Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen. Группа авторов

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Название Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen
Автор произведения Группа авторов
Жанр Зарубежная публицистика
Серия
Издательство Зарубежная публицистика
Год выпуска 0
isbn 9783958790889



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      Kürschners Handbuch

       Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen

      Bundestag · Bundesrat · Bundesregierung

      19. Wahlperiode

       2017–2021

       Kürschners Politikkontakte

       Kürschners Politikkontakte:

      Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen

      ISBN 978-3-95879-086-5

      EPUB 978-3-95879-088-9

      MOBI 978-3-95879-089-6

      Redaktionsschluss: 15. Mai 2018

      Herausgeber: Andreas Holzapfel

      Redaktion: Markus Fleischer

      Satz: Schröder Media GbR, Dernbach

      Gesamtherstellung: CPI Moravia Books

      Anschrift der Redaktion:

      Kürschners Politikkontakte

      Postfach 1560, 53585 Bad Honnef

      E-Mail [email protected]

      Telefon 030 8557511 oder 02224 3232

      Datenbank www.kuerschner.info

      © 2018 by NDV GmbH & Co. KG, Rheinbreitbach

      Jede Verwertung auch von einzelnen Teilen des Werkes außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verlages unzulässig; dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen jeder Art und die Einspeicherung und Weiterverarbeitung in elektronischen Systemen.

       Inhalt

       Cover

       Titel

       Impressum

       Gesetzliche Grundlagen

       Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

       Bundeswahlgesetz

       Wahlprüfungsgesetz

       Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

       Abgeordnetengesetz

       Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages

       Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

       Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages

       Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes

       Parlamentsbeteiligungsgesetz

       Gesetz über die politischen Parteien

       Bundesministergesetz

       Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

       Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU

       Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

       Integrationsverantwortungsgesetz

       Geschäftsordnungen

       Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

       Geschäftsordnung des Bundesrates

       Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss

       Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses

       Geschäftsordnung der Bundesregierung

       Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

       Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

      vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347)

       Präambel

      Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

       I. Die Grundrechte

       Artikel 1

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar