Название | Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes |
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Автор произведения | Thomas-Gabriel Rüdiger |
Жанр | Юриспруденция, право |
Серия | |
Издательство | Юриспруденция, право |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783866766464 |
46 Scheer 2011, Griechische Geschlechtergeschichte, S. 16 ff.
47 Füller 2015, Die Revolution missbraucht ihre Kinder, S. 14.
48 Füller 2015, Die Revolution missbraucht ihre Kinder, S. 14.
49 Füller 2015, Die Revolution missbraucht ihre Kinder, S. 22.
50 Scheer 2011, Griechische Geschlechtergeschichte, S. 78.
51 Zur Abwägung zwischen Kunst und Pornografie – hier genauer zwischen archäologischen Funden und Pornografie – vgl. Laubenthal 2012, Handbuch Sexualstraftaten, RN. 923; Zur Abwägung Posingbilder, Kunst und Kinderpornografie Eisele/Franosch 2016, Posing und der Begriff der Kinderpornografie in § 184 b StGB nach dem 49. Strafrechtsänderungsgesetz, S. 521.
52 Bordt 1998, Platon Werke, S. 113.
53 Füller 2015, Die Revolution missbraucht ihre Kinder, S. 9; ähnlich auch Heiliger die einen bewussten und unbewussten Täterschutz im Rahmen einer Täterlobby beschreibt. Hierunter sollen alle Institutionen und Personen erfasst werden, die entweder für eine Legalisierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eintreten, oder diese Delikte verharmlosen und etwaige Viktimisierungsfolgen verneinen. Heiliger 2001, Täterstrategien bei sexuellem Missbrauch und Ansätze der Prävention, S. 77.
54 Füller 2015, Die Revolution missbraucht ihre Kinder, S. 235.
55 Füller 2015, Die Revolution missbraucht ihre Kinder, S. 200.
56 Solmecke 2013, Internetrecht für Eltern, Kap. 3.3, Pos. 1463.
57 Hummel 2008, Aggressive Sexualdelinquenz im Jugendalter, S. 1. Im Ergebnis definiert er Sexualdelikte als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese Definition erscheint folgerichtig und wird für die vorliegende Arbeit übernommen.
58 Das OLG Hamm musste über einen Sachverhalt entscheiden, bei dem ein Erwachsener per WhatsApp auf eine 9-jährige eingewirkt hat unter anderen fragte er, ob das Mädchen auch „nackt streicheln möge“. Der Täter war dabei der Partner der Mutter des Kindes, sodass der Täter hier aus dem physischen über den digitalen Raum agiert hat. OLG Hamm, Beschl. v. 14. Januar 2016 – AZ: 4 RVs 144/15, RN. 3.
59 In der Wissenschaft gibt es einen Diskurs über die korrekte Verwendung des Begriffes „Pädophilie“ der sich aus dem griechischen „Pais“ für Kind und „Philos“ für Freund bzw. Liebe zusammensetzt. Pädophilie steht also umgangssprachlich für „Kinderliebend“, was noch keinerlei wertendes Element beinhaltet. Vgl. zur Diskussion: Quindeau 2008, Verführung und Begehren, S. 286.; Schwarze/Hahn 2016, Herausforderung Pädophilie, S. 17 ff.
60 Neben den kernpädophilen und homosexuell-pädophilen Tätern werden typischerweise noch die infantile-pädophilen, also unreife Täter, sowie pädophile Alterstäter, ältere Täter die häufig erstmalig auffälig werden – unterschieden. Vgl. Heyden/Jarosch 2010, Missbrauchstäter, S. 45ff.
61 Reinbold/Siemens/Schnack 2015, Tod von Elias und Mohammed.
62 Maywald 2015, Sexualpädagogik in der Kita, S. 121.
63 Heyden/Jarosch 2010, Missbrauchstäter, S. 45ff.
64 Volbert/Steller, Handbuch der Rechtspsychologie, S. 199 ff.
65 Hoffmann-Holland 2007, Der Modellgedanke im Strafrecht, S. 77 ff.
66 Hirschberger 2016, Der Tod des kleinen Elias aus Potsdam.
67 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 56; Ost 2009, Child Pornography and Sexual Grooming, S. 35.
