Название | Datenschutzgrundverordnung für Dummies |
---|---|
Автор произведения | Christian Szidzek |
Жанр | Управление, подбор персонала |
Серия | |
Издательство | Управление, подбор персонала |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783527831340 |
Marktortprinzip
Wenn Sie als Unternehmen in einem Staat ansässig sind, der kein Mitgliedstaat der EU ist, kann es also sein, dass Sie eine Niederlassung im datenschutzrechtlichen Sinne in der EU betreiben, was offenbar schneller gehen kann, als man so denken würde.
Aber das ist noch lange nicht alles. Auch wenn Sie in der EU nicht niedergelassen sind, kann es für Sie brenzlig werden. Denn neben dem Niederlassungsprinzip gilt jetzt auch das sogenannte Marktortprinzip. Über Art. 3 Abs. 2 erklärt die DSGVO sich nämlich auch dann für anwendbar, wenn von Ihnen
personenbezogene Daten von solchen Personen verarbeitet werden, die sich in der EU befinden,
und die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht, betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten, (Art. 3 Abs. 2 a) oder
das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt (Art. 3 Abs. 2 b).
Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, die sich in der EU befinden
Personen, die dem Schutz der DSGVO unterfallen, müssen nicht zwangsläufig Bürger der EU sein. Es genügt, wenn Sie sich in der EU befinden. Auf die Staatsangehörigkeit oder den Status als Unionsbürger kommt es dabei nicht an. Es genügt ein lediglich kurzfristiger Aufenthalt.
Anbieten von Waren oder Dienstleistungen in der EU
Sämtliche Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten und dabei personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, sind dem Rechtsregime der DSGVO unterworfen (Art. 3 Abs. 2 a). Das gilt übrigens unabhängig davon, ob die Waren oder Dienstleistungen dabei gegen Bezahlung angeboten werden oder kostenlos zu erhalten sind. Damit werden auch Anbieter großer sozialer Netzwerke von den europäischen Datenschutzvorgaben erfasst und können bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden.
Auch Auftragsverarbeiter, die in der EU Dienstleistungen anbieten, sind unabhängig von ihrem Sitz verpflichtet, sich an die Vorgaben der DSGVO zu halten, wenn sie bei ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten von Menschen verarbeiten, die sich in der EU befinden.
Beobachtung des Verhaltens betroffener Personen in der EU
Wenn eine Datenverarbeitung dazu dient, das Verhalten betroffener Personen in der EU zu beobachten, ist das verantwortliche Unternehmen ebenfalls verpflichtet, sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die Vorschriften der DSGVO zu halten (Art. 3 Abs. 2 b).
Die Vorschrift zielt vor allem auf solche Aktivitäten ab, durch die Profile (Art. 4 Nr. 4) von natürlichen Personen erstellt werden, anhand derer persönliche Vorlieben, Verhaltensweisen oder Gepflogenheiten analysiert oder vorausgesagt werden sollen. Unabhängig davon also, ob Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, müssen sich auch all die Unternehmen an die DSGVO halten, die Daten von Personen, die sich in der EU befinden, zum Zwecke des Profilings verarbeiten.
Von dieser Vorschrift betroffen sind vor allem Unternehmen, die Aktivitäten von Personen im Internet beobachten und aufzeichnen (Tracking), um diese Informationen für Marktforschung zu nutzen, wie zum Beispiel Google über das Tracking Tool Google Analytics. Dieser Fall wird auch in Erwägungsgrund 24 der DSGVO beispielhaft erwähnt.
Die Zähne des Monsters
Wenn Sie also nicht gerade eine Privatperson sind, die nur für persönliche oder familiäre Zwecke tätig ist, sondern geschäftsmäßig Daten von Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, müssen Sie sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit an die DSGVO halten. Und wenn Sie sich dabei erwischen lassen, dass Sie gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen, wird man Sie bestrafen. Ersteres lässt sich vielleicht noch vermeiden, Letzteres aber nach den bisherigen Erfahrungen nicht.
Kapitel 2
Personenbezogene Daten
IN DIESEM KAPITEL
erfolgt Ihre Initiation in das Geheimnis personenbezogener Daten
erreichen Sie nach erfolgreicher Erstinitiation die nächsthöhere Erkenntnisstufe, wonach es auch noch besondere Kategorien personenbezogener Daten gibt
erhalten Sie eine geheimnisvolle Unterweisung in die Pseudonymisierung und Anonymisierung personenbezogener Daten
stellen wir Ihnen noch ein paar unangemessene Fragen zu Ihrem