Unterrichten an Berufsfachschulen. Claudio Caduff

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Название Unterrichten an Berufsfachschulen
Автор произведения Claudio Caduff
Жанр Учебная литература
Серия hep praxis
Издательство Учебная литература
Год выпуска 0
isbn 9783035502039



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Verordnung wurde 1995 das erste Fachhochschulgesetz erlassen. In dieses Regelwerk wurde für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf Bachelorstufe als Grundsatz aufgenommen. Prüfungsfrei zugelassen wurden auch Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität mit mindestens einjähriger, berufsqualifizierender Arbeitswelterfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf.

      Die Berufsmittelschulverordnung (BMV) aus dem Jahre 1993 liess weiterhin unterschiedliche Ausformungen der Berufsmaturität zu. Das vermochte auf die Dauer nicht zu befriedigen; so wurde vermehrt geltend gemacht, dass der prüfungsfreie Zugang zu den mittlerweile neu geschaffenen Fachhochschulen ein einheitliches Niveau erfordere. 1998 wurde die Berufsmittelschulverordnung durch die Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) abgelöst. Diese legte Mindestanforderungen fest – u.a. zur Ausbildungsdauer, zu Lektionenzahlen und den Anforderungen an die BM-Lehrpersonen. Die Aufgaben der im Jahre 1994 eingesetzten Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) wurden genauer umschrieben.

      Die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsmaturität und die Anpassungen an die neue Berufsbildungsgesetzgebung 1998–2006

      Die Berufsmaturitätsverordnung von 1998 sah für alle Richtungen und sämtliche Fächer Rahmenlehrpläne vor. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Dozierenden der Fachhochschulen und der Berufsmaturitätsschulen sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern erarbeitet. Im Jahre 2001 wurden die Rahmenlehrpläne für die technische, gestalterische und gewerbliche Richtung in Kraft gesetzt. Später folgten diejenigen für die kaufmännische und die naturwissenschaftliche Richtung. Im Jahre 2005 wurde als letzter der Rahmenlehrplan für die gesundheitliche und soziale Richtung erlassen.

      Ausgangspunkt für die neuen Rahmenlehrpläne der technischen, gestalterischen und gewerblichen Richtung waren die entsprechenden Lehrpläne aus den 1990er-Jahren. Die kaufmännische Berufsmittelschule hatte seit 1994 ein eigenes Konzept.

      Mit den Rahmenlehrplänen sollten ein möglichst grosser tronc commun geschaffen und ein Maximum an Gemeinsamkeiten festgelegt werden. Es sollten auch Anschlussmöglichkeiten für diejenigen Berufe gewährleistet werden, die ab 2003 neu dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) unterstellt waren.

      Zentral für die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsmaturität wurde die verstärkte Orientierung an Handlungskompetenzen und am interdisziplinären Arbeiten. Dieser Ansatz sollte nicht nur in der interdisziplinären Projekt­arbeit (IDPA) zum Tragen kommen, sondern generell in den Unterricht ­einfliessen. Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne stiess in den Berufsmaturitätsschulen einen beachtlichen Entwicklungsprozess an und wurde von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) eng begleitet.

      Bei der Entwicklung der Berufsmaturität wurde stets eine Symmetrie zur gymnasialen Maturität angestrebt. 2004 wurde deshalb mit der Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen die «Passerelle» geschaffen, die Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses auch den Zugang zu einem universitären Studium ermöglicht (➔ hier).

      Die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung und der neue Rahmenlehrplan 2006–2009

      Im Jahre 2006 leitete das BBT die Arbeiten für eine Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung ein. Nach einem langwierigen und teilweise kontrovers verlaufenen Vorbereitungsprozess wurde die revidierte Verordnung am 1. August 2009 in Kraft gesetzt. In den Erläuterungen hielt das zuständige Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) fest, dass im Interesse von vermehrter Flexibilität die sechs Berufsmaturitätsrichtungen zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben würden. Beibehalten wurden der Fokus auf die Fachhochschulreife und die Verbindung einer beruflichen Grundbildung und einer darauf aufbauenden erweiterten Allgemeinbildung.

