Friedhelm Henke

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    SIS®-Planungshilfe

    Friedhelm Henke

    Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine «Vorbehaltene Tätigkeit» der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus. Entlang der sechs Themenfelder der SIS® umfasst sie sämtliche relevanten Formulierungshilfen aus dem Begutachtungsinstrument (BI) des MDS, aus allen Expertenstandards des DNQP sowie aus den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) des MDK und dem GKV-Spitzenverband. Diese kompakte SIS®-Planungshilfe dient als Checkliste zur individuellen Maßnahmenplanung entsprechend des Projekts zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Pflegedokumentation. Die 2. Auflage wurde um die QPR für die ambulante Pflege ergänzt.

    Formulierungshilfen zur Pflegeplanung

    Friedhelm Henke

    Die Pflegeplanung ist im § 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG). Demnach soll eine Pflegefachkraft u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: «Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege», «Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses» sowie «Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen». Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) umfasst im § 16 auch die praktische Planung der Pflege und die Evaluation des Pflegeprozesses sowie in § 35 ebenso für den schriftlichen Prüfungsteil die Planung, Organisation, Gestaltung, Steuerung und Durchführung von Pflegeprozessen. Auch das Pflegeversicherungsgesetzt bezieht sich im § 18 Abs. 5a SGB XI darauf, dass das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit u.a. auch «eine individuelle Pflegeplanung» ermöglichen soll. Durch alle Pflegebereiche hindurch lassen sich Unsicherheiten hinsichtlich der vollständigen und korrekten Formulierung von Ressourcen, Problemen, Zielen und Maßnahmen erkennen. Neu aufgenommen wurden in der 10. Auflage die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit Indikatoren zur Messung der Ergebnisqualität, die Pflegeabhängigkeitskala (PAS) und der Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz. Neben der Berücksichtigung der Expertenstandards, das Begutachtungsinstrument (BI) sowie Hinweise aus den Richtlinien des MDK. Zum individuellen Differenzialassessment und zur eigenverantwortlichen Plausibilitätsüberprüfung findet die Bezugspflegefachkraft übersichtliche Arbeitshilfen zur Dokumentation der Pflege und Betreuung, die sie gemäß ihres Pflegefachvorbehaltes verwenden kann, z.B. Vordrucke zur Einschätzung von Atmung, Ernährung, Obstipation, Dehydratation, Zystitis, Thrombose, Kontraktur, Munderkrankungen, Harninkontinenz sowie Bradford- und PÜdA-Skala zur pflegerischen Überwachung der Arzneimittelwirkung, Biografiebogen, Wunddokumentation, Berichteblatt, Aktivierungsnachweis, Pflegetagebuch, Meldebogen (Zwischenfall) und Evaluationsbogen.

    SIS®-Planungshilfe

    Friedhelm Henke

    Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine «Vorbehaltene Tätigkeit» der Pflegefachkräfte. Diese Planungshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege als kompakte Übersicht in den Fokus. Entlang der sechs Themenfelder der SIS® umfasst diese übersichtliche Zusammenstellung sämtliche relevanten Formulierungshilfen aus dem aktuellen Begutachtungsinstrument (BI) des Medizinischen Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), aus allen vorliegenden Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sowie aus den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und dem GKV-Spitzenverband. Die SIS®-Planungshilfe dient als Checkliste zur Erstellung einer individuellen Maßnahmenplanung entsprechend des Projekts zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Pflegedokumentation.