Wir alle erleben derzeit Geschichte live. Mag der ein oder andere den Zeitpunkt des Mauerfalls noch nicht aktiv und bewusst wahrgenommen haben, so ist spätestens jetzt klar: die derzeitigen Geschehnisse werden in die Geschichtsbücher, Jahresrückblicke und in die Erinnerung eines jeden Einzelnen eingehen. Noch vor wenigen Wochen war es kaum vorstellbar, dass das soziale Leben in Deutschland derart zum Erliegen kommt, wie es nun seit Mitte März 2020 der Fall ist. Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen und wurden durch Schließungsanordnungen und Verbote weitgehend lahm gelegt. Die betroffenen Unternehmen stehen zwangsläufig vor vielen, bislang nie dagewesenen Fragen.
Muss ich meine Mitarbeitenden weiterbezahlen? Kann ich sie ins Homeoffice schicken? Darf ich meine Mitgliedsbeiträge weiter einziehen? Muss ich Tanzkursbeiträge erstatten? Darf ein Mitarbeiter zuhause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken? Muss ich die Miete für eine bereits gebuchte Veranstaltungshalle bezahlen? Muss ich bereits gebuchte Künstler wie Bands oder Show-Acts bezahlen, Ticketpreise und Vorverkaufsgebühren erstatten?
Diese kurze juristische Ausarbeitung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen nach einer kurzen Einführung in die Thematik und der Definition der wichtigsten Begriffe nach rechtswissenschaftlichen Kriterien zu beantworten.