      Der neue Rahmenlehrplan definiert sowohl für den fachlichen als auch den überfachlichen Bereich Mindestkompetenzen, die in der Ausbildung zu erreichen sind. Von zentraler Bedeutung bleibt das interdisziplinäre Arbeiten in allen Unterrichtsbereichen und die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).

      Es bestehen fünf Ausrichtungen, die einen Bezug haben zu den mit dem Beruf (bzw. dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis) verwandten FH-Fachbereichen:

      •Technik, Architektur, Life Sciences

      für Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences;

      •Natur, Landschaft und Lebensmittel

      für Land- und Forstwirtschaft;

      •Wirtschaft und Dienstleistungen

      für Wirtschaft und Dienstleistungen;

      •Gestaltung und Kunst

      für Design;

      •Gesundheit und Soziales

      für Gesundheit und Soziale Arbeit.

      Für alle Ausrichtungen sind ein Grundlagenbereich, ein Schwerpunktbereich und ein Ergänzungsbereich definiert, wobei fachinterne Differenzierungen vorgesehen sind.

      Auch nach der Totalrevision bestehen weiterhin Bildungsgänge, die während der beruflichen Grundbildung besucht werden (BM 1), und solche, die nach Abschluss der beruflichen Grundbildung absolviert werden können, entweder berufsbegleitend oder in einem Vollzeitangebot (BM 2).

      Die Entwicklung der Berufsmaturität in Zahlen

      In der allgemeinen Einschätzung ist die Berufsmaturität eine bildungspolitische Erfolgsgeschichte. Dies ist nicht zuletzt auf die Entwicklung der Anzahl der Berufsmaturitätsabschlüsse zurückzuführen. Die beiden nachfolgenden Tabellen geben die eindrückliche Zunahme in den vergangenen Jahren wieder.

      Die Zahlen in ➔ Tabelle 1 sind dem erläuternden Bericht zur Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (April 2008) sowie der Statistik der Bildungsabschlüsse des Bundesamtes für Statistik entnommen.

      Die Zahlen in ➔ Tabelle 2 stammen vom Bundesamt für Statistik (wobei die Zahlen der früheren Jahre gegenüber denjenigen, die seinerzeit vom BBT publiziert worden sind, teilweise abweichen). Die Tabelle schlüsselt die Zahlen nach Berufsmaturitätsrichtung sowie nach BM 1 (integriert in der beruflichen Grundbildung) und BM 2 (nach der beruflichen Grundbildung) auf. Ausserdem enthalten sie die Zahlen zum Frauenanteil.

      In der Periode 1996 bis 2003 nahmen die Berufsmaturitätsabschlüsse von 2 278 auf 9 027 zu und haben sich somit beinahe vervierfacht. In den Jahren 2003 bis 2013 stieg die Kurve flacher an: Die Abschlüsse erhöhten sich von 9027 auf 13 871. In diesem Zeitraum betrug die Zunahme somit aber immer noch rund 50 Prozent.

      In den Anfängen der Berufsmaturität hatte die technische Richtung den grössten Anteil. 1999 wurde sie von der kaufmännischen Berufsmaturität überholt, die seither am meisten Abschlüsse aufweist. Die kaufmännische Richtung verzeichnete in den letzten elf Jahren eine markante Zunahme von 4 852 im Jahre 2003 auf 6 902 im Jahre 2013. Ein starkes Wachstum ist auch in der gesundheitlichen und sozialen Richtung zu verzeichnen. 2003 gab es in dieser Richtung erst 80 Abschlüsse, im Jahr 2013 bereits 2 016. Ein wesentlich geringeres Wachstum ist bei der gestalterischen, gewerblichen und naturwissenschaftlichen Berufsmaturität festzustellen.

      Bemerkenswert sind die Unterschiede bei den Anteilen der BM 2. 2013 betrug diese Quote 89 Prozent in der naturwissenschaftlichen, 71 Prozent in der gesundheitlichen und sozialen, 73 Prozent in der gewerblichen, 57 Prozent in der gestalterischen Richtung. In der technischen und der kaufmännischen Richtung wird die Berufsmaturität