Название | Brennpunkt Ukraine |
---|---|
Автор произведения | Christian Wehrschütz |
Жанр | Социальная психология |
Серия | |
Издательство | Социальная психология |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783990403389 |
Wann begannen ungefähr die Verhandlungen zwischen der Ukraine und der EU über dieses Assoziierungsabkommen? Was waren die Knackpunkte? Und hatte die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, 2009 Einfluss auf diese Verhandlungen?
Es begann, wie gesagt, 2004, gleich nachdem die Partnerschaftsabkommen in Kraft getreten waren. Wobei wir übrigens sagen müssen, auch da hat die EU, obwohl das Abkommen schon sehr lange fertig war, gewartet, bis es einen Machtwechsel in Kiew gab, um es in Kraft treten zu lassen. Also man hat auf Timoschenko und Juschtschenko gewartet, denn man wollte Kutschma7 damals nicht unterstützen. Und dann begannen die Verhandlungen, aber die haben sich sehr schnell totgelaufen. Und es gab eine neue Intensivierung 2010. Tatsächlich ging es schon um ganz klare Punkte, also um den Teil des Freihandelsabkommens, das machte den Großteil des ganzen Abkommens aus. Wenn die Ukraine das irgendwann mal umgesetzt und komplett implementiert haben wird, wird sie 80 % oder mehr der Bedingungen des europäischen Binnenmarkts erfüllt haben. Aber da ging es wirklich um jede Quote, um jede kleinste: welche Autos produziert werden, wie viel Mais, wie viel Weizen exportiert, importiert werden darf. Welchen Schutz es gibt und Ähnliches. Also das wurde damals alles gemacht. Vor allem Kljujew hat ja das Ganze betrieben, der dieses Abkommen unbedingt haben wollte. Denn man war sich sicher, dass eine Modernisierung der Wirtschaft der Ukraine nur mit Hilfe der europäischen Industrie, des europäischen Marktes erfolgen kann. Deshalb hat man dieses Abkommen damals vorangetrieben.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Partei von Janukowitsch sich sehr stark aus oligarchischen Strukturen zusammengesetzt hat. Ihre Führungspersönlichkeiten bezeichnen wir als oligarchisch – und diese haben natürlich wirtschaftliche Interessen. Die haben sehr klar gesehen, dass es eine Notwendigkeit für die Modernisierung gibt. In der Partei von Janukowitsch gab es eine Auseinandersetzung zwischen den Wirtschaftskräften, die sich eher nach Europa orientieren, und denen, die sich eher nach Russland orientieren. Aber bis zum Schluss hatte sich eigentlich eher die Gruppe durchgesetzt, die diese europäische Organisation wollte. Deshalb hat man das Abkommen in der politischen Klasse und der Bevölkerung propagiert und, wie auch vorher bei der WTO, sehr große Zugeständnisse im Bereich der Quoten gemacht, vor allem im Bereich der Landwirtschaft. Wenn man sich die Quoten für solche elementaren Exportprodukte wie Sonnenblumenöl oder Mais ansieht, für die die Ukraine minimale Quoten ihrer jährlichen Produktion für den Export in die EU bekommen hat, dann wird deutlich, dass es eigentlich den politischen Willen eines Teils der politischen Elite um Janukowitsch gab, die Ukraine unter Aufgabe vieler eigener Interessen an die wirtschaftlichen Strukturen der EU heranzuführen.
War dieses Interesse, abgesehen von der Modernisierung, auch dadurch gegeben, dass sich viele Großunternehmer der Ukraine – oder die Oligarchen, wie man sie dort bezeichnet – durch die EU-Annäherung auch Schutz vor den russischen Oligarchen erwartet haben?
Das würde ich nicht so sehen. Denn viele russische Oligarchen sind auf dem ukrainischen Markt aktiv, weil auch sie diesen Freiraum sehr genießen, den sie eigentlich in Russland nicht haben. Es gibt in der ukrainischen Wirtschaft eine sehr starke Pluralität, die unter Janukowitsch zwischen den verschiedenen Oligarchen sehr austariert war, während wir in Russland eigentlich davon sprechen, dass es nur Unternehmensführer unter der Führung von Putin gibt. Es gibt eigentlich keine eigenständigen russischen Oligarchen. Die Wirtschaft wird in Russland sehr zentralistisch geführt. Das ist in der Ukraine anders. Und das heißt, man hat sich was anderes erhofft.
Diejenigen, die die Annäherung an Europa vorangetrieben haben, wollten eigentlich erreichen, dass man Schutz für die Investoren hat, sich das Investitionsklima verbessert. Denn bei jedem Machtwechsel in der Ukraine – das haben wir jetzt auch wieder gesehen und das ist eines der ganz großen Probleme – übernimmt die Gruppe, die die Macht übernommen hat, eigentlich das ganze wirtschaftliche Vermögen der vorigen Macht. Man wollte also Stabilität erreichen, damit zukünftig Investitionen in der Ukraine auch dauerhaft sicher sind. Bei jedem Machtwechsel zuvor hat es diesen Wechsel gegeben, man hat wieder renationalisiert und anschließend privatisiert. Kein inländischer und kein ausländischer Investor kann unter solchen Umständen dauerhaft wirtschaften. Das war eine sehr wichtige Sache, man hat sich wirklich Rechtssicherheit erhofft, sodass es nicht mehr eine Willkür von Gerichten gibt. Sondern man wollte, dass wirklich normale Verträge standhalten.
Wir können uns jetzt unter Janukowitsch ansehen, wie die Gerichte gearbeitet haben und ausländischen Investoren ihre Investitionen einfach weggenommen haben. Das Gleiche gab es unter Juschtschenko und Timoschenko, wobei das Stockholmer Schiedsgericht Jahre später Entscheidungen rückgängig gemacht hat. Sie sehen das jetzt auch wieder, es passiert genau das Gleiche, nämlich dass die Gerichte auf politischen Zuruf hin Unternehmen einfach beschlagnahmen, nationalisieren, Verkäufe annullieren, obwohl diese eigentlich nach internationalem Recht geschlossen wurden. Es gibt keine Rechtssicherheit. Es gab sie damals nicht und es gibt sie heute nicht. Und gerade da hoffen die Unternehmen darauf, dass diese Rechtssicherheit durch die europäischen Gesetze gegeben sein wird.
Welche Rolle spielten bei den Verhandlungen über dieses Assoziierungsabkommen Fragen wie die Justizreform, der Kampf gegen die Korruption – das hat ja beides mit Rechtssicherheit zu tun – sowie auch Fragen der Menschenrechte, der Mediensituation?
Also die Rechtsreform war eigentlich eines der allergrößten Themen, die angegangen werden mussten oder bei denen der Rechtsrahmen geschaffen werden musste, bevor das Assoziierungsabkommen unterschrieben werden konnte. Es war Teil dieser sog. „Füle-Liste“8. Es gab eine Strafrechtsreform. Es wurden Antikorruptionsgesetze beschlossen. Am Ende, also im Herbst 2013, gab es nur noch zwei Punkte auf der „Füle-Liste“, die damals nicht erfüllt waren. Das war zum einen die zweite Lesung zur Reform der Staatsanwaltschaft, die hätte man aber vermutlich noch gemacht. Da hat sich der Generalstaatsanwalt mit aller Macht der Aufspaltung seiner Behörde, die gerade der Hort der Korruption war, widersetzt. Und der zweite Punkt war