Название | Religionsbegründung ohne Erkenntnis Gottes |
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Автор произведения | Xiaolong Zhou |
Жанр | Документальная литература |
Серия | Tübinger Studien zur Theologie und Philosophie |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783772001819 |
(a) Die Möglichkeit der sinnlichen Gegenstände erfordert die Materie (die Realität) der Gegenstände in der Erscheinung. Gemäß dem Ergebnis der transzendentalen Analytik bietet unser Denken und unser Verstand der Erkenntnis die Formen a priori (Kategorien), und die Gegenstände die Materie der sinnlichen Mannigfaltigkeit. Daher drückt die Erkenntnis eine Beziehung zwischen den Gegenständen und dem Denken aus: ihre Form ist apriorisch aus dem Verstand, und das, was als ihre Materie gilt, muss in der Erscheinung gegeben werden und wird von Kant als „realitas phaenomenon“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit der sinnlichen Gegenstände auf der Realität in der Erscheinung basieren muss. Alle diese Behauptungen lassen sich vollständig aus der transzendentalen Analytik ableiten. (b) Kant diskutiert weiter über den Inbegriff von der Materie der Möglichkeit aller sinnlichen Gegenstände. Kant weist darauf hin:
Nun kann ein Gegenstand der Sinne nur durchgängig bestimmt werden, wenn er mit allen Prädicaten der Erscheinung verglichen und durch dieselbe bejahend oder verneinend vorgestellt wird. Weil aber darin dasjenige, was das Ding selbst (in der Erscheinung) ausmacht, nämlich das Reale, gegeben sein muß, ohne welches es auch gar nicht gedacht werden könnte; dasjenige aber, worin das Reale aller Erscheinungen gegeben ist, die einige allbefassende Erfahrung ist: so muß die Materie zur Möglichkeit aller Gegenstände der Sinne als in einem Inbegriffe gegeben vorausgesetzt werden, auf dessen Einschränkung allein alle Möglichkeit empirischer Gegenstände, ihr Unterschied von einander und ihre durchgängige Bestimmung beruhen kann.1
Ähnlich wie der Prozess in den Paragraphen 1–15 wird die durchgängige Bestimmung eines sinnlichen Gegenstandes im Vergleich mit allen Prädikaten der Erscheinung durchgeführt. Dies setzt voraus, dass das Reale aller Erscheinungen gegeben sein muss. Daraus folgt: „[…] so muß die Materie zur Möglichkeit aller Gegenstände der Sinne als in einem Inbegriff gegeben vorausgesetzt werden.“
(c) Jetzt scheint das Reale aller Erscheinungen als ein Ding betrachtet zu werden. Allerdings nimmt Kant dazu kritisch Stellung:
Nun können uns in der That keine anderen Gegenstände als die der Sinne und nirgend als in dem Context einer möglichen Erfahrung gegeben werden, folglich ist nichts für uns ein Gegenstand, wenn es nicht den Inbegriff aller empirischen Realität als Bedingung seiner Möglichkeit voraussetzt. Nach einer natürlichen Illusion sehen wir nun das für einen Grundsatz an, der von allen Dingen überhaupt gelten müsse, welcher eigentlich nur von denen gilt, die als Gegenstände unserer Sinne gegeben werden. Folglich werden wir das empirische Princip unserer Begriffe der Möglichkeit der Dinge als Erscheinungen durch Weglassung dieser Einschränkung für ein transscendentales Princip der Möglichkeit der Dinge überhaupt halten.2
Auf der Grundlage der kritischen Philosophie können nur die Gegenstände der Sinne uns gegeben werden. Deswegen kann der Inbegriff aller empirischen Realität nur als Voraussetzung oder Bedingung der sinnlichen Gegenstände betrachtet werden. Das bedeutet, dass der Begriff des entis realissimi durch den unzulässigen Gebrauch der Vernunft hervorgebracht wird.3 In diesem Zitat weist Kant deutlich darauf hin, dass sich das empirische Prinzip der Möglichkeit der sinnlichen Gegenstände von dem transzendentalen der Möglichkeit der Dinge überhaupt unterscheidet. Das eine beschränkt sich immer auf das Gebiet der Erfahrung. Im Gegensatz dazu ist das andere transzendental, d.h. es ist eine Erweiterung hin zur Möglichkeit der Dinge überhaupt bzw. der übersinnlichen Dinge. Deswegen versteckt sich im enti realissimo, das aus Passage 1–15 abgeleitet ist, eine Illusion aufgrund „der Weglassung dieser Einschränkung“. Diesen Unterschied kommentiert Anneliese Maier wie folgt: „wir haben gesehen, dass und in welcher Weise sich auf dem Standpunkt der Dissertation der alte Begriff der realitas differenziert hat: das realitas phaenomenon wurde zum Empfindungsgegebenen, die realitatis noumenon blieb das bejahende Prädikat, das den Dingen selbst wahrhaft innewohnt und in seinem höchstmöglichen Grad Gott zukommt, und repräsentierte damit recht eigentlich den ursprünglichen ontologischen Realitätsbegriff.“4 D.h. nur wenn wir die Realität als realitas noumenon betrachten, kann auf ein ens realissimum geschlossen werden. Allerdings kann die Realität, die die Möglichkeit der sinnlichen Gegenstände bildet, nur die realitas phaenomenon sein.
