Steuerrisiken für Nachzahlungen, Einhaltung von Investitionssummen, Forderungsaufbau, Tilgungsstau, Haftungstatbestände
–
Ökologische Risiken (sind im Umfeld der IT-Branche eher zu vernachlässigen)
Analyse von Erfolgspotenzialen bzw. Prüfung der Planung:
–
Prüfung des vom Management erstellten Geschäftsplanes nach den folgenden Kriterien:
–
Glaubwürdigkeit des geplanten Umsatzwachstums
–
Planungstreue des Unternehmens in der Vergangenheit
–
Erfolg der Programme zur Kostendämmung
–
Zukunftsträchtigkeit der Produktpalette
–
Erwartete Kundentreue[104]
Analyseinstrumentarium für Planungsrechnungen:
–
Prüfung der Prämissen auf:
–
Kompatibilität mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
–
Kompatibilität mit der branchenüblichen Entwicklung
–
Kompatibilität mit den betrieblichen Zusammenhängen
–
Weiterrechnungen:
–
Abschreibungen
–
Personalaufwand
–
Zinsaufwand
–
Informationen über geplante Investitionen; Personalstand, Finanzierungsstruktur
–
Anpassung der Planung für die nächsten Jahre
–
Funktionalrechnung
–
Input-/Outputrelation
–
Zeit- und Betriebsvergleich
–
Kalkulationsmäßige Rechnung
Assessment/Analyse:
–
Geschäftsprozesse
–
IT-Prozesse
–
IT-Infrastruktur
Arbeitsverträge (HR Due Diligence)[105]:
–
Liste aller Mitarbeiter der Gesellschaft unter Angabe des Eintrittsdatums, Alters des Mitarbeiters, der ausgeübten Funktion, der Beteiligung an der betrieblichen Versorgungszusage oder an Zusatzvergütungen, sowie Angaben über durchschnittliches Alter, Gehalt und Dauer der Betriebszugehörigkeit
–
Muster aller von der Gesellschaft verwendeten Standardvereinbarungen, Anzahl der Mitarbeiter, mit denen diese Standardvereinbarungen abgeschlossen wurden
–
Vorlage aller befristeten Arbeitsverträge
–
Muster von eventuellen Standardvereinbarungen, die die Mitarbeiter unterschreiben müssen, z.B.:
–
Geheimhaltungsvereinbarungen
–
Erfindungsübertragungsvereinbarungen
–
Erklärungen hinsichtlich Interessenkonflikten oder
–
Wettbewerbsverbote
–
Vollständige Kopien der geltenden Anstellungsverträge einschließlich aller vorangegangenen Verträge mit allen Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern des Aufsichtsbeirats und Beirats sowie mit allen anderen Mitarbeitern mit einem Grundgehalt von mehr als 50.000 EUR im Jahr
–
Kopien von Verträgen oder Beschreibungen aller Praktiken, nach denen Arbeitern Zusatzvergütungen gewährt werden, insbesondere:
–
von dem Unternehmenserfolg abhängige Zusatzvergütungen oder
–
von den persönlichen Leistungen des Mitarbeiters oder eines Teams abhängige Zusatzvergütungen (Verkaufsprovisionen, Boni usw.)
–
Aktienoptionspläne
–
Angaben über zugesagte Abfindungen bei Entlassungen oder andere Abfindungen für (frühere) Geschäftsführer oder Mitarbeiter (oder für Angehörige oder Hinterbliebene eines früheren Geschäftsführers oder Mitarbeiters), bei denen ein Teil der Zahlungen noch offen steht
–
Kopien aller bestehenden Verträge zwischen der Gesellschaft und den Gewerkschaften und aller geltenden Kollektivverträge, einschließlich Haus-Tarifverträgen
–
Angabe, ob die Gesellschaft Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, ggf. Kopie der Satzung des Arbeitgeberverbandes und Angabe des letzten Jahresbeitrags
–
Beraterverträge mit unabhängigen Beratern oder Freischaffenden oder anderen freiberuflichen Vertretern oder Personen sowie das an diese Personen gezahlte Honorarvolumen im letzten Jahr
–
Liste aller Gerichtsverfahren in Bezug auf Mitarbeiter der Gesellschaft in den letzten fünf Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Streitgegenstandes, des Streitwertes und des Ergebnisses
–
Angaben über Betriebsprüfungen von Sozialversicherungsträgern sowie von Lohnsteuerprüfungen der Finanzämter innerhalb der letzten zehn Jahre sowie Vorlage der Bescheide
–
Angaben über Entlassungen von Mitarbeitern, die im Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens das 56. Lebensjahr vollendet haben sowie über laufende/erwartete Erstattungsansprüche gem. § 147a SGB III.