Der Dritte Weg in der Retrospektive. Julia Brandt

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Название Der Dritte Weg in der Retrospektive
Автор произведения Julia Brandt
Жанр
Серия Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783784134673



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Hesse, HdbStKirchR 1995, Bd. I, S. 538 m.w.N.; dazu auch Arleth, Das Recht kirchlicher Arbeitnehmer auf Streik, S. 86. Arleth geht hier, wie auch Wieland, DB 1987, 1633, 1636auf die Auffassungen von Anschütz und Ebers ein.

      183Hesse, HdbStKirchR 1995, Bd. I, S. 544; Unruh beschreibt das Verständnis des Schrankenvorbehalts in: von Mangoldt/Klein/Starck (Hrsg.), GG, Art. 137 WRV, Rn. 39 ff.; eine weitergehende Skizzierung der Auslegungen zu den Merkmalen des Art. 137 Abs. 3 WRV soll hier nicht erfolgen. Dieser Überblick über die Neuordnungen des Staatskirchenrechts in Weimar soll genügen, um den Ursprung der heute für das kirchliche Arbeitsrecht relevanten staatskirchenrechtlichen Bestimmungen zu erkennen.

      184Düwell, RdA 2010, 129, 135.

      185Düwell, RdA 2010, 129, 130.

      186Siehe B. III. 3. a).

      187So kritisiert auch Schatz, Arbeitswelt Kirche, S. 25, 29, in ihrer Untersuchung über die Arbeitsbeziehungen im evangelischen Bereich, „ob die Masse [der Mitarbeiter] wirklich Gradmesser für die Relevanz der Fragestellung sein kann“ und betont, dass die Zeit der Weimarer Republik für das spätere Verständnis der Entstehung des Dritten Weges durchaus Relevanz haben könnte.

      188So weist Hromadka zutreffend darauf hin, dass bereits „in der Besatzungszeit, erst recht dann in der Bundesrepublik, wieder da angeknüpft wurde, wo die Nazis 1933/34 die Entwicklung unterbrochen hatten.“ Zu Recht habe man „den Gedanken der sozialen Geborgenheit, der sich in Sozialpartnerschaft und Betriebsverfassung äußert, als entscheidenden deut-schen Beitrag zum Staatstyp der westlichen Demokratie bezeichnet“, Hromadka, AuA (Arbeit und Arbeitsrecht) 2019, 132.

      189Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 10.

      190Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst v. 5.12.1916, RGBl., S. 1333.

      191Jansen, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie, S. 334.

      192Teuteberg, Geschichte der industriellen Mitbestimmung in Deutschland, S. 513.

      193Jansen, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie, S. 334.

      194Waltermann, Arbeitsrecht, Rn. 738; Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 11; Däubler in: ders. (Hrsg.), Arbeitskampfrecht, § 4, Rn. 7 ff.

      195Betriebsrätegesetz v. 20.04.1920, RGBl. I S. 147-174.

      196Däubler in: ders. (Hrsg.), Arbeitskampfrecht, § 4, Rn. 8.

      197Waltermann, Arbeitsrecht, Rn.738.

      198Däubler in: ders. (Hrsg.), Arbeitskampfrecht, § 4, Rn. 9.

      199Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 6.

      200Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 7.

      201Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 7; Jansen, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie, S. 22.

      202Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 9, abweichende Zahlen bei Waltermann, Arbeitsrecht, § 25, Rn. 532 mit Verweis auf Hueck/Nipperdey/Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., 1964, S. 8 ff.: dort ist die Anzahl der Tarifverträge 1913 mit 12.369, von denen 193.000 Betriebe erfasst wurden angegeben. Wiederum abweichende Zahlen bei Jansen, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie, S. 46 mit Verweis auf Küppers, Gerechtigkeit in der modernen Arbeitsgesellschaft und Tarifautonomie, S. 228: Ende 1913 demnach 10.885 Tarifverträge für 143.088 Betriebe.