68 Biedermann 2014, Tatmuster bei Sexualstraftätern im Kontext der Prävention und Rückfallprognose, S. 9.
69 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 56.
70 Christiansen /Blake 1990, The Grooming Process in Father-Daughter Incest, S. 88.
71 Russel 1987, The secret trauma, zitiert in Christiansen/Blake 1990, The Grooming Process in Father-Daughter Incest, S. 88.
72 Dementsprechend wird hier auch eine entsprechende Differenzierung im definitorischen Bereich vorgenommen. Vgl. auch Hellmann 2014, Repräsentativbefragung zu Vikitimisierungserfahrungen in Deutschland, S. 24.
73 Hellmann 2014, Repräsentativbefragung zu Vikitimisierungserfahrungen in Deutschland, S. 24.
74 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 57; Ost 2009, Child pornography and sexual grooming, S. 35.
75 Ost 2009, Child pornography and sexual grooming, S. 36.
76 Bullens 1995, Der Grooming Prozeß, S. 55; Ost 2009, Child pornography and sexual grooming, S. 33.
77 Ost 2009, Child pornography and sexual grooming, S. 36.
78 Kunz/Singelnstein 2016, Kriminologie, § 10 RN. 33.; Sykes/Matza 1957, Techniques of Neutralization, S.664 ff.
79 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 56; vgl. zu sog. Neutralisierungstechniken des Unrechtes Kunz/Singelnstein, Kriminologie, §10 RN. 34.
80 Fälle in denen der Täter aus dem nahen Bekannten oder Verwandtenkreis stammt sind vielfältig zu recherchieren. Vgl. u. a. OLG Saarbrücken Urt. v. 06.10.2014 – Ss 50/2014 (36/14) RN 5 (Täter war Patenonkel); BGH Urt. V. 13.12.2017 - 2 StR 345/17, RN. 1–2 Der Täter hatte ein „gutes nachbarschaftliches Verhältnis“ zu der Mutter des Opfers; BGH Urt. v. 20.07.2016 – 2 StR 18/16, RN. 1 Der Täter missbrauchte seine eigenen Kinder.
81 Heiliger 2001, Täterstrategien bei sexuellem Missbrauch und Ansätze der Prävention, S. 4.
82 Die Quelle für dieses Zitat ist eine Seite, die sich explizit zur Prävention an mutmaßliche pädophile Täter richtet. Die Betreiber dieser Plattform geben an selbst Pädophile zu sein, die im Rahmen des Projekts „Kein Täter werden“ eine entsprechende Therapie durchlaufen haben und nun anderen helfen wollen. Marco 2011, Wie wird ein Pädophiler zum Täter?.
83 UBSKM 2018, Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“, S. 3.
84 Braun 2014, Computerspiele sind ein starkes Lockmittel; Hausding 2014, Polizist gesteht Kindesmissbrauch.
85 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 57; Rost 2013, Prozess um pädophilen Kinderpfleger; vgl. auch Abb. 1; Abb. 2.
86 Nach der Routine Activity Theory versucht der Täter demnach die Risiken für sich zu minimieren, was im Gegenzug zu einer niedrigeren Tatbegehungshemmschwelle führen kann. Vgl. Cohen/Felson 1979, Social change and crime rate trends, S. 588.
87 Göppinger/Bretel 2008, Kriminologie, § 29 RN. 35 ff; Neubacher 2017, Kriminologie, Kap. 25 RN. 2.
88 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 58.
89 Bullens 1995, Der Grooming Prozess, S. 57
90 Nach einer Pressemitteilung der Polizei Berlin wurde im März 2018 in Potsdam ein 33-jähriger Tatverdächtiger verhaftet, dem vorgeworfen wurde über soziale Netzwerke Kinder und Jugendliche von 11 bis 15 Jahren Geld gezahlt zu haben, um diese anschließend sexuell zu