Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski

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Название Handbuch des Aktienrechts
Автор произведения Hans-Peter Schwintowski
Жанр
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783811443150



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Zwangseinziehung“) war (§ 237 Abs. 1 S. 2 AktG). Dies bedeutet, dass gegenüber dem Aktionär, dessen Aktien eingezogen werden, die Möglichkeit der Zwangseinziehung bereits zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs bestanden haben muss.[100] Die Voraussetzungen für eine Zwangseinziehung und die Einzelheiten zu ihrer Durchführung sind in der Satzung oder in dem Beschluss der HV festzulegen (§ 237 Abs. 2 S. 2 AktG). Das Wesen der Zwangseinziehung besteht darin, dass sie ohne Einverständnis der einzelnen Aktionäre durch einseitige Handlung der Gesellschaft vorgenommen werden kann.

      3.1.1 Angeordnete Zwangseinziehung

      379

      380

      381

      

      382

      Wenn die Satzung die zwangsweise Einziehung „angeordnet“ hat, ist kein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich (§ 237 Abs. 6 S. 1 AktG). An dessen Stelle tritt die Entscheidung des Vorstands über die Einziehung (§ 237 Abs. 6 S. 2 AktG).

      3.1.2 Gestattete Zwangseinziehung

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      388

      389

      Anmerkungen

       [1]

      Kölner Kommentar/Lutter Vor § 222 Rn. 4.

       [2]

      Kölner Kommentar/Lutter Vor § 222 Rn. 5; Hüffer/Koch § 222 Rn. 4.

       [3]

      MünchKomm AktG/Oechsler § 228 Rn. 4; Hüffer/Koch § 228 Rn. 2.

       [4]

      Hüffer/Koch § 222 Rn. 4.

       [5]

      Lutter ZGR 1981, 171, 180; Wiedemann ZGR 1980, 147, 157.

       [6]

      BGHZ 138, 71, 75 ff.; OLG Schleswig