      203Nr. 1 und Nr. 6 der Zentralarbeitsgemeinschaftsvereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden vom 15.11.1918, Reichs-Arbeitsblatt 1918, S. 874.

      204Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten, RGBl. 1918, S. 1456.

      205Jansen, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie, S. 48.

      206Jähnichen Arbeitswelt Kirche – Überblick über die Geschichte der Gestaltung der kirchlichen und diakonischen Arbeitsbeziehungen während des 20.Jahrhunderts, in: Jähnichen/Meireis/Rehm/Reihs/Reuter/Wegner (Hrsg.), Jahrbuch Sozialer Protestantismus, Bd. 8, 2015, S. 25.

      207Richardi/Bayreuther, Kollektives Arbeitsrecht, § 1, Rn. 12.

      208Jansen, Der Einfluss staatlicher Arbeitsmarktpolitik auf die Entwicklung der Tarifautonomie, S. 48, 79 ff.

      209Däubler, Arbeitskampfrecht, § 4 Rn. 11, 14, zur Praxis der Arbeitskämpfe dort auch § 4 Rn. 27 f.

      210Däubler, Arbeitskampfrecht, § 4 Rn. 11, 14, zur Praxis der Arbeitskämpfe dort auch § 4 Rn. 23.

      211Kessler, Die Kirchen und das Arbeitsrecht, S. 43.

      212Wahsner, Kirchlicher Dienst als Lohnarbeit, in: Paech/Stuby (Hrsg.), Wider die „herrschende Meinung“, S. 86; Zur Entstehungsgeschichte des weltlichen Arbeitskampfrechtes Däubler, Arbeitskampfrecht, Teil 1, § 4.

      213Wahsner, Kirchlicher Dienst als Lohnarbeit, in: Paech, Norman/Stuby, Norman (Hrsg.): Wider die „herrschende Meinung“, S. 87, Fn. 39.

      214Wahsner, Kirchlicher Dienst als Lohnarbeit, in: Paech, Norman/Stuby, Norman (Hrsg.): Wider die „herrschende Meinung“, S. 87; auch in der 1924 von Peerenboom erschienen Statistik lässt sich erkennen, dass die Pflegekräfte in den Einrichtungen weit überwiegend aus Ordensangehörigen bestehen, nur vereinzelt findet sich hier in der Spalte: „Pflegekräfte“ das Wort „Laie“, Peerenboom, Die katholischen Einrichtungen der geschlossenen Fürsorge Deutschlands, S. 33.

      215Hammerschmidt, Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat, S. 90 ff.

      216Lührs, Kirchliche Arbeitsbeziehungen – die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse in den beiden großen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden, Working paper Wirtschaft und Politik, S. 30.

      217Aufgaben der Angestellten-Ausschüsse, ADCV R 20c Fasz. 01.

      218Aufgaben der Angestellten-Ausschüsse, ADCV R 20c Fasz. 01.

      219Kuper, Caritas Jahrbuch 1978, S. 71 u Fn. 1.

      220Schreiben des Caritasdirektors an den Angestellten-Ausschuss vom 6.2.1920, ADCV R 20c Fasz. 01.

      221Teuteberg, Geschichte der Industriellen Mitbestimmung in Deutschland, S. 514.

      222Bietmann, Betriebliche Mitbestimmung im kirchlichen Dienst, S. 41; vgl. auch Herschel, Kirche und Koalitionsrecht, S. 14.

      223Richardi, Die arbeitsrechtliche Regelungsautonomie der Kirchen, in: Gamillscheg/Hueck/Wiedemann (Hrsg.), 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 429.

      224Bauersachs, Die Beteiligung der kirchlichen Mitarbeiter an der Gestaltung kirchlicher Ordnung in den deutschen evangelischen Landeskirchen und ihren Zusammenschlüssen, unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts, S. 13.

      225ADCV R 20c Fasz.01.

      226Nitsche, in: Däubler (Hrsg.), Arbeitskampfrecht, § 18, Rn. 112.

      227Siehe B. III. 2. a).