Unternehmenskauf bei der GmbH. Stephan Ulrich

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Название Unternehmenskauf bei der GmbH
Автор произведения Stephan Ulrich
Жанр
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783811456440



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der Intensität der Due Diligence machen.

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      Bei der Entscheidung, ob ein Unternehmen im Auktionsverfahren veräußert werden soll, gibt es jedoch auch für den Veräußerer potenzielle Nachteile, die er berücksichtigen wird. So ist ein Auktionsprozess in der Regel – insbesondere im Hinblick auf die recht umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen – teurer und zeitintensiver als eine „privat verhandelte“ Transaktion. Die negative Außenwirkung einer gescheiterten Auktion ist für den zum Verkauf stehenden Geschäftsbereich und den Verkäufer größer als bei einem gescheiterten privaten Deal. Es besteht die Gefahr, dass dem Zielunternehmen ein zukünftiger Makel anhaften bleibt. Schließlich ist die Vertraulichkeit wegen der Vielzahl von Bietern schwerer zu gewährleisten als bei privat verhandelten Transaktionen.

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      In der Praxis hat sich für Auktionsverfahren der unten dargestellte Prozess etabliert.

      Abb. 2:

      Überblick über das Auktionsverfahren

       [Bild vergrößern]

4. Die einzelnen Phasen einer Auktion

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      Die Vorbereitungsphase umfasst den Zeitpunkt vor dem Beginn der nach außen tretenden Verkaufsaktivitäten und dient – wie beim herkömmlichen Unternehmensverkauf auch – der internen Planung und Vorbereitung der Transaktion. Die wesentlichen Aufgaben in dieser Phase sind vor allem:

Bildung des Projekt- und Verhandlungsteams und Benennung eines verantwortlichen Projektleiters: das Projektteam besteht in aller Regel aus Experten (i) des Verkäufers (und hier aus den Bereichen M&A-Abteilung, Finanzbereich, Personal-, Rechts- und Steuerabteilung), (ii) des Zielunternehmens (neben Finance/Accounting und Recht spielen hier vor allem die Spezialfunktionen des Zielunternehmens eine Rolle) sowie (iii) externen Beratern (also den bereits erwähnten Investmentbankern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern),
Festlegung auf die gewählte Art der Transaktion (also Ausgliederung vs. Verkauf; Share Deal vs. Asset Deal),
Prüfung von Beschränkungen für den Verkauf (z.B. aus kartellrechtlichen Gründen oder wegen rückzuzahlender Beihilfen),
steuerliche Strukturierung der Transaktion für den Veräußerer und mögliche Implikationen für die Bieter,
Umstrukturierung des Transaktionsobjektes hinsichtlich Rechtsform, Organisation oder der Beziehungen zum Verkäufer und der Verkäufergruppe mit dem Ziel, dass eine eigenständige und transaktionsfähige „Einheit“ entsteht,
Festlegung der Kommunikationsstrategie und auch der Strategie für die Fälle eines frühzeitigen Bekanntwerdens der Transaktion,
Festlegung eines Zeitplans (wobei sich in vielen Fällen gezeigt hat, dass ein realistischer Zeitplan den Prozess beschleunigt, während ein unrealistisch kurzer Zeitplan den Prozess letzten Endes eher verzögert),
vorläufige interne Bewertung des Transaktionsobjektes anhand der Finanzvorschau und des Businessplans,
Festlegung von „Incentives“ für das Management des Zielunternehmens/Entscheidung über die Einbeziehung dieses Managements,
Erstellung eines Teasers (Kurzwerbeprospekt) und Versendung des Teasers an potenzielle Investoren,
Entwurf des Information Memorandums,
Entscheidung über die Durchführung einer „Vendor Due Diligence“,
Vorbereitung des Datenraums für die spätere Due Diligence.

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      Zusammen mit der Vertraulichkeitsvereinbarung und dem Information Memorandum erhält jeder Bieter auch eine Kopie des Process Letter 1. Der Process Letter 1 regelt das Verfahren für die Phase 1, also bis zur Abgabe der unverbindlichen Angebote (Indicative Offer). Er enthält in der Regel genaue Informationen über den weiteren Zeitplan der Transaktion (Zeitpunkt für die Abgabe der Gebote, Beginn und Dauer der Due Diligence etc.). Daneben erläutert der Process Letter 1, welche Informationen von den Bietern im Rahmen ihres Indicative Offer erwartet werden.

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      Die nächste Phase, die mit dem Indicative Offer endet, nutzt der Interessent in aller Regel zu einer ersten Prüfung des Unternehmens. Neben den Informationen aus dem Information Memorandum bedient er sich hier regelmäßig öffentlich