Название | Fachdidaktik Italienisch |
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Автор произведения | Christine Michler |
Жанр | Документальная литература |
Серия | bachelor-wissen |
Издательство | Документальная литература |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783823301769 |
Italienischunterricht in SüddeutschlandDass die Ausweitung des Italienischunterrichts auch im Süden, der mit Baden-Württemberg und Bayern heute über zwei Hochburgen des schulischen Italienischunterrichts verfügt, zunächst alles andere als geradlinig verläuft, zeigen folgende Beispiele: 1684 wird das Stuttgarter Pädagogium zu einem Gymnasium ausgebaut. Es wird nach einem Französischlehrer Ausschau gehalten, der auch Italienisch unterrichten soll, doch ist ein solcher erst mit Beginn des 18. Jahrhunderts belegt (ebd., I, 414). Erst 1797 wird dann Englisch neben Französisch und Italienisch in die Stundentafel des Gymnasiums zu Stuttgart aufgenommen, nachdem Italienisch zum ordentlichen Unterrichtsfach geworden und so das Budget für einen Wahlkurs frei geworden ist (ebd., IV, 1138). Mitte des 18. Jahrhunderts wird in Lindau erwogen, in der Oberstufe der Lateinschule verstärkt Französisch und Italienisch anzubieten: In seinem Gutachten zur Reform der Schule fordert der Rektor 1765:
In Prima wird Latein nur mehr für künftige Studierende gelehrt, Griechisch bloß in der Nachschule. Die übrigen Schüler werden dafür zum Rechnen, Schreiben und zur französischen und italienischen Sprache angehalten. […]. (Schröder 1980ff., III, 393)
Italienischunterricht in NorddeutschlandIm Norden (Hamburg, Bremen) zeichnet sich schon Ende des 18. Jahrhunderts eine Bevorzugung des Englischen, mitunter des Spanischen gegenüber dem Italienischen ab. Als 1768 mit dem „Hamburger Institut zur Erziehung und Vorübung des jungen Kaufmanns“ die erste große deutsche Handelsschule entsteht, sehen die Lehrpläne nach Französisch und Englisch immerhin Italienisch, Spanisch und Holländisch noch als gleichwertige „Handelssprachen 3. Grades“ vor (Schröder 1980ff., III, 464). Doch auch in der Schulordnung der Fürstenschule zu Meißen ist 1773 nach wie vor die Rede von der „Erlernung der neueren [Sprachen], als der italienischen, französischen und englischen […]“ (Waldinger 1981, 44).
utilitaristische ZielsetzungenBis zum Ende des 18. Jahrhunderts verfolgt der Sprachunterricht utilitaristische Zielsetzungen, was sich auch in den Lehrmaterialien niederschlägt (z.B. Lehrbücher zum „Wirtschaftsitalienisch“). Die Lektionen werden meist von Muttersprachlern erteilt, bei denen es sich im Falle des Italienischen u.a. um Emigranten handelt, die ihre Heimat wegen ihrer antipäpstlichen Haltung verlassen haben. Mitunter übernimmt ein französischer Sprachmeister oder ein deutscher Französischlehrer auch den Unterricht im Italienischen. Das Ansehen der italienischen Kultur und damit auch der italienischen Sprache wird im 18. und 19. Jahrhundert durch Dichter und Gelehrte (Goethe, Herder, Humboldt), durch Kaufleute (z.B. Sigismund Streit) und Adelige (z.B. Herzogin Anna Amalia von Sachsen-Weimar) gefördert.
Im Geiste des Neuhumanismus muss sich der gymnasiale Fremdsprachenunterricht dem Ideal der „zweckfreien Allgemeinbildung“ fügen, der Unterricht in den modernen Sprachen wird ebenso gestaltet wie der in den alten. Einen gegenläufigen Ansatz postuliert Viëtor (vgl. Einheit 4).
Pflichtfach vs. WahlfachImmer wieder unternommene Versuche, Italienisch neben Französisch und Englisch als Pflichtfach am Gymnasium einzuführen, müssen im 19. Jahrhundert noch scheitern. Auch Anregungen, das Italienische als erste Fremdsprache zu lehren, die insbesondere in Bayern mit Argumenten vorgebracht werden, die auch heute noch für Italienisch oder Spanisch als erste Fremdsprache bedacht werden könnten, blieben in der Praxis unberücksichtigt (vgl. dazu Einheit 2). An den Gymnasien Bayerns ist Italienisch seit Mitte des 19. Jahrhundert Wahlfach, seit 1874 auch durch Lehrpläne ausgewiesen (Ostermeier 2012, 74). Weiterhin gibt es in Bayern offensichtlich bereits mit der 1873 von Ludwig II. genehmigten Prüfungsordnung für das Lehramt an humanistischen und technischen Unterrichtsanstalten eine Lehramtsprüfung im Fach Italienisch. In der Prüfungsordnung von 1895 wird Italienisch explizit genannt, und zwar als einzige neuere Sprache neben Englisch und Französisch, in der Fassung von 1912 erhält es sogar einen eigenen Paragraphen (ebenfalls neben den beiden anderen modernen Sprachen).
nationalsozialistische ReformMit dem Ersten Weltkrieg verlor Italien Sympathien in Deutschland (Hausmann 2008, 466f.), während die Beliebtheit der spanischen Sprache in der Folge der Neutralität der hispanophonen Staaten in den Kriegshandlungen bereits seit den 1920er Jahren zunahm (Reinfried 2013, 32). Mit der nationalsozialistischen Reform des Unterrichtswesens der Jahre 1935/1936ff. wurde Englisch für alle Schulen verpflichtend, mithin das Französische zum Wahlpflichtfach abgewertet (z.B. Hausmann 2008, 62, 64, Reinfried 2013, 29ff.). Zugleich wurden das Spanische und das Italienische als Sprachen wichtiger politischer Partner grundsätzlich mit dem Französischen (wohlgemerkt mit Wahl(pflicht)fachstatus, d.h. maximal drei Wochenstunden in drei Schuljahren) gleichgestellt (Hausmann 2008, 65). Die Schülerkontingente waren nicht mit den heutigen vergleichbar: nach der Untersuchung Hausmanns kommt Italienisch auf ca. 5.000 Schülerinnen und Schüler an 226 Schulen – an 161 Schulen als „Wahlfach“, an 65 Oberschulen „regulär unterrichtet“ (Hausmann 2008, 474). Die Aufwertung des Spanischen und Italienischen führte auch zu einer Stärkung der Romanistik an den Universitäten (Hausmann 2008, 78).
1.2 | Entwicklung des schulischen Italienischunterrichts seit 1945
KulturabkommenIm Allgemeinen fristet das Italienische bis in die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts ein Schattendasein hinter den großen Fremdsprachen Englisch und Französisch, die ihre Bedeutung weiter ausbauen können, und teilweise auch hinter den anderen Tertiärsprachen Spanisch und Russisch. Einen ersten Aufschwung erlebt es mit dem gesamten Fremdsprachenunterricht unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, getragen von der neuen Hoffnung auf ein friedliches Zusammenleben der Völker gerade auch durch Kenntnis fremder Sprachen und Kulturen. So wird z.B. in Bayern zu diesem Zeitpunkt der trotz finanzieller Engpässe relativ gut ausgebaute, oft fachfremd erteilte Wahlunterricht in den modernen Sprachen besonders auch von den Schülerinnen und Schülern des Humanistischen Gymnasiums besucht. Am 8. Februar 1956 wird ein Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik geschlossen, das in Art. 2 vorsieht:
Die Hohen vertragsschließenden Teile sorgen nach Möglichkeit für die Verbesserung und Erweiterung des Unterrichts der italienischen Sprache an deutschen Höheren Schulen und der deutschen Sprache an italienischen Höheren Schulen, wobei sie auch die Ausbildung und Fortbildung der beiderseitigen Lehrkräfte durch geeignete Maßnahmen fördern. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an höheren Schulen und an kaufmännischen Berufsschulen, wo es angängig ist, pflichtmäßige Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften in italienischer Sprache eingerichtet werden. Die von den Schülern in diesem Unterricht erzielten Leistungen werden bei Versetzungen und Prüfungen angemessen gewertet. (Bundesgesetzblatt 1958, Teil II, 2f.)
Die ständige gemischte Kommission zur Durchführung des Kulturabkommens empfiehlt 1972, „[…] Italienisch als Pflicht- und Wahlpflichtfach an Gymnasien weiter auszubauen und zwar nicht nur in der Kollegstufe, sondern auch in der Unter- und Mittelstufe“ (zit. nach Euler 1976, 340). Gerade im Bereich der Unterstufe scheint bezüglich einer Umsetzung dieser Empfehlung noch nach über dreißig Jahren Handlungsbedarf zu bestehen; doch wurden auch hier in den letzten Jahren sichtbare Fortschritte erzielt.
Als drei „Schlüsseljahre“ bzw. „-phasen“ der jüngeren Geschichte des Italienischunterrichts dürfen, vereinfacht gesprochen, das Jahr 1972, die Jahre um 1985 sowie das Jahr 2000 gelten.
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