Die Gier des Staates. Peter Uhl

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Название Die Gier des Staates
Автор произведения Peter Uhl
Жанр Зарубежная деловая литература
Серия
Издательство Зарубежная деловая литература
Год выпуска 0
isbn 9783347061620



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       Peter Uhl

       Die Gier des Staates

       Eine Abrechnung mit der Finanzverwaltung

      Copyright: © 2020 Peter Uhl

      Lektorat: Erik Kinting – www.buchlektorat.net

      Umschlag & Satz: Erik Kinting

      Titelbild: © Isabella Uhl

      Verlag und Druck:

      tredition GmbH

      Halenreie 40-44

      22359 Hamburg

      978-3-347-06160-6 (Paperback)

      978-3-347-06161-3 (Hardcover)

      978-3-347-06162-0 (e-Book)

      Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

      Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

       Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Teil I

       Hilf dir selbst, so hilft dir Gott

      1. Die Geschichte mit den Weintanks

      2. Kleiner Einblick in das Innenleben eines Finanzamts

      3. Wechsel in die Privatwirtschaft

       Teil II

       Finanzverwaltung

      1. Warum sind Finanzämter weitgehend unbeliebt?

      2. Wie ist ein Finanzamt organisiert?

      3. Das Milgram-Experiment und die Banalität des Bösen

      4. Rechtsbeugung

      5. Exzessives rechtswidriges Verhalten mehrerer Finanzbeamter

      6. Rechenschaftslegung und Verwaltungsethik

      7. Organisierte Verantwortungslosigkeit (Niemandsherrschaft)

       Teil III

       Strukturelle Probleme der Bürokratie

      1. Amnesie

      2. Komplizenschaft

      3. Die Angst vor dem Pranger

      4. Whistleblower

      5. Peterprinzip

      6. Der Beamten-Dreisatz

      7. Einweisung in die Psychiatrie

      8. Folter

       Teil IV

       Betriebsprüfung

      1. Organisation und Ablauf einer Betriebsprüfung

      2. Müssen Betriebsprüfer Mehrergebnisse erzielen?

      3. Manipulation der Statistiken

      4. Motive eines Berufsanwärters für den Eintritt in den öffentlichen Dienst

      5. Die Rolle von Neid und Missgunst in der Betriebsprüfung

       Teil V

       Sanktionen gegen Steuerpflichtige

       Teil VI

       Abwehr von Übergriffen der Finanzverwaltung

      1. Gesetzlich eingeräumte Abwehrmaßnahmen

      2. Psychologische Abwehrmaßnahmen

       Teil VII

       Angriffe der Finanzverwaltung auf die Gewaltenteilung

       Teil VIII

       Ausblick

       Glossar:

       Literaturverzeichnis

       Abkürzungsverzeichnis

       Anhang

       Vorwort

      Die meisten Menschen schalten sofort ab, wenn sie Codewörter wie Finanzamt, Finanzbeamte oder Steuern hören. Kenntnisse über die bürokratischen Abläufe eines Finanzamts sind kaum vorhanden. Es gibt auch nur wenige Journalisten, die über steuerliche Probleme für jedermann verständlich und ohne Fehler schreiben können, deshalb können Insider je nach politischer Ausrichtung die Öffentlichkeit leicht manipulieren.

      Ein Musterbeispiel für Manipulation ist das Buch des ehemaligen Finanzministers Norbert Walter-Borjans: Steuern – Der große Bluff.1 Er stellt die Finanzverwaltung als eine Behörde dar, in der nur Menschen arbeiten, die keine Fehler machen, sich stets korrekt verhalten und lobt sie ausnahmslos. Das Buch beschäftigt sich hauptsächlich mit den Steuerskandalen der sogenannten feineren Gesellschaft – wie sie Walter-Borjans bezeichnet – und ihren Beratungskonzernen. Sein Ziel ist es, mit diesem Buch die Deutungshoheit über das Thema Steuern (allerdings aus der Sicht durch eine linke Brille) zurückzugewinnen und nicht den Personen zu überlassen, die vor allem ihre eigenen Privilegien sichern und ausbauen wollen. Wen Walter-Borjans mit diesen Personen meint, lässt er offen, die Reichen und Megareichen vermutlich.

      Das vorliegende Buch hat das Ziel, die Deutungshoheit über das Thema Steuern nicht Vertretern der Finanzverwaltung zu überlassen, die ebenfalls vor allem ihre eigenen Privilegien sichern und ausbauen wollen. Die Öffentlichkeit soll über rechtswidriges Verhalten von Finanzbeamten gegenüber selbstständig Tätigen (Handwerker, Händler, Freiberufler) informiert werden.

      Folgende Ansicht ist in der Bevölkerung weit verbreitet: Ein Finanzbeamter ist an Gesetz und Recht gebunden, deshalb wird er gegenüber einem Steuerpflichtigen nichts Unrechtes tun und auch, weil er persönlich nichts davon hätte. Man ärgert sich zwar darüber, Steuern zahlen zu müssen, überträgt diesen Ärger aber nicht auf Finanzbeamte, sondern allenfalls auf die Politiker, denen wir die Steuergesetze letztlich verdanken. Dafür sorgen Bücher wie das oben zitierte, das alles ausblendet, was einen Schatten auf die Tätigkeit von Finanzbeamten werfen könnte. Gleichwohl ist keine Behörde so unbeliebt wie das Finanzamt.

      Die Finanzverwaltung vermittelt den Eindruck, dass alle Bürger nur im Rahmen der Steuergesetze zur Finanzierung der Staatsaufgaben herangezogen werden und dass derjenige, der sich dem entziehen will, mit Strafe rechnen muss. Das Risiko, erwischt zu werden, ist vor allem für reiche Steuerpflichtige gestiegen, weil die Finanzverwaltung seit einigen Jahren sogenannte Steuer-CDs auf dem illegalen Schwarzmarkt erwirbt, die aus Steueroasen wie Liechtenstein, Schweiz, Luxemburg oder Panama stammen und die Daten von Steuersündern enthalten. Bekannte Namen tauchten in der Presse und in den Nachrichtensendungen im Fernsehen auf: Uli Hoeneß, Klaus Zumwinkel, Alice Schwarzer, Teo Sommer, Familie Engelhorn …

      So gut wie unbekannt ist aber, dass sich nicht nur Steuerpflichtige, sondern auch Finanzbeamte zum Nachteil der Steuerpflichtigen nicht an Gesetz und Recht halten. In den Medien und auch in der wissenschaftlichen Literatur habe ich kaum Hinweise darüber gefunden, dass Finanzbeamte durchaus auch mal mit Vorsatz eine zu hohe Steuer festsetzen. Das mag daran liegen, dass solche Fälle selten bekannt werden; empirische Untersuchungen dazu liegen nicht vor.

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