Was geschah mit Lotte L. Joachim Bräunig

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Название Was geschah mit Lotte L
Автор произведения Joachim Bräunig
Жанр Зарубежные детективы
Серия
Издательство Зарубежные детективы
Год выпуска 0
isbn 9783957446121



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gemeldet hatte, da er einen vermummten Mann aus der Hintertür des Geschäftes fliehen sah. Weiterhin lagen ihm Videoaufzeichnungen vor, welche den Tathergang genauestens widerspiegelten. Der Juwelier hatte sein Geschäft mit Kameras versehen, welche jedoch nicht mit einer Notrufzentrale gekoppelt waren, so dass der Einbruch nicht direkt an die Polizei weitergegeben wurde. Der Juwelier hatte dieses Versäumnis bedauert und wollte seine Anlage diesbezüglich nachrüsten lassen. Die Ergreifung des jugendlichen Täters konnte daher erst einige Stunden nach der Tat erfolgen und war durch die Aufmerksamkeit eines Passanten möglich. Der Passant konnte das Fluchtfahrzeug des Täters ziemlich exakt beschreiben und fast das komplette Kennzeichen den Behörden mitteilen. In den frühen Morgenstunden erfolgte der polizeiliche Zugriff zur Festnahme des Täters, der zur vorübergehenden Unterbringung in eine der Übergangszellen des Justizzentrums gebracht wurde. Die neue Gestaltung der Abteilung für Gewaltverbrechen hier war eine Vorgabe des Polizeipräsidiums. Kommissar Schneider hatte ein großes Büro, was durch eine Glasscheibe die Beobachtung der anderen Mitarbeiter der Abteilung ermöglichte, wobei er durch das Herablassen eines in der Verglasung laufenden Rollos die Sicht von außen in sein Büro verhindern konnte. Diese sogenannte offene Bürogestaltung sollte die Effektivität der Abteilung erhöhen, wobei davon ausgegangen wurde, dass die Kollegen untereinander sich besser beobachten würden und dadurch die Leistungsbereitschaft des Personals wesentlich größer war. Kommissar Schneider hatte jedoch in letzter Zeit wiederholt die Unterbesetzung der Abteilung angemahnt, leider war er immer auf taube Ohren gestoßen, was ihn erheblich verstimmte. Bei seinen Mitarbeitern und allen Kollegen der Abteilung war Schneider sehr beliebt und alle lobten sein Engagement in der Arbeit und auch bezüglich der Besetzung der Abteilung. Vor ungefähr zwei Monaten hatte er seinen Vorgesetzten schriftlich auf die chronische Unterbesetzung der Abteilung hingewiesen und um eine personelle Aufstockung der Abteilung gebeten. Bis zum heutigen Zeitpunkt war sein Schreiben unbeantwortet geblieben und es fand auch kein Gespräch seines Vorgesetzten mit ihm statt, dennoch war er stets bemüht seine ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit zu erledigen.

      Er schaute sich die Akte des Einbruches gründlich an und bat dann einen seiner Mitarbeiter den Täter zu ihm zu bringen. Am heutigen Samstag war die Abteilung total unterbesetzt, außer ihm waren lediglich zwei Beamte und eine Polizeianwärterin im Dienst.

      Nach einigen Minuten wurde der Straftäter der vergangenen Nacht bei Kommissar Schneider vorgeführt und dieser bat ihn, gegenüber Platz zu nehmen. Der Kommissar schaute den jungen Mann an und fragte sich, was ihn zu dieser Straftat bewogen haben könnte. Der junge Mann erweckte bei Schneider keinen unsympathischen Eindruck und wirkte eher schüchtern auf ihn. Er führte die Vernehmung allein durch und wollte sich einen exakten Eindruck des Täters erschaffen, denn er war der Ansicht, dass es stets effektiver war, sich ein persönliches Bild des Straftäters zu erarbeiten. Nachdem er den jungen Mann durch sein ruhiges Verhalten leicht verunsichert hatte, begann er die Vernehmung. Er stellte ein Aufnahmegerät auf seinen Tisch und schaltete es in aller Ruhe an, wobei sein Blick nicht von dem jungen Mann wich. Er war auf dessen weiteres Verhalten sehr gespannt.

      „Ich beginne mit Ihrer Vernehmung“, sprach Schneider zu dem jungen Mann.

      „Die Vernehmung wird mittels eines Aufnahmegerätes aufgezeichnet. Vernehmender ist Kommissar Schneider. Heute ist der 20. Juli.“

      „Ihr Name ist?“, fragte Schneider.

      „Claudius Wolle.“

      „Wohnhaft?“

      „Neuruppin“, antwortete Claudius Wolle.

