Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Название Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Автор произведения Mike White
Жанр
Серия C.F. Müller Wirtschaftsrecht
Издательство
Год выпуска 0
isbn 9783811466029



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Risiko.

      cc) Einsatz von Vermittlern

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      Bei der Beurteilung des Vermittlerrisikos müssen sich Banken überlegen, inwieweit sie dem Vermittler bei der Identifizierung des Kunden „vertrauen“ können. Gute Indikatoren sind die Tatsache, dass der Vermittler selbst Verpflichteter des GwG ist. Sofern es sich um einen ausländischen Vermittler handelt, ist u.a. entscheidend, ob das jeweilige Land strengen Anforderungen zur Geldwäscheprävention unterliegt.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 4. Berechnung eines Gesamtrisikoscores pro Kunde

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      Die Risikoscores der Risikodimensionen auf Einzelkundenebene sind zu einem Gesamtrisikoscore pro Kunde zu kombinieren.

      Abb. 2:

      Berechnung des Gesamtrisikoscores

       [Bild vergrößern]

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      Bei der Bildung des Gesamtrisikoscores auf Einzelkundenebene bestehen grds. zwei Optionen.

      aa) Option 1: Gesamtrisikoscore als Maximalwert

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      Eine Möglichkeit, die einzelnen Scores je Dimension zu kombinieren, ist die Maximalwertmethode. Dabei bestimmt sich der Gesamtrisikoscore des Kunden anhand des Einzelscores mit dem höchsten Risiko.

      Abb. 3:

      Gesamtrisikoscore als Maximalwert

       [Bild vergrößern]

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      Durch die Bildung des Maximalwerts wird quasi ein Vorsichtsprinzip angewandt. Allerdings werden mögliche risikomindernde Faktoren nicht berücksichtigt. So erhält beispielsweise ein in Saudi Arabien lebender deutscher Staatsangehöriger, der ein Bauspardarlehen für den Bau seines Einfamilienhauses in Hessen aufgenommen hat, automatisch eine schlechte Risikoeinstufung, da die Ausprägung „Saudi Arabien“ des Risikofaktors „Wohnsitz“ einen hohen Risikoscore hat, während die Ausprägungen „Deutschland“ (Risikofaktor „Nationalität“) und „Bauspardarlehen“ (Risikodimension „Produkt“) einen niedrigen Risikoscore haben.

      bb) Option 2: Gesamtrisikoscore als arithmetisches Mittel

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      Dem o.g. Dilemma versuchen viele Institute entgegen zu wirken, indem sie nicht den Maximalwert der Einzelscores als ausschlaggebend übernehmen, sondern stattdessen ein arithmetisches Mittel aller Risikoscores bilden. In unserem Beispiel von vorhin würden der Faktor Nationalität und die Dimension Produkt risikomindernd auf den Faktor Wohnsitz wirken, sodass sich insgesamt ein ausgewogenerer Gesamtrisikoscore ergeben würde.

      Abb. 4:

      Gesamtrisikoscore als arithmetisches Mittel

       [Bild vergrößern]

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      Um nicht Gefahr zu laufen, dass durch die Durchschnittsbildung hohe Risiken in unangemessener Weise abgeschwächt werden, sollten sog. Auto High Risk-Faktoren bestimmt werden: Sobald ein solcher Auto High Risk-Faktor relevant wird, ermittelt sich der Gesamtrisikoscore des Kunden nicht mehr anhand des arithmetischen Mittels, sondern anhand des Maximalwertprinzips. Ein häufig vorkommendes Beispiel für Auto High Risk-Faktoren ist der PEP-Status.

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      Um das Risikomodell noch an die Institutsspezifika anzupassen, bietet es sich an, statt eines einfachen arithmetischen Mittels einen gewichteten Durchschnitt zu bilden. Die Gewichtung der einzelnen Risikodimensionen und der zugehörigen Faktoren muss von jedem Institut individuell festgelegt werden. Grundsätzlich sollte aber darauf geachtet werden, dass die Gewichtung einigermaßen ausgewogen erfolgt und nicht ein Faktor den Gesamtrisikoscore dominiert. Außerdem sollte die Gewichtung nicht dazu missbraucht werden, das Risikoprofil der Bank oder einzelner Kunden(segmente) zu beschönigen.

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      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 5. Kategorisierung

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      Nachdem der Gesamtrisikoscore für jeden Kunden berechnet wurde, können die Kunden kategorisiert und die Gesamtrisikoverteilung des Instituts ermittelt werden. Wie bei der Festlegung der Risikoscores empfehlen wir auch hier drei Risikokategorien: Niedrig, mittel und hoch. Eine detaillierte oder gröbere Kategorisierung ist möglich.

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      Falls man sich für die Ermittlung des Gesamtrisikoscores mittels Maximalwert entschieden hat, fällt die Kategorisierung der Kunden relativ leicht. Angenommen man hat als Risikoscores die Werte 1, 2 und 3 festgelegt, dann würde ein Gesamtrisikoscore von 1 der Kategorie „niedriges Risiko“, von 2 der Kategorie „mittleres Risiko“ und von 3 der Kategorie „hohes Risiko“ entsprechen.

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      Bei