Beweisantragsrecht. Winfried Hassemer

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Название Beweisantragsrecht
Автор произведения Winfried Hassemer
Жанр Языкознание
Серия Praxis der Strafverteidigung
Издательство Языкознание
Год выпуска 0
isbn 9783811448209



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       c)Glaubwürdigkeitsbeurteilungen

       3.Der „weitere“ Sachverständige und der Beweis des Gegenteils

       a)Sachkunde des früheren Sachverständigen zweifelhaft

       b)Unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen

       c)Widersprüche im Gutachten

       d)Überlegene Forschungsmittel

       e)Die Aufklärungspflicht des Gerichts bei besonderer Schwierigkeit der Begutachtung

       IV.Besonderheiten beim Augenscheinsbeweis

       V.Besonderheiten beim Auslandszeugen

       VI.Der Beweisantrag auf Verlesung von Ausgangsdokumenten

       VlI.Der zurückgenommene Beweisantrag

       VIII.Der Beweisantrag gem. § 245 i.V.m. § 220 StPO

       1.Geltungsbereich des § 245 StPO

       2.Zu den Voraussetzungen einer Ladung durch den Angeklagten

       a)Form und Inhalt des Ladungsschreibens

       b)Form der Zustellung

       c)Vorankündigung nach § 222 StPO

       d)Inhalt des Beweisantrages

       e)Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis

       3.Zurückweisungsgründe für den Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO

       a)Erwiesensein oder Offenkundigkeit der Beweistatsache

       b)Fehlender Zusammenhang

       c)Völlige Ungeeignetheit

       d)Prozessverschleppung

       Teil 4 Der Beweisantrag außerhalb der Hauptverhandlung

       I.Der Beweisantrag im Ermittlungsverfahren

       1.Beweisanträge anlässlich der Beschuldigtenvernehmung (§ 163a Abs. 2 StPO)

       2.Beweisanträge anlässlich der richterlichen Vernehmung (§ 166 Abs. 1 StPO)

       3.Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 2 StPO)

       II.Der Beweisantrag im Zwischenverfahren (§§ 201, 202 StPO)

       III.Der Beweisantrag vor der Hauptverhandlung

       IV.Der Beweisantrag in der Revisionsbegründung

       1.Rügevoraussetzungen

       2.Besonderheiten bei einzelnen Ablehnungsgründen

       a)Unzulässigkeit der beantragten Beweiserhebung

       b)Verschleppungsabsicht