Besonderes Verwaltungsrecht. Mathias Schubert

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Название Besonderes Verwaltungsrecht
Автор произведения Mathias Schubert
Жанр Языкознание
Серия Schwerpunkte Pflichtfach
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811453593



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Erbguth/Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht W. Erbguth/A. Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess- und Staatshaftungsrecht, 9. Aufl. 2018 Geis, Fälle M.-E. Geis, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 2011 Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG Th. Mann/Chr. Sennekamp/M. Uechtritz (Hrsg.),Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2019 Maunz/Dürig, Grundgesetz T. Maunz/G. Dürig/R. Herzog/R. Scholz, Grundgesetz, Kommentar Grundgesetz, Loseblatt, Stand: März 2019 Maurer/Waldhoff, Allg.VerwR H. Maurer/Ch. Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017 Muckel, BesVerwR St. Muckel, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2013 Peine/Siegel, Allg.VerwR F.-J. Peine/Th. Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2018 Schlacke, Umweltrecht S. Schlacke, Umweltrecht, 7. Aufl. 2019 Schmidt/Kahl/Gärditz, Umweltrecht R. Schmidt/W. Kahl/K.F. Gärditz, Umweltrecht, 10. Aufl. 2017

      1

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      Da sowohl das Kommunalrecht als auch das Polizei- und Ordnungsrecht im Wesentlichen von der Landesgesetzgebung ausgeformt sind – im Bereich des Baurechts gilt das für den bauordnungsrechtlichen Teil –, konnte es vorliegend nur um eine Darstellung übereinstimmender Grundstrukturen gehen. Dies stößt freilich bei einer Zahl von 16 Ländern und einem verstärkten Trend der Landesgesetzgebung, sich von gemeinsamen Leitlinien zu lösen und eigenständigen Ansätzen zu folgen, auf nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten. Gleichwohl sollten in einem Bundesstaat Bemühungen um die Vermittlung eines an nach wie vor erkennbaren Grundstrukturen orientierten Überblicks nicht nachlassen. Schließlich ergeben sich Harmonisierungseffekte etwa im Kommunalrecht aus dem zunehmenden Trend zur Aktivierung des Bürgers, so durch Direktwahl des Hauptverwaltungsbeamten und durch Instrumente unmittelbarer Demokratie (dazu unten Rn 107). Auch das BVerfG nahm schließlich seine Beurteilung von Eingriffen in die kommunale Organisationshoheit unter Berücksichtigung der „im deutschen Kommunalrecht bekannten Vorgaben“ – so BVerfGE 91, 228 (242) – vor.

      3

      Zur Wahrung der Übersichtlichkeit sind in der Regel lediglich die einschlägigen bayerischen, niedersächsischen, nordrhein-westfälischen und mecklenburg-vorpommerschen Vorschriften im Text durchgängig angegeben. Die Bestimmungen der übrigen Länder sind nur teilweise, in der Darstellung des Kommunal- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts aber jeweils zu Beginn eines Abschnittes gesammelt aufgeführt. Dem Leser wird im Hinblick darauf geraten, die für ihn maßgebliche landesrechtliche Bestimmung anhand der gegebenen Nachweise aufzusuchen, sie genauestens zu lesen und am Rand zu notieren. Es wird erwartet, dass jedenfalls die im Text ausdrücklich in Bezug genommenen ausgewählten Entscheidungen durchgearbeitet werden.

      Anmerkungen

       [1]

      Siehe daneben insbesondere auch D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Bes.VerwR, 3 Bde., 3. Aufl. 2012/2013.

      Inhaltsverzeichnis

       § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte

       § 2 Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung

       § 3 Die Gemeindebevölkerung (Bürger und Einwohner)

       § 4 Die innere Gemeindeverfassung

       § 5 Der Aufgabenkreis der Gemeinden

       § 6 Kommunales Satzungsrecht

       § 7 Kommunale öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung

       § 8 Der Anschluss- und Benutzungszwang

       § 9 Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

       § 10 Kommunales Finanzwesen (Zusammenfassende Übersicht)

       § 11