DER ABGRUND JENSEITS DES TODES. Eberhard Weidner

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Название DER ABGRUND JENSEITS DES TODES
Автор произведения Eberhard Weidner
Жанр Языкознание
Серия Anja Spangenberg
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783750214309



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trotzdem keine Zeit, um mit Ihnen Kaffee zu trinken und Käsekuchen zu essen, Frau Spitzeder. Dennoch vielen Dank für die Einladung.«

      »Jammerschade.« Die alte Frau zuckte mit den Schultern.

      »Ich wollte Sie nur etwas fragen«, kam Mona endlich auf ihr eigentliches Anliegen zu sprechen.

      »Und was?«

      »Haben Sie meine Tochter Nadine in den letzten Tagen gesehen?«

      Frau Spitzeder dachte nur kurz nach, bevor sie nickte. »Das habe ich in der Tat. Ich habe sie erst gestern im Hausflur getroffen. Sie hatte nämlich Urlaub.«

      »Urlaub?«

      Die alte Frau nickte erneut. »Ihre Tochter hatte einen wichtigen Untersuchungstermin beim Arzt. Dafür hatte sie sich extra Urlaub genommen. Ich habe sie gefragt, ob es etwas Ernstes sei. Doch sie meinte, es handle sich nur um eine Routineuntersuchung und ich solle mir keine Sorgen machen.«

      »Hat sie sonst noch etwas gesagt?«

      Frau Spitzeder schüttelte den Kopf. »Nein. Sie hatte es eilig und nicht viel Zeit, um es noch rechtzeitig zu ihrem Termin zu schaffen.«

      »Und Sie sind sich sicher, dass das gestern war?«

      »Natürlich! Das weiß ich genau.« Die alte Frau machte einen entrüsteten Eindruck.

      »Vielen Dank«, sagte Mona. »Sie haben mir sehr geholfen.«

      »Gern geschehen. Und Sie wollen wirklich nicht kurz für eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen hereinkommen?«

      Mona lehnte noch einmal höflich ab. Sie verabschiedete sich, während sie über das nachdachte, was die Nachbarin ihr erzählt hatte.

      Sie hatte nicht gewusst, dass Nadine gestern Urlaub gehabt hatte. Davon hatte auch die Kollegin am Telefon nichts gesagt. Ebenso wenig hatte sie von der angeblichen Routineuntersuchung gewusst. Nach dem Gespräch mit der Nachbarin machte sie sich noch größere Sorgen um ihre Tochter.

      Mona klingelte an allen anderen Türen im Haus, hatte aber nur im Erdgeschoss Glück. Eine junge Frau mit einem Baby auf dem Arm öffnete. Sie konnte ihr aber auch nicht weiterhelfen, denn sie hatte Nadine zum letzten Mal am Wochenende gesehen.

      Niedergeschlagen kehrte Mona in Nadines Wohnung zurück. Sie wollte eigentlich so schnell wie möglich nach Hause. Nur für den Fall, dass ihre Tochter zwischenzeitlich dorthin gekommen war oder sie anzurufen versucht hatte. Vorher wollte sie aber noch rasch ein paar Telefonate führen.

      Zuerst rief sie ihren Hausarzt an, zu dem auch Nadine ging, wenn sie Beschwerden hatte. Die Sprechstundenhilfe stellte sie zu ihm durch. Sie teilte ihm mit, dass sie ihre Tochter nicht finden könne und Nadine nicht zur Arbeit gegangen, sondern allem Anschein nach verschwunden sei. Daraufhin erzählte er ihr, dass Nadine wegen ihrer Kopfschmerzen zu ihm gekommen sei und er sie an einen Kollegen, einen Facharzt für Neurologie, verwiesen habe. Er gab ihr die Nummer, woraufhin sie dort anrief. Die Frau am anderen Ende der Leitung teilte ihr mit, dass der Doktor momentan einen Patienten behandele, sie aber umgehend zurückrufen würde. Sie legte auf und suchte im Telefonbuch, das sie in einer Schublade der Kommode fand, nach der Nummer von Nadines bester Freundin Anne. Von ihr erfuhr sie, dass Nadine gestern Abend angerufen hatte. Aufgrund der Uhrzeit, die Anne ihr nannte, musste es unmittelbar nach dem Telefonat mit ihr gewesen sein. Auch der Freundin hatte Nadine erzählt, dass es ihr gutginge. Und sie hatte von einem Mann namens Johannes erzählt, den sie kennengelernt hätte und der sehr nett sein sollte. Die Alarmglocke in Monas Kopf, die nicht mehr verstummen wollte, begann sofort schriller und nervtötender zu läuten. Allerdings konnte Anne ihr nicht mehr über diesen Mann erzählen, denn mehr als seinen Namen hatte sie von Nadine nicht erfahren. Diese hatte das Gespräch beendet, weil sie einen Anruf ihrer Mutter erwartet hatte. Dabei hatten sie kurz zuvor miteinander telefoniert.

      Eine faustdicke Lüge!

