Unternehmenskaufvertrag. Christoph Louven

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Название Unternehmenskaufvertrag
Автор произведения Christoph Louven
Жанр
Серия Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783800593934



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setzen. Diese Praxis wird in zahlreichen Veröffentlichungen beschrieben, bewertet und weiterentwickelt. Vor allem aber entsteht sie und wird fortentwickelt mit jeder weiteren Transaktion. Über diese Fortentwicklung kann naturgemäß nur mit anekdotischer Evidenz berichtet werden. Eine übergreifende Darstellung, die die wenigen Gerichtsentscheidungen, vom Verfasser als besonderes relevant wahrgenommene Veröffentlichungen und eigene Praxiserfahrungen verbindet, ist auch Zielsetzung der vorliegenden Einführung. Sie ist in diesem Sinne in besonderem Maße ein Buch eines Praktikers für die Praxis. Dabei soll die Darstellung zwar systematisch und auf Vollständigkeit bedacht sein (und insoweit auch einen Überblick über den Stand von Rechtsprechung und Schrifttum geben). Der Autor leistet sich aber auch den Luxus, bestimmte Regelungsbereiche heller auszuleuchten, andere nur im Überblick darzustellen. Auch in der Praxis bilden sich solche Schwerpunkte heraus und verändern sich mit der Entwicklung des M&A-Markts von Zeit zu Zeit. Das Buch versucht, die Schwerpunkte im Einklang mit praktischen Erfahrungen zu setzen. Auswahl der Themen, Schwerpunkte bei der Darstellung und – wo offengelegt – Bewertungen sind naturgemäß subjektiv.

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      Das Buch ist auch mit Vorsicht zu genießen: Regelungen oder Maßnahmen, die hier als empfehlenswert oder angemessen dargestellt werden, mögen im Kontext der jeweiligen konkreten Transaktion und insbesondere der konkreten Verhandlungssituation unangemessen und falsch sein. Immer ist der konkrete Einzelfall maßgebend. In diesem Sinne gibt es – außer qualitativen – keine inhaltlichen Marktstandards. Auch vor der unreflektierten Übernahme der – entsprechend dem Anspruch des Buchs: zahlreichen – Beispielsklauseln sei deshalb gewarnt.

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      Auf die sich dieser Einleitung anschließende, über den Buchtitel hinausweisende systematische Darstellung des Verkaufsprozesses (auch hier mit Schwerpunkt auf den gestalterischen Aspekten) und des typischen Inhalts eines Unternehmenskaufvertrags, in dem der Verkaufsprozess sozusagen kulminiert, folgt ein kommentierter Mustervertrag, und zwar ein käuferfreundlicher Unternehmenskaufvertrag über den Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen in deutscher Sprache (siehe S. 459ff.).

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      Das Buch ist gedacht als eine Art Kompendium dessen, was bei einem M&A-Anwalt als typischem Generalisten an präsentem Wissen mitschwingen sollte, um in der Praxis zu bestehen. Es enthält keine vertieften Abhandlungen der Spezialthemen, für die er auch in der Praxis seine spezialisierten Kollegen etwa aus dem Kartellrecht, Steuerrecht, Umweltrecht, Datenschutzrecht, allgemeinem öffentlichen Recht, dem Recht der betrieblichen Altersversorgung oder dem Arbeitsrecht einbinden sollte. Insoweit erhebt es auch nicht den Anspruch, ein umfassendes M&A-Handbuch zu sein. Es ist eine Einführung für denjenigen Juristen, der sich in die Materie einarbeiten möchte, und ein hoffentlich praktisches und anregendes Nachschlagewerk für den erfahrenen Juristen, der sich hinsichtlich einzelner Punkte noch einmal vergewissern möchte.

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      Der Unternehmenskaufvertrag ist das Herzstück einer jeden Transaktion, die den Erwerb eines nicht börsennotierten Unternehmens zum Gegenstand hat.

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      Sein Inhalt und Gerüst gibt die Struktur der Verhandlungen zwischen potenziellem Verkäufer und Käufer vor, seine finale Fassung dokumentiert – idealerweise – die Einigung der Parteien.

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      Sein Abschluss ist typischerweise vorläufiger Abschluss eines monatelangen Projekts, das aus weitgehend typischen Verfahrensschritten besteht und das bei den im heutigen M&A-Markt dominierenden sog. Auktions- oder (kontrollierten) Bieterverfahren in der Regel

       – mit der Erstellung eines sog. Teasers und eines Informationsmemorandums beginnt, dem sodann, vor deren Versendung,

       – der Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen folgt, im Rahmen dessen dann einigen Kaufinteressenten die Möglichkeit zu einer

       – Due Diligence gewährt wird, bevor schließlich auf Basis eines – bei Auktionsverfahren regelmäßig vom Verkäufer entworfenen –

       – Unternehmenskaufvertrags einige potenzielle Kaufinteressenten Gegenentwürfe zum Kaufvertrag vorlegen, bevor danach mit einem oder mehreren Bietern der eigentliche

       – Verhandlungsprozess startet.

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      Wird ein Unternehmen im Rahmen bilateraler Verhandlungen (One-on-One) verkauft, beginnt der Prozess oft mit dem Abschluss eines Letter of Intent oder eines Memorandum of Understanding, in dem neben Eckpunkten für den abzuschließenden Vertrag der geplante Ablauf des Transaktionsprozesses, Vertraulichkeit oder eine etwaige Exklusivität vereinbart werden. Auch hier wird der Käufer regelmäßig eine Due Diligence der Zielgesellschaft durchführen, bevor er am Ende bilateraler Verhandlungen den Unternehmenskaufvertrag unterzeichnet.

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      Dabei folgt die Darstellung dem üblichen Aufbau eines Unternehmenskaufvertrags. Vorher sollen einige typische Verfahrensschritte auf dem Weg zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags, wie sie soeben vorgestellt wurden, näher vorgestellt werden.

      1 Die Verwendung nur der weiblichen oder männlichen Form bezweckt in diesem Buch lediglich die Erleichterung des Leseflusses und soll stets Menschen aller Geschlechter einschließen. 2 Vgl. dazu etwa einführend Strehle, in: Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck’sches M&A-Handbuch, 2017, § 56; Angerer/Geibel/Süßmann, WpÜG, 3. Aufl. 2017; Assmann/Pötzsch/Schneider, WpÜG, 3. Aufl. 2020; Haarmann/Schüppen, Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 3. Aufl. 2008. 3 Vgl. allerdings den Bericht von Pörnbacher und Melzer zur Auswertung von Post-M&A-Streitigkeiten vor DIS-Schiedsgerichten in: Drygala/Wächter, Verschuldenshaftung, Aufklärungspflichten, Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A-Transaktionen, S. 215ff. 4 OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 7.5.2015 – 26 U 35/12, NZG 2016, 435 = ZIP 2016, 774 = BB 2016, 721; OLG München, Urt. v. 30.3.2011 – 7 U 4226/10, Beck RS 2011, 7200.