      „Sie werden beschuldigt vergangene Nacht in das Juweliergeschäft Beyer gewaltsam eingebrochen zu sein. Gestehen sie diese Tat?“

      „Ja.“

      „War die Tat geplant?“

      „Ja.“

      „Weshalb haben Sie die Tat begangen?“

      „Ich habe Geld benötigt.“

      „Wofür benötigen Sie das Geld?“

      „Ich wollte meiner Freundin und mir eine schöne Reise ermöglichen, was jedoch bei meinem gegenwärtigen Verdienst nicht möglich ist.“

      „Wo arbeiten Sie?“

      „Ich bin als Hilfsarbeiter in einer Baufirma tätig. Meine Freundin arbeitet als Friseuse und hat gleichfalls ein sehr geringes Gehalt. Sie schwärmt seit längerem von einer Reise in die USA und ich wollte ihr und mir diese Reise ermöglichen. Meine Eltern und meine zukünftigen Schwiegereltern sind ebenfalls mit finanziellen Mitteln nicht reichlich ausgestattet. Ich bin mir meiner verwerflichen Tat bewusst“, erzählte Claudius Wolle.

      „Wie ist die Tat abgelaufen und wann haben Sie die Tat geplant?“, fragte Schneider, obwohl er den Tatablauf auf dem Video gesehen hatte, aber er wollte dem jungen Mann die Chance zur Selbstdarstellung seiner Handlung ermöglichen, was sich bei genauer Wiedergabe der Tat durch den Straftäter positiv auf seine spätere Verurteilung auswirken könnte.

      „Die Tat selbst habe ich in ihrem exakten Ablauf nicht geplant. Ich wollte nur zu Geld kommen und habe mehrere Möglichkeiten erwogen. Zum Schluss habe ich den Entschluss gefasst, in das Juweliergeschäft einzubrechen, da ich die Möglichkeit eines unbeobachteten Zugangs zum Geschäft beobachtet habe. Ich konnte sehen, dass das Geschäft einen nicht einsehbaren Hintereingang hatte und das Zugangsschloss sich nach meiner Betrachtung leicht öffnen ließ, was sich bei der Tatausführung bewahrheitete. Ich konnte das Geschäft leicht betreten und fühlte mich ziemlich unbeobachtet. Meine größte Angst bestand darin, dass eventuell der Geschäftsinhaber den Einbruch gemeldet bekommt, aber da keinerlei Alarmsignale oder ähnliches ertönte, habe ich den Einbruch ausgeführt. Ich hatte einen großen Beutel zum Verstauen der Beute mitgenommen und wollte im Wesentlichen nur Geld mitnehmen, aber während der Tat habe ich die vielen Schmuckstücke gesehen und ich habe versucht einen Schaukasten zu öffnen, was mir mühelos gelang, so dass ich mich entschloss auch Schmuck mitzunehmen. Ich habe versucht, keine Spuren zu hinterlassen, weshalb ich mir Handschuhe übergezogen hatte. Nachdem ich nach meiner Ansicht genügend Geld und Schmuck in meinem Beutel verstaut hatte, entschloss ich mich zurück zu ziehen und verließ das Geschäft wieder über den Hintereingang. Ich hatte in einer Seitenstraße mein Auto geparkt und ging unter ständiger Beobachtung meiner Umgebung zu meinem Fahrzeug und fuhr nach Hause.“

      „Was haben Sie weiter getan?“

      „Ich wollte heute Morgen zu meiner Freundin fahren.“

      „Wo haben Sie die Beute versteckt?“

      Claudius Wolle gab auf diese Frage keine Antwort und hüllte sich in Schweigen. Der Kommissar las nochmals gründlich die Akte des Vorganges durch. Die Festnahme von Claudius Wolle fand gegen 5.00 Uhr statt. Der Einbruch wurde gegen 22.00 Uhr ausgeführt, was die Bilder der Kamera dokumentierten. Zwischen der Tatzeit und der Festnahme lag eine Zeitdifferenz von rund sieben Stunden. Bei einer sofort durchgeführten Hausdurchsuchung wurde kein Teil der Beute gefunden und Claudius Wolle machte bereits bei seiner Festnahme keine Aussage zum Befinden des Diebesgutes, so dass die Beute bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gefunden wurde. Dem Kommissar war es nicht begreifbar, warum Claudius Wolle keine Aussage zum Befinden der Beute geben wollte.

      „Wie viel Bargeld haben Sie erbeutet?“

      „Ungefähr vierzigtausend Euro.“

      „Exakt wissen Sie es nicht?“

      „Nein. Ich habe alles was in der Kasse gewesen ist, die ganz leicht zu knacken war, in den Beutel getan und nur oberflächlich gezählt. Weiter habe ich nicht nach Geld gesucht, da ich das Geschäft schnellstens verlassen wollte.“

      „Sie weigern sich uns mitzuteilen, an welchem Ort Sie die Beute versteckt haben? Ich muss Ihnen sagen, dass Ihnen Ihr Verhalten bezüglich des Aufenthaltsortes der Beute wenig nützen wird, denn Sie werden die nächsten Jahre weder Ihre Freundin noch Ihre Beute wiedersehen. Auf die von Ihnen begangene Straftat stehen einige Jahre Gefängnis, wobei Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr nach Jugendstrafgesetzbuch verurteilt werden. Ich hoffe, Ihnen ist Ihr Verhalten bewusst und ich kann Ihnen nur empfehlen, mit uns zusammen zu arbeiten und damit möglicherweise