Kant hat jedoch in der kurzen Diskussion nicht angegeben, ob „der Inbegriff der Materie der Möglichkeit aller Gegenstände der Sinne“ der Summe der Realitäten in der Erscheinung gleich ist, oder ob die Prädikate, die abgeleitet werden und die miteinander nicht koexistieren können, ausgeschlossen werden müssen. Er erklärt auch nicht, ob „der Inbegriff der Materie der Möglichkeit aller Gegenstände der Sinne“ das Ideal des entis realissimi ist. Es wurde bereits festgestellt, dass es eine Ähnlichkeit gibt zwischen den Arten, wie Kant auf das ens realissimum in den Paragraphen 1–15 und auf einen Inbegriff der Materie der Möglichkeit aller sinnlichen Gegenstände in den Paragraphen 16-18 schließt. Allerdings besteht das Hauptziel der Paragraphen 16–18 darin, nichts als die Quelle der transzendentalen Illusion aufzudecken. Kant ist der Auffassung, dass diese Illusion im Wesentlichen in der Aufhebung der Grenzen der Erfahrung begründet ist. Diese Illusion entsteht, weil wir die auf die Erscheinung angewendeten Kategorien auf die übersinnlichen Dinge bzw. auf das Ding an sich anwenden. Kant nennt diesen Prozess „transzendentale Subreption“5.
Obwohl wir die in den Passagen 16–18 ausgedrückte Kritik am Gottesbegriff aus der kritischen Perspektive erklärten, wurde deutlich, dass Kant seine Kritik am Begriff eines entis realissimi schon in den Paragraphen 1–15 durchgeführt hat. So sagt er beispielsweise, dass das ens originarium, ens summum und ens entium „nicht das objective Verhältniß eines wirklichen Gegenstandes zu anderen Dingen“, sondern „der Idee zu Begriffen“ bedeuten, und „uns wegen der Existenz eines Wesens von so ausnehmendem Vorzuge in völliger Unwissenheit“ lassen.6 Daraus ergibt sich die Frage, wie man diese Behauptung verstehen soll. Kann sie nur als Kritik aus der Perspektive der kritischen Philosophie verstanden werden? Um dies zu klären, wird die Beziehung zwischen dem transzendentalen Ideal (dem enti realissimo) und dem Gottesbeweis im Beweisgrund dargelegt.
2.1.2 Der Gottesbeweis im „Beweisgrund“ und das transzendentale Ideal
Der Leitfaden des Gottesbeweises im Beweisgrund kann so formuliert werden: Ausgehend von der Möglichkeit der Dinge überhaupt wird auf das ens realissimum geschlossen. Obwohl Kant im 2. Abschnitt des Theologie-Hauptstückes den gesamten Ableitungsprozess mit der vollständigen Erkenntnis der Dinge beginnt,1 hat er sich an die Grenzen der Erkenntnistheorie nicht streng gehalten. Peter Rohs behauptet, dass der Inbegriff aller möglichen Prädikate nicht zum enti realissimo führt, da das vollständige Erkennen der Dinge nichts mit dem Begriff der Theologie (dem enti realissimo) zu tun hat: „zur Idee vollständiger Erkenntnis gehört die Idee einer vollständigen Menge möglicher Prädikate, aber nicht die eines ens realissimum.“2 Dies ist tatsächlich das Ergebnis einer irrtümlichen Begrenzung des Ableitungsprozesses des allerrealsten Wesens im epistemologischen Kontext. Peter Rohs ist einer der wenigen Forscher, die die Wichtigkeit des Prinzips der durchgängigen Bestimmung bemerken. Rohs begrenzt sich allerdings auf den epistemologischen Zweck des vollständigen Erkennens der Dinge. Außerdem ignoriert er die enge Beziehung zwischen dem enti realissimo und dem Gottesbeweis im Beweisgrund. Um die Kritik an der Vorstellung eines allerrealsten Wesens (eines entis realissimi)