      Zuerst die Tatsache, dass sie der Mutter nichts von dem Urlaubstag und dem Untersuchungstermin erzählt hatte. Und dann hatte sie auch noch ihre beste Freundin belogen.

      Was ging hier vor? Und wieso hatte Nadine Anne belogen? Vermutlich aus dem einfachen Grund, weil sie Geheimnisse hatte! Und das sogar vor der eigenen Mutter! Denn sie hatte ihr und Anne nicht nur den Besuch beim Neurologen, sondern auch den Untersuchungstermin verschwiegen. Allerdings hatte sie das nach Monas Ansicht zweifellos in bester Absicht getan, um sie nicht grundlos zu beunruhigen.

      Aber was war mit diesem mysteriösen Johannes? Gab es ebenfalls einen guten Grund, ihrer Mutter nichts und der besten Freundin kaum etwas von ihm zu erzählen?

      Wohl kaum!

      Doch viel mehr als dieser Mann beunruhigte Mona der Gedanke an die Kopfschmerzen, die ihre Tochter geplagt hatten. Denn wenn Nadine gestern tatsächlich einen Untersuchungstermin gehabt und dafür extra Urlaub genommen hatte, war das gewiss nicht grundlos geschehen.

      Sie versprach Anne, sie auf dem Laufenden zu halten. Außerdem bat Mona sie, sich bei Freunden und Bekannten umzuhören, ob jemand Nadine seit gestern Abend gesehen oder gesprochen hatte oder vielleicht sogar wusste, wo sie sich aufhielt. Dann legte sie rasch auf, weil sie Angst hatte, den Rückruf des Neurologen zu verpassen. Sie lief ruhelos im Flur hin und her, während sie darauf wartete, dass das Telefon klingelte. Als es das endlich tat, fuhr sie dennoch erschrocken zusammen und stieß einen spitzen Schrei aus. Sie lief zum Apparat und hob den Hörer ans Ohr. Sie wünschte sich inständig, es wäre Nadine, die zum Haus ihrer Mutter gekommen war, dort festgestellt hatte, dass der Ersatzschlüssel fehlte, und hier anrief. Doch es war der Neurologe. Nachdem sie ihm den Sachverhalt geschildert hatte, erteilte er ihr bereitwillig Auskunft. Er sagte, dass er Nadine wegen ihrer Beschwerden zur Kernspintomografie in eine radiologische Praxis geschickt habe. Allerdings hatte er noch keinen Befundbericht der Praxis bekommen. Er versprach, sie anzurufen, sobald der Bericht in den nächsten Tagen eingehen würde.

      Nachdem Mona aufgelegt hatte, sah sie auf die Uhr. Seit Nadines letztem telefonischem Kontakt mit Anne waren noch keine 24 Stunden vergangen. Aber sie wusste nicht mehr, was sie sonst tun sollte, um ihre Tochter zu finden. Sie beschloss, nach Hause zu gehen. Sofern Nadine nicht dort war und sie auch keine Nachricht ihrer Tochter auf dem Anrufbeantworter fand, wollte sie auf diese blöde 24-Stunden-Regel pfeifen. Dann würde sie umgehend die Polizei einschalten, um eine Vermisstenanzeige zu erstatten.

      II

      Eine halbe Stunde später sprach sie mit einem Beamten der Polizeiinspektion 41, die auch für den Stadtteil Hadern zuständig war. Dabei erfuhr sie, dass die 24-Stunden-Regel eine Erfindung von Film und Fernsehen war.

      Der Polizist hatte sich ihr als Polizeiobermeister Tim Fischer vorgestellt. Seine sympathische Stimme hörte sich so an, als wäre er so alt wie ihre Tochter.

      Er erläuterte ihr, dass die Polizei bei Erwachsenen erst dann eine Vermissten-Fahndung einleiten konnte, wenn drei Voraussetzungen erfüllt waren.

      Erstens musste die Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben. Das umfasste das gesamte Umfeld, also nicht nur den Wohn-, sondern auch den Arbeits- und Freizeitbereich. Außerdem musste die Abwesenheit dem bisherigen Lebensrhythmus widersprechen und ein angemessener Zeitraum für die Rückkehr überschritten worden sein.

      Zweitens musste der derzeitige Aufenthalt unbekannt sein. Das war der Fall, wenn nicht bekannt war, an welchem Ort sich die vermisste Person aufhielt.

      Drittens musste von einer Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgegangen werden. Nach den Umständen des Einzelfalls musste also eine nicht unerhebliche Körperverletzung oder der Tod eines Menschen durch eine Straftat, einen Unfall, Hilflosigkeit oder eine Selbsttötungsabsicht drohen. Eine Ausnahme hiervon war lediglich bei Minderjährigen vorgesehen. Bei ihnen wurde grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen, sobald sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hatten und ihr Aufenthalt unbekannt war. Zumindest solange die Ermittlungen nichts Gegenteiliges ergaben.

      »In Nadines Fall«, sagte der Polizeibeamte, »sind die ersten beiden Voraussetzungen unzweifelhaft gegeben. Auch wenn man darüber streiten kann, ob der angemessene Zeitraum für