Das Feuerdrama von Cottbus. Wolfgang Swat

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Название Das Feuerdrama von Cottbus
Автор произведения Wolfgang Swat
Жанр Языкознание
Серия
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783959588027



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olfgang Swat

      Das Feuerdrama

      von Cottbus

      Authentische Kriminalfälle

      aus der DDR

      Bild und Heimat

      Von Wolfgang Swat liegen bei Bild und Heimat außerdem vor:

      Die Schneeleiche von Lübbenau und zwölf weitere authentische Kriminalfälle aus der DDR (3. Auflage, 2019)

      Tödliche Spreewald-Liebe und 13 weitere authentische Kriminalfälle (Blutiger Osten, 2020)

      ISBN 978-3-95958-802-7

      1. Auflage

      © 2020 by BEBUG mbH / Bild und Heimat, Berlin

      Umschlaggestaltung: fuxbux, Berlin

      Umschlagabbildung: oben: © Deutsche Fotothek / Heine, Kurt;

      unten: © Deutsche Fotothek / Vogel, Norbert

      Ein Verlagsverzeichnis schicken wir Ihnen gern:

      BEBUG mbH / Verlag Bild und Heimat

      Alexanderstr. 1

      10178 Berlin

      Tel. 030 / 206 109 – 0

      www.bild-und-heimat.de

      Zum Buch

      Alle in diesem Buch geschilderten Kriminalfälle haben sich tatsächlich zugetragen. Die Namen von Tatbeteiligten und Tatopfern sowie von anderen an den Fällen beteiligten Personen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert. Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten zu anderen lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig. Ausnahmen sind kenntlich gemacht. Die im Buch enthaltenden Dialoge sind inhaltlich korrekt wiedergegeben, wurden jedoch, wenn geboten, sprachlich überarbeitet.

      Vielfach wird nach dem Schicksal von Hinterbliebenen der Verbrechensopfer gefragt. Diese zu ermitteln und zu befragen, war dem Autor im überwiegenden Teil der Fälle nicht möglich. In Einzelfällen wurden Kontakte abgelehnt.

      Nicht alle der in diesem Buch dargelegten Kriminalfälle haben sich in der DDR ereignet. Sie hatten aber fast alle von den Biografien der Täter her ihren Ursprung in der DDR. Es ist ein Anliegen dieses Buches, anhand authentischer Kriminalfälle publizistisch darzustellen, wie Polizei und Justiz nach der Wende in der ehemaligen DDR die schwierige Phase des Zusammenwachsens und der Neuordnung des Behördenaufbaus gemeistert haben.

      Ich bedanke mich herzlich bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg und der Staatsanwaltschaft Cottbus für die unbürokratische Unterstützung.

      Wolfgang Swat

      Rasender Hass

      Der Beschäftigungslose Lothar Kahl wird angeklagt, durch Totschlag vorsätzlich das Leben eines Menschen vernichtet zu haben.

      Der Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus widerspricht der Angeklagte Kahl bei der Verhandlung im Juni 1991 vor dem Bezirksgericht Cottbus nicht. Mit einer Einschränkung: Was sich in der Nacht vom 29. zum 30. Juni 1990 in der Wohnung seiner Mutter abgespielt habe, daran habe er »keine Erinnerung«, sagt er.

      Das Leben des inzwischen zweiundvierzig Jahre alten Lothar Kahl war, bei allen Höhen und Tiefen, die es bereithielt, bis dahin wenig auffällig. Als Gewalttäter ist er nie in Erscheinung getreten. In seinem Strafregisterauszug gibt es keine einzige Eintragung.

      Geboren und aufgewachsen im sorbischen Dorf Tranitz bei Cottbus, das 1983 vom Braunkohletagebau geschluckt wurde, verlebt er unbeschwerte Kinder- und Jugendjahre. Er meistert alle zehn Klassenstufen der allgemeinbildenden Schule, erlernt den Beruf des Bäckers und arbeitet anschließend im Backwarenkombinat Cottbus. Noch mehr als das Backen von Brot, Brötchen und Kuchen interessiert ihn jedoch die Musik. Vor allem Schlagzeug und Bass sind seit dem fünfzehnten Lebensjahr seine große Leidenschaft. Bereits 1970 heiratet der einundzwanzigjährige junge Mann und wird Vater von zwei Kindern. Die Ehe hält aber nur fünf Jahre. Nach der Scheidung kehrt der verlorene Sohn nach Tranitz ins Elternhaus zurück und versorgt dort Haus, Garten und Kleintierhaltung. Vom Bergbau vertrieben, siedelt die Familie in ein Haus am Stadtrand von Cottbus um. Seine große Leidenschaft, die Musik, macht er 1985 zu seinem Beruf.

      Lothar Kahl sehnt sich nach neuer Liebe und Geborgenheit. Eine feste Partnerschaft gelingt ihm nicht. Zweimal noch lebt er mit Partnerinnen im elterlichen Wohnhaus zusammen, zweimal flüchten die Frauen jeweils nach nur zwei Jahren des Zusammenseins. »Die sind von meiner Mutter aus dem Haus geekelt worden«, wird er später vor Gericht aussagen.

