Название | Einsatzrecht kompakt - Fälle zum Waffenrecht für die weitere Ausbildung |
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Автор произведения | Patrick Schulz |
Жанр | |
Серия | Schnell Informiert |
Издательство | |
Год выпуска | 0 |
isbn | 9783415070905 |
Fälle zum Waffenrecht für die weitere Ausbildung
Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen
Patrick Schulz
Polizeikommissar
Cederic Tiemeshen
Polizeikommissar
Dozenten für Einsatzrecht am Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg
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Print ISBN 978-3-415-07088-2
E-ISBN 978-3-415-07090-5
© 2021 Richard Boorberg Verlag
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Vorwort
Die Zielsetzung dieses Buches besteht darin, den Polizeimeisteranwärter*innen im Rahmen der weiteren Ausbildung (2. Dienstjahr) und im Laufbahnlehrgang (3. Dienstjahr) einen Überblick über die waffenrechtliche Fallbearbeitung zu verschaffen. Es dient der Einordnung bestimmter waffenrechtlicher Sachverhalte und gibt damit eine Orientierungshilfe für die Bearbeitung von Klausuren. Damit ist dieses Buch bestens für die Vorbereitung auf die mündliche und schriftliche Laufbahnprüfung für das Rechtsgebiet Waffenrecht und folglich als ergänzende Unterlage für den Laufbahnlehrgang (3. Dienstjahr) geeignet. Im Rahmen der weiteren Ausbildung (2. Dienstjahr) werden bereits erste Einblicke in die waffenrechtliche Fallbearbeitung vermittelt. Daher können zumindest Teile dieses Buches ebenfalls als Ergänzung verwendet werden, die Gesamtheit dieses Buches würde jedoch über die Anforderungen der weiteren Ausbildung (2. Dienstjahr) hinausgehen.
Im Folgenden wird die waffenrechtliche Fallbearbeitung sowie die Systematik des deutschen Waffenrechts abgebildet. Sie finden in diesem Buch insgesamt 26 Fälle. Diese sind dabei stets gleich aufgebaut. Zum Einstieg finden Sie eine Einordnung der jeweiligen Gegenstände in die Systematik des Waffenrechts. Darin inbegriffen sind einführende Erläuterungen und gegenstandsspezifische Besonderheiten, welche bei der späteren Fallbearbeitung zu beachten sind. Im Anschluss finden Sie zu dem entsprechenden Gegenstand einen oder mehrere Sachverhalte. Bei mehreren Sachverhalten wird pro Fall eine weitere Besonderheit aufgegriffen, die für die gesamte Beurteilung entscheidend sein kann. Nach dem jeweiligen Sachverhalt werden zunächst notwendige Vorüberlegungen dargestellt, die eine reibungslose Fallbearbeitung ermöglichen sollen. An diese Vorüberlegungen schließt sich eine Lösungsskizze mit kurzer Erläuterung im Zusammenhang mit dem Gesetzestext an, welche das Grundgerüst für die spätere Lösung darstellt. Anschließend wird eine ausführliche und im Gutachtenstil formulierte Lösung dargeboten. Zwischen diesen Abschnitten haben Sie ausreichend Platz für eigene Notizen und Anmerkungen. Die Reihenfolge der einzelnen Themenkomplexe und der damit einhergehenden Gegenstände orientiert sich an der Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei und nicht an dem Gesetzestext des Waffengesetzes.
Die Auswahl der Sachverhalte erfolgte subjektiv durch die Verfasser. Die Vielzahl an angebotenen Lösungen versucht einen Großteil der waffenrechtlichen Gegenstände mit den jeweiligen speziellen Konstellationen in verschiedenen Einzelfällen abzubilden, um so ein möglichst breites Spektrum an waffenrechtlich relevanten Sachverhalten bedienen zu können und damit der Zielsetzung dieses Buches gerecht zu werden.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei Frau Dipl. jur. Ass. jur. Kristin Heyder (ebenfalls Fachlehrerin im Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg) für die kritische Durchsicht und hilfreichen Anmerkungen herzlichst bedanken.
Bamberg, Juni 2021 | Patrick Schulz |
Cederic Tiemeshen |
Inhalt
1. Einführung in die Prüfungssystematik
W Waffe im Sinne des Waffengesetzes
A Ausnahmen von der Erlaubnispflicht/Alter/Ausweispflicht
2. Tragbare Gegenstände
2.1 Waffen im technischen Sinn
2.2 Waffen im nicht technischen Sinn
2.2.1 Verbotene nicht technische Waffen
2.2.2 Einhandmesser – hier: erlaubtes Springmesser
3. Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände
3.1 Schusswaffen
3.2 Den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände
3.2.1 „PTB im Kreis“-Waffe (SRS-Waffe) erlaubt
3.2.2 „PTB im Kreis“-Waffe (SRS-Waffe) nicht erlaubt
4. Munition