Quellentexte zur jüdischen Geschichte und Literatur. Julius Hoxter

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Название Quellentexte zur jüdischen Geschichte und Literatur
Автор произведения Julius Hoxter
Жанр Документальная литература
Серия Judaika
Издательство Документальная литература
Год выпуска 0
isbn 9783843800242



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rel="nofollow" href="#ulink_2958f60d-d353-5230-b123-c4409b639b7f">VI. Der Diakon Bodo, ein gelehrter Alemanne, wird Jude. (6)

       VII. Bischof Rüdiger von Speyer gibt den Speyerer Juden ein Privileg. (7)

       VIII. Kaiser Heinrich III. (gemeint H. IV. v. 1056– 1106) erteilt Privilegien an Juden von Speyer. (7)

       IX. Vorbereitung zum zweiten Kreuzzug. 1147. Judenmord zu Würzburg. (8a)

       X. Privileg Friedrichs I. (1152–1190) für die Juden in Regensburg. (8b)

       XI. Kaiser Otto IV. an den Erzbischof von Mainz wegen der Judenbeden (Abgaben). (7)

       XII. Beschlüsse des 4. Laterankonzils gegen die Juden. (9)

       XIII. Judenrecht des Sachsenspiegels. (10)

       XIV. Kaiser Friedrich II. (1215–1250) leitet auf dem Hoftag zu Hagenau eine Untersuchung wegen der Blutbeschuldigung ein (der am 28. Dezember 1235 an 32 Juden zum Opfer gefallen waren). (11)

       XV. Papst Gregor IX. (1227–1241) ermahnt den König (Ludwig IX.) von Frankreich, die von den Kreuzfahrern gegen die Juden verübten Ausschreitungen zu bestrafen. (9)

       An den erlauchten König von Frankreich!

       XVI. Die erste Judenschlacht in Frankfurt a. Main. 1241.(5)

       XVII. Konrad IV. erlässt den Frankfurter Bürgern jeden Schadenersatz an die Juden. (7)

       XVIII. Bulle des Papstes Innozenz IV. gegen die Blutbeschuldigung. (7)

       XIX. Erzbischof Konrad von Köln gewährt den Juden von Köln zum Vorteil und zur Ehre der Stadt ein weitgehendes Schutzprivileg. (12)

       27. April 1252.

       XX. Rudolf I. von Habsburg (1278–1291) willfahrt dem Gesuch der Juden, R. Meier von Rothenburg aus der Kerkerhaft zu befreien. 1288. (Vgl. B. XXIV, 3.) (13)

       XXI. Herzog Heinrich von Landshut tut den Bürgern von Deggendorf seine Huld kund, »darum dass sie die Juden zu Deggendorf verbrannt haben«. 1338. (39)

       XXII. Die blutige Verfolgung der der Hostienschändung und Brunnenvergiftung beschuldigten Juden. (40)

       1) Eine Judenverfolgung (unter Rindfleisch 1298).

       2) Eine weitere Judenverfolgung (1337 »Armleder«bewegung).

       3) Eine weitere Judenverfolgung (Schwarzer Tod und Brunnenvergiftung 1349).

       4) Der Aufruhr zu Straßburg und die Judenverfolgung. 1349).

       XXIII. König Karl IV. verpfändet der Stadt Frankfurt die dortigen Juden. (41)

       XXIV. König Karl IV. erneuert dem Rat von Nürnberg die Freiheit, Juden aufzunehmen. (48)

       1352, Mai 26.

       XXV. König Wenzel (1378–1400) gewährt den Christen Schuldenerlass. 1391.(42)

       XXVI. Der Judenmeister Meier von Erfurt wird vom Frankfurter Rat auf Verwendung des Königs Wenzel aus dem Gefängnis entlassen und schwört Urfehde. (43)

       1392. März 19. (23. Adar II 5152.)

       XXVII. Formel des Frankfurter Judeneides. (41)

       Nach 1392.

       XXVIII. Verordnung, auf welche Weise die Juden und Jüdinnen in Köln a. Rh. sich zur Unterscheidung von den Christen kleiden sollen. (44)

       XXIX. König Ruprecht von der Pfalz (1400–1410) ernennt den Juden Israel zum obersten Hochmeister über alle jüdischen Hochmeister, Juden und Jüdinnen in deutschen Landen. (45)

       3. Mai 1407.

       XXX. König Siegmund (1411–1437) belegt zur Bestreitung seiner Kosten auf der Kirchenversammlung zu Kostnitz (Konstanz) die Juden mit einer besonderen Steuer. (46)

       Konstanz, 7. Januar

       XXXI. Papst Martin V. (1417–1431) verbietet die Zwangstaufe von jüdischen Kindern unter 12 Jahren. (9)

       1421, Januar 1.

       XXXII. Papst Martin V. nimmt die Juden gegen die Beschuldigung der Brunnenvergiftung und des Ritualmordes in Schutz. (9)

       Rom, 20. Febr. 1422.

       XXXIII. »Kaiser Sigismunds Mandatum an den Rat zu Augsburg, die Juden daselbst dahin anzuhalten, dass sie ein gewisses Zeichen, zum Unterschied von den Christen (gelbe Ringe), an sich tragen sollen«; de anno 1434, 23. Sept. (47)

       XXXIV. Papst Pius II. (1458–1464) erlaubt der Stadt Frankfurt, die Synagoge und die Wohnungen der Juden aus der Nähe der Bartholomäuskirche weg zu verlegen. (9)

       Petreoli, 7. 10. 1462.

       XXXV. Kaiser Friedrich III. (1440–1493) befiehlt (Neustadt, 10. Mai 1476) dem Rate zu Regensburg abermals, die gefangen gehaltenen Juden freizulassen, lädt (Neustadt, 14. Juli 1476) die Stadt Regensburg vor, sich wegen der fiskalischen Klage über die Hinrichtung einiger Juden zu verantworten. (69)