das rote Licht bedeutet »Halt«. Es sperrt die Straße, und jedes Fahrzeug muss beim Erscheinen des roten Haltsignals so weit vor dem für den Fußgängerverkehr mit weißen Strichen bezeichneten Schutzweg halten, dass kein Teil des Wagens die Striche überragt. Das gelbe Licht bedeutet »Achtung« und kündet den nahen Wechsel an. Auf dieses Signal hin darf in der bisher freigegebenen Straße kein Wagen mehr kreuzen. Die bereits an der Kreuzung befindlichen Wagen haben sie schnellstens zu verlassen und die vor ihr haltenden Fahrzeuge haben sich zum sofortigen Anfahren fertig zu machen. Das grüne Licht schließlich bedeutet »Straße frei«, und gibt die Straße für den Wagenverkehr frei. Wagen, die in eine gesperrte Straße nach rechts einbiegen wollen, dürfen die kurze Biegung in Schritttempo ausführen, Wagen dagegen, die nach links einbiegen wollen, dürfen die Biegung in die gesperrte Straße erst dann ausführen, wenn wieder das gelbe Licht erscheint. Bis dahin haben sie auf der Kreuzung hintereinander – nicht nebeneinander – zu halten. Wo es keine Lichtsignaleinrichtungen gibt, wo aber eine Regelung erforderlich ist, wird diese Regelung durch einen Schupobeamten ausgeführt, und zwar durch entsprechende Armbewegungen. Der waagerecht ausgestreckte Arm bedeutet dann für die Fahrzeuge, die von vorn und von hinten kommen, »Halt«. Der hocherhobene Arm bedeutet »Achtung«. Winken in der Fahrtrichtung bedeutet »Freie Fahrt«.
Wichtig sind auch die sogenannten Einbahnstraßen, die nur in einer Richtung befahren werden dürfen. Besonders am Lützowufer, an der Königin-Augusta-Straße, am Schöneberger Ufer, ferner in der Gegend des Alexanderplatzes, wo es eine ganze Menge von kleineren und größeren Einbahnstraßen gibt, wird der fremde Autofahrer gut daran tun, auf das Zeichen der Einbahnstraße zu achten. Sie wird auf der Einfahrtsseite durch einen weiß-roten Pfeil in der zugelassenen Fahrtrichtung gekennzeichnet, während auf der Ausfahrtseite ein rundes weiß-rotes Schild mit drei schwarzen Punkten die Einfahrt verbietet …
Höflich, aber streng
Da diese Art Verkehrsregelung nicht allerorts bekannt ist, wird der nach Berlin kommende Autotourist gut daran tun, sich die Vorschriften zu merken, wenn er keine Unannehmlichkeiten haben und keine Strafe bezahlen will. Die Beamten der Verkehrspolizei sind höflich, aber streng, und die Strafen sind manchmal recht empfindlich bemessen. Es ist auch jedem zu raten, die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit von 35 Kilometer nicht zu überschreiten und von der Hupe weitgehenden Gebrauch zu machen – in seinem eigensten Interesse. Die Berliner Chauffeure, insbesondere die Droschkenchauffeure, fahren nicht gerade rücksichtsvoll, und die meisten Unfälle ereignen sich gerade an den »stillen« Straßenkreuzungen, an denen keine Beamten stehen, und wo jeder Droschkenchauffeur glaubt, mit Vollgeschwindigkeit durchrasen zu können.
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