Rechtsmedizin. Ingo Wirth

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Название Rechtsmedizin
Автор произведения Ingo Wirth
Жанр Языкознание
Серия Grundlagen der Kriminalistik
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783783207552



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      Vereinzelt sind Suizide durch Fettembolie beobachtet worden. Eine Krankenschwester hat sich 30 ml Speiseöl in eine Vene gespritzt. Sie verstarb 9 Stunden nach der Injektion an einer schweren Fettembolie im Gehirn und in den Lungen.

      Das Einströmen von Luft bei Venenverletzungen infolge des negativen Drucks in diesen Blutgefäßen führt zur Luftembolie. Hauptsächlich bei Stich- und Schnittverletzungen am Hals und bei Schädelbrüchen wird Luft in die Blutbahn eingesaugt. Die Luft gelangt in das Herz und führt bei genügend großer Menge schließlich zu einem Leerschlagen des Herzens. Es kommt zum Ausfall der Pumpfunktion des Herzmuskels mit Kreislaufstillstand. Hin und wieder treten Luftembolien bei Infusionen, Transfusionen und Dialysebehandlungen infolge technischer Fehler oder falscher Handhabung auf. Für den Menschen gelten als tödliche Luftmenge bei relativ raschem Einströmen Schätzwerte von 70–130 ml Luft.

      Der Nachweis einer Luftembolie kann vor der Obduktion durch eine Computertomografie-Untersuchung oder eine Röntgenübersichtsaufnahme des Brustkorbs erfolgen. Bei der Leichenöffnung muss eine besondere Sektionsmethode angewandt werden, nämlich die Öffnung des Herzens unter Wasser. Dazu wird der Herzbeutel eröffnet und so viel Wasser in den Herzbeutel gefüllt, bis das Herz vollständig mit Wasser bedeckt ist. Dann wird mit einer Kanüle separat in beide Herzkammern gestochen und vorhandenes Gas in ein Auffanggefäß abgesaugt. Das verwendete Gerät heißt Aspirometer. Dieses Vorgehen ermöglicht die Ermittlung des Gasvolumens und die chemische Analyse des abgesaugten Gases. So kann festgestellt werden, ob es sich dabei um Luft oder Fäulnisgas handelt.

      Suizidale Luftembolien wurden durch intravenöse Injektionen und durch direktes Lufteinblasen über ein Schlauchsystem in die Vene verursacht.

      Feste Körper führen selten zu Embolien. Vorwiegend sind es Gewebstrümmer von Körperorganen (Gewebsembolie), insbesondere des Knochenmarks, der Muskulatur und der Leber, sowie Fremdkörper, beispielsweise Schrotkugeln und Lacksplitter.

      Eine besondere Form der Fremdkörperembolie ist seit einigen Jahren häufiger zu beobachten. Wird Heroin oder eine andere Droge in die Vene gespritzt, gelangen unlösliche Zusatzstoffe (z. B. Stärke, Talkum) in die Blutbahn, bleiben in den Lungenkapillaren stecken und verursachen eine umschriebene Entzündung (Fremdkörpergranulom).

      Während Ausblutung und Embolien auf einem Funktionieren des Kreislaufs beruhen, ist die Aspiration als vitale Reaktion eine Folge der Atemtätigkeit. Mit Aspiration wird das Einsaugen von Flüssigkeiten oder festen Stoffen in die unteren Atemwege während der Einatmungsphase infolge fehlender Schutzreflexe (z. B. bei Bewusstlosigkeit) bezeichnet. Bei Verletzungen im Bereich von Mund und Nase, bei Schädelbasisbrüchen mit Verletzung des Rachendachs (Abbildung 6) und regelmäßig bei Blutungen in den tiefen Luftwegen (Lungenstiche, Lungenanspießungen durch Rippenbrüche, Erkrankungen wie Lungenkrebs) kommt es zur Blutaspiration. Das Lungengewebe zeigt unter dem Lungenfell und auf den Schnittflächen fleckförmige, blau-rote Bezirke. Auch erbrochener Mageninhalt kann eingeatmet werden. Das Einsaugen von Blut oder Mageninhalt wird durch eine Schluckstörung bei Hirnverletzungen (Gehirnerschütterung, Hirnprellung) oder bei Vergiftungen mit Bewusstseinsstörungen begünstigt. Die Blutaspiration darf nur dann als vitales Zeichen gewertet werden, wenn sich ein Einsaugen von Blut bis in die kleinen Luftröhrenäste und in die Lungenbläschen nachweisen lässt und keine Wiederbelebungsversuche vorgenommen wurden.

       Abb. 6:

       Einatmung von Blut (Blutaspiration) bei Schädelbasisbruch mit herdförmiger Verteilung im Lungengewebe, aus [9]

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      Kleine Fremdkörper, wie Spielsteine oder Murmeln, werden vor allem von Kindern in den Mund genommen und gelegentlich aspiriert. Bei Verschüttungen kann eine Einatmung von Staub oder Sand als vitale Reaktion nachweisbar sein, bei Bränden das Inhalieren von Rußpartikeln auftreten. Schwere Schädel-Hirn-Verletzungen (Überrollen, Schuss) ziehen nicht selten eine Aspiration von Hirngewebsteilchen nach sich. Beim Ertrinken ist die Einatmung der Ertrinkungsflüssigkeit (z. B. Wasser, Jauche, Öl) nachweisbar. Mit der Atemluft werden bei Bränden auch Gase und Dämpfe (z. B. Kohlenmonoxid, Blausäure, flüchtige Brandlegungsmittel) aufgenommen, die gleichfalls ein vitales Geschehen anzeigen. Der Nachweis erfolgt in Körperflüssigkeiten und in Lungengewebsproben durch toxikologisch-chemische Analysen.

      Im Magen-Darm-Kanal vorgefundenes, verschlucktes Material zeigt ziemlich zuverlässig ein vitales Geschehen an. Vor allem lässt sich das Verschlucken von Ruß bei Rauchgaseinatmung, von Wasser beim Ertrinken und von Luft während des Geburtsvorgangs (Zeichen des Gelebthabens) nachweisen. Verschlucktes Blut nimmt durch die Einwirkung der Magensalzsäure eine schwarze Farbe an (salzsaures Hämatin). Das Vorrücken des verschluckten Materials aus dem Magen in die nachfolgenden Darmabschnitte kann mitunter für eine Schätzung der Überlebenszeit herangezogen werden. Die Aufnahme nachweisbarer Substanzen (z. B. Medikamente) aus dem Magen-Darm-Kanal in das Blut stellt ebenfalls eine vitale Reaktion dar.

      Nach einem schädigenden Ereignis können Schockfolgen auftreten, die sich allerdings erst nach einer bestimmten Zeit herausbilden. Unter Schock versteht man ein fortschreitendes, generalisiertes Kreislaufversagen, das durch eine Verminderung der Gewebsdurchblutung (Mikrozirkulationsstörung) gekennzeichnet ist. Die auftretende Blutgerinnungsstörung (Verbrauchskoagulopathie) umfasst eine erhöhte Gerinnungsbereitschaft des Blutes mit Entstehung von Gerinnseln in den kleinen Blutgefäßen (Mikrothromben) und die nachfolgende vermehrte Blutungsneigung. Infolgedessen zeigen sich zahlreiche punktförmige bis kleinfleckige Einblutungen der Haut, der Schleimhäute und der Überzüge innerer Organe. Typische Schockorgane sind Lungen, Leber, Nieren und Magen-Darm-Kanal, deren Funktionsausfall als Multiorganversagen zusammengefasst wird.

      Die Lungen sind durch Flüssigkeitseinlagerung und Störung der Durchblutung groß, schwer und nahezu luftleer. Diese Form des akuten Lungenversagens wird mit der Abkürzung ARDS (adult respiratory distress syndrome) bezeichnet. Neben dem Schock gibt es weitere Ursachen für das Lungenversagen: Mageninhaltsaspiration, Beinahe-Ertrinken, massives Brustkorbtrauma mit vielfachen Rippenbrüchen, Einwirkung von Reizgasen, Einatmung heißer Verbrennungsgase (thermisches Inhalationstrauma), Druckschädigung durch Explosion (Barotrauma) und Infektionen (Sepsis).

      Eine Schockleber weist eine teigige Konsistenz auf. Die Schocknieren sind groß und blass und haben eine verwaschene Rinden-Mark-Grenze. Die Magenschleimhaut reagiert bei Schockzuständen mit blutigen Gewebsdefekten und Geschwürsbildung (Stressulkus).

      Diese Organschäden zeigen ein vitales Geschehen an und weisen zugleich auf eine gewisse Überlebenszeit hin. Darin besteht ihre rechtsmedizinische Bedeutung, denn diese Befunde lassen sich zur Beurteilung des Kausalzusammenhangs zwischen einem schädigenden Ereignis und dem Todeseintritt heranziehen.

      Von sämtlichen allgemeinen Vitalreaktionen lässt sich lediglich die Ausblutung bei der Leichenschau erkennen. Der Nachweis der übrigen vitalen Erscheinungen (Embolien, Aspiration, Verschlucken, Schockfolgen) ist nur durch eine Leichenöffnung möglich, die je nach Ursache durch Zusatzuntersuchungen ergänzt wird. Dieser Umstand bekräftigt die Forderung, bei polizeilich relevanten Todesfällen eine Obduktion anzuregen.

      III. Vitale Reaktionen › 2. Örtliche Vitalreaktionen

      Mechanische Gewalt (z. B. Schlag) verursacht am Ort der Einwirkung eine Verletzung (geschlossen oder offen), bei der es als Zeichen der vitalen Entstehung in das geschädigte Gewebe einblutet. Die Blutunterlaufung ist umso stärker, je weniger der Kreislauf zum Zeitpunkt der Schädigung in seiner Funktion beeinträchtigt war.

      Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich innerhalb eines kurzen Zeitraums nach dem Tod durch mechanische Einwirkungen umschriebene