Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner

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Название Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
Автор произведения Markus Wagner
Жанр Языкознание
Серия Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811443020



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rel="nofollow" href="#ulink_7af35309-4465-5533-be63-8f9239386744">(1)Strafgesetzgebungskompetenz der Union?

       (2)Konsequenzen für die Legitimation von Verweisungen auf EU-Verordnungen

       cc)Verweisungen auf Völkerrecht

       b)Strafnormen der Länder

       II.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Rechtsakte der Exekutive und der Judikative

       1.Verweisung auf Rechtsverordnungen

       a)Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip

       b)Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG

       aa)Reichweite des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „Strafbarkeit“

       bb)Reichweite der Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „gesetzlich“

       cc)Konsequenzen für die Relevanz von Rechtsverordnungen

       c)Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG

       d)Insbesondere: Rückverweisungsklauseln

       2.Kommunale Satzungen

       3.Verwaltungsakte

       a)Nichtige Verwaltungsakte

       b)Sonst rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte

       aa)Meinungsstand vor dem 2. UKG

       bb)Meinungsstand nach dem 2. UKG

       cc)Stellungnahme

       c)Sonst rechtswidrige belastende Verwaltungsakte

       aa)Strenge Verwaltungsaktsakzessorietät

       bb)Materielle Verwaltungsrechtsakzessorietät

       cc)Deliktsspezifische Auslegung

       dd)Stellungnahme

       4.Verwaltungsvorschriften

       a)Meinungsspektrum

       b)Stellungnahme

       5.Gerichtliche Entscheidungen

       6.Verwaltungsverträge

       III.Sanktionsnormbezogene Verweisungen auf Unionsrecht unter dem Gesichtspunkt des Parlamentsvorbehalts gem. Art. 103 Abs. 2 GG

       IV.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Regelungen Privater

       1.Bundesstaatsprinzip

       2.Gewaltenteilung

       3.Demokratieprinzip

       4.Art. 92 GG

       5.Stellungnahme

       V.Bestimmtheitsgebot