      Statt weiblicher Harmonie und familiärem Zusammenhalt wird Alkohol im Hause Kahl heimisch. Unter Alkoholeinfluss kommt es immer öfter zum Streit und auch zu Handgreiflichkeiten zwischen Mutter und Sohn, bei denen die alte Dame auch für Außenstehende sichtbare Verletzungen im Gesicht und am Körper erleidet. Letztlich flüchtet die Lebensgefährtin von Lothar Kahl, Sandra Schuster, im Mai 1990 vor dem Jähzorn und der Aggressivität ihres Freundes und den anhaltenden Streitigkeiten innerhalb der Familie aus dem Haus.

      Am letzten Wochenende im Juni 1990 nimmt das Unheil seinen Lauf. Kahl sucht seine Ex-Freundin Sandra Schuster an ihrem Arbeitsplatz auf. Beide verabreden sich für den Freitagabend im Haus der Familie Kahl. Lothar hofft auf ein klärendes Gespräch, Sandra will letzte, dort verbliebene persönliche Sachen abholen.

      Das geplante Versöhnungstreffen hält Lothar Kahl nicht davon ab, am Nachmittag des 29. Juni in der Gaststätte Spreewehrmühle in Cottbus, einem Ausflugslokal nahe der Spree, kurz vorbeizuschauen. Der »kurze« Besuch dehnt sich über viele Stunden bis zum Gaststättenschluss um Mitternacht aus. In dieser Zeit will Kahl fünfzehn große Glas Bier, fünfzehn doppelte Schnäpse und drei bis vier Flaschen Wein getrunken haben. Der derart betankte Mann radelt von der Gaststätte mit dem Fahrrad sturzfrei zum etwa eineinhalb Kilometer entfernten Grundstück seiner Eltern. Als er die Gartentür verschlossen vorfindet, schließt er daraus, dass seine Mutter die Freundin erst gar nicht ins Haus gelassen oder sie wieder rausgeschmissen hat. Voller Wut und Hass beschließt er, die Mutter zur Rede zu stellen. Er reißt die Tür zum Schlafzimmer auf, in dem die Eltern bereits im Bett liegen. Er stellt die Mutter zur Rede und bemerkt dabei, dass diese einigen Alkohol getrunken haben muss. Lothar Kahl holt aus dem Bad eine Schüssel mit kaltem Wasser und schüttet es mit den Worten »Damit du wieder nüchtern wirst« über die Mutter. »Du hast Sandra schon wieder aus dem Haus geekelt«, brüllt er los. »Immer wieder vertreibst du meine Freundin.«

      Mutter Kahl lässt sich davon nicht beeindrucken, springt aus dem Bett und beharrt auf ihrem Standpunkt: »Die Schlampe hat in meinem Haus nichts zu suchen«, giftet sie. »Sei froh, dass sie weg ist.«

      Es gibt für Sohn Lothar kein Halten mehr. Wahllos schlägt er mit den Fäusten auf die Mutter ein, ohne dass der Vater in den Streit eingreift. Wohin er boxt, sieht der Sohn in dem dunklen Zimmer nicht. Es ist ihm auch egal. Er bemerkt jedoch, dass die Fäuste Gesicht und Kopf treffen. Dass er die Mutter mit den Füßen tritt und den Kopf gegen Wand und Boden schlägt, dazu fehlt ihm später jegliche Erinnerung. Ohne sich um die Verletzte zu kümmern, die zusammengekrümmt und blutend auf dem Fußboden neben dem Bett liegt, geht der Sohn aus dem Haus. Der Täter schnappt sich sein Fahrrad und fährt zur Wohnung von Ex-Freundin Sandra. Die ist allerdings nicht zu Hause, oder sie öffnet dem Betrunkenen nicht die Tür. Kahl fährt schimpfend davon und nächtigt, berauscht vom Alkohol, bis in den späten Vormittag hinein irgendwo im Freien. Als er munter wird, ist sein nächstes Ziel erneut die Spreewehrmühle.

      Am 30. Juni 1990 gegen 22 Uhr wird Lothar Kahl in der Gaststätte verhaftet. Eineinhalb Stunden später stellen Ärzte bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 1,7 Promille fest.

      Zu diesem Zeitpunkt ist die Mutter von Lothar Kahl seit einem Tag tot. Sie ist noch in ihrem Schlafzimmer, dem Ort der Gewaltorgie, verstorben. Das Opfer hatte 1,2 Promille Alkohol im Venenblut.

      Das Obduktionsprotokoll der gerichtsmedizinischen Sektion listet eine Vielzahl von Verletzungen am gesamten Körper des Opfers auf: Kopfschwartenablederung, Nasenknorpelzertrümmerung, Wirbelsäulenbruch, Brustbein- und Rippenbrüche mit Lungenverletzung, Leber- und Milzrisse sowie ein Riss der Beckenblutader. Nach Ansicht der Gerichtsmediziner muss der Täter nicht nur mit den Fäusten auf seine Mutter eingeschlagen